3039/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.11.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

                                                           BMWF-10.000/0291-III/FV/2009

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, 18. November 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3114/J-NR/2009 betreffend Umgang mit
Bewerbungsunterlagen, die die Abgeordneten Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen am
23. September 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Postalisch übermittelte Bewerbungsunterlagen werden im ELAK aktenmäßig erfasst und nach dem jeweiligen Auswahlverfahren bzw. bei Initiativbewerbungen umgehend in der ELAK-Ablage abgelegt. Nach den Bestimmungen der Büroordnung gelten die im ELAK erfassten Geschäftsstücke als Originale.

 

Der ELAK-Akt unterliegt verschiedenen Sicherheitsstufen bis hin zum Verschlussakt, um die Anforderungen der Vertraulichkeit nach dem Ausschreibungsgesetz im Umgang mit
Bewerbungsunterlagen zu erfüllen.

 

Die Vernichtung der Papierbewerbungen wird, wie bei allen Schriftstücken, durch Vertrags-partner vorgenommen; die Kontrolle der Vernichtung erfolgt im Dienstweg oder bei vertraglicher Vereinbarung gemäß Vertrag.

 

Bewerbungsunterlagen, welche per E-Mail übermittelt werden, werden ebenfalls als solche im ELAK aktenmäßig erfasst und nach dem jeweiligen Auswahlverfahren in der ELAK-Ablage abgelegt. Mit dem Zeitpunkt der aktenmäßigen Erfassung der E-Mail-Bewerbung, wird das E-Mail im Posteingang der/s Empfänger/in/s gelöscht. Die Kontrolle der Vernichtung erfolgt im Dienstweg.

 

Zu Frage 5:

Der Umgang mit Bewerbungsunterlagen ist in der Büroordnung festgelegt. Darüber hinaus
gelten für den Umgang mit Bewerbungsunterlagen die allgemeinen Grundsätze der Amtsverschwiegenheit.

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.