3039/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.11.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
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BMWF-10.000/0291-III/FV/2009 |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 18. November 2009
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Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3114/J-NR/2009 betreffend Umgang
mit
Zu Fragen 1 bis 4: Postalisch übermittelte Bewerbungsunterlagen werden im ELAK aktenmäßig erfasst und nach dem jeweiligen Auswahlverfahren bzw. bei Initiativbewerbungen umgehend in der ELAK-Ablage abgelegt. Nach den Bestimmungen der Büroordnung gelten die im ELAK erfassten Geschäftsstücke als Originale.
Der ELAK-Akt unterliegt verschiedenen Sicherheitsstufen bis hin zum
Verschlussakt, um die Anforderungen der Vertraulichkeit nach dem
Ausschreibungsgesetz im Umgang mit
Die Vernichtung der Papierbewerbungen wird, wie bei allen Schriftstücken, durch Vertrags-partner vorgenommen; die Kontrolle der Vernichtung erfolgt im Dienstweg oder bei vertraglicher Vereinbarung gemäß Vertrag.
Bewerbungsunterlagen, welche per E-Mail übermittelt werden, werden ebenfalls als solche im ELAK aktenmäßig erfasst und nach dem jeweiligen Auswahlverfahren in der ELAK-Ablage abgelegt. Mit dem Zeitpunkt der aktenmäßigen Erfassung der E-Mail-Bewerbung, wird das E-Mail im Posteingang der/s Empfänger/in/s gelöscht. Die Kontrolle der Vernichtung erfolgt im Dienstweg.
Zu Frage 5: Der Umgang mit Bewerbungsunterlagen ist in der Büroordnung festgelegt.
Darüber hinaus
Der Bundesminister: Dr. Johannes Hahn e.h.
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