304/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.01.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

           

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Zanger, Vilimsky, Herbert, Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 27. November 2008 unter der Zahl 321/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „geplantes Schubhaftzentrum Leoben“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass die Interessen und Anliegen der Bevölkerung, insbesondere der Anrainer, im Rahmen des offenen und einstufigen Realisierungswettbewerbs weitestgehend berücksichtigt werden. Die zuständigen Fachabteilungen des Bundesministeriums für Inneres werden mit dem auszuwählenden Generalplaner einer möglichst störungsfreien Implementierung des Bauprojektes höchste Priorität einräumen sowie auf gesamtstrukturelle, ökologische, ökonomische, städtebauliche und baukünstlerische Kriterien besonderen Wert legen.

Es ist anzuführen, dass sich die Anforderungen an den Vollzug der Schubhaft als letzte fremdenpolizeiliche Maßnahme zur Sicherung des rechtsstaatlichen Verfahrens und zur Sicherung der Ausreise bzw. Ausweisung in den letzten Jahren insbesondere nach der Schengen-Erweiterung wesentlich verändert haben.

Der Standort Leoben wurde unter anderem aufgrund der geografisch günstigen Lage gewählt, um hohe Transportkosten zu minimieren und die Verkehrswege innerhalb von Österreich so kurz wie möglich zu halten (Flughafen Graz-Thalerhof, Flughafen Wien, Autobahnanschluss, Bahnverbindungen). Auch die Lage neben dem Justizzentrum Leoben wurde als besonders geeignet erachtet.

Zurzeit läuft das Zonierungverfahren sowie das Prozedere zur Erreichung eines Bebauungsplans bei der Stadtgemeinde Leoben als Baubehörde I. Instanz. Eine weitere Einbindung bzw. Information der Bevölkerung kann daher erst nach Vorliegen weiterer Fakten erfolgen. Nach Abschluss des Verfahrens ist ein Architektenwettbewerb zur Vorentwurfskonzeption mit einem anschließenden Verhandlungsverfahren für die Vergabe von Generalplanerleistungen gemäß Bundesvergabegesetz vorgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass Vertreter der Stadt Leoben im Preisgericht sind. Der diesbezügliche Terminplan hängt vom Verfahren betreffend Flächenwidmungs- und Bebauungsplan ab.

Das Bundesministerium für Inneres hatte am 30. Jänner 2008 im „Congresssaal Leoben“ eine Informationsveranstaltung abgehalten, im Rahmen derer die wesentlichen  Eckpfeiler für die Errichtung des Schubhaftzentrums vorgestellt wurden.

Es wurden mehrere Standorte geprüft und als nicht geeignet befunden.

 

Zu den Fragen 7 bis 11:

Ergebnisse der BIG werden erst nach Vorliegen der Vorentwurfskonzepte bekannt sein.  Ebenso können die genauen Kosten erst nach Vorliegen der Ergebnisse aus der Generalplanerausschreibung beziffert werden. Zurzeit existiert mit der BIG ein Planungsvertrag, der die Erstellung eines Mietangebotes über die Anmietung eines entsprechenden Neubaues in unmittelbarer Nähe der Justizanstalt Leoben vorsieht.

 

Zu Frage 12:

Im Jahr 2007 wurden von den Polizeianhaltezentren 7.613 Aufnahmen von Schubhäftlingen registriert, wobei es sich in 641 Fällen nicht um Neuaufnahmen, sondern um Verlegungen handelte.

 

Zu Frage 13:

Im Jahr 2007 wurde über 1.616 Asylwerber Schubhaft verhängt.


Zu Frage 14:

Statistische Auswertungen über die durchschnittliche Schubhaftdauer können erst für Schubhaften ab 2008 erstellt werden. In der Vergangenheit haben in diesem Zusammenhang getätigte Erhebungen ergeben, dass die durchschnittliche Schubhaftdauer in der Regel zwischen 5 und 30 Tagen beträgt.

 

Zu den Fragen 15 und 16:

Aufgrund der statistischen Erfassung ist weder eine exakte zeit- noch eine personenbezogene Zuordnung möglich, sodass die Fragen nur wie folgt beantwortet werden können.

Im Jahr 2007 wurden insgesamt 2.838 (1.1.2008 bis 31.5.2008: 907) Fremde abgeschoben; um auf die effektive Anzahl der Außerlandesbringungen zu kommen, sind zu dieser Zahl allerdings auch noch 1.700 Zurückschiebungen (1.1.2008 bis 31.5.2008: 618) sowie 896 Dublinüberstellungen (1.1.2008 bis 31.5.2008: 618) hinzuzufügen. Darüber hinaus ist in diesem Zusammenhang auch die Anzahl der freiwilligen Ausreisen (z.B. nach erfolgter Rückkehrberatung)  von Bedeutung. Im Jahr 2007 waren das 2.443, davon 987 aus der Schubhaft; (1.1.2008 bis 31.5.2008: 1.077, davon 262 aus der Schubhaft).

Festzuhalten ist allerdings, dass nicht jeder Außerlandesbringung zwingend eine Schubhaft voran gehen muss.

 

Zu den Fragen 17 und 18:

Die Bezugnahme auf Frage 3 ist nicht nachvollziehbar.

 

Zu Frage 19:

Das Statistiktool der neuen Anhaltedatei-Vollzugsverwaltung ist derzeit in einem Testbetrieb im Einsatz.

 

Zu Frage 20:

Der Schubhaftkostenbeitrag (Strafvollzugskostenbeitrag) betrug € 28,16.

 

Zu Frage 21:

Die EU hat sich nicht an Schubhaftkosten beteiligt.

 

Zu Frage 22:

Die Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. EG Nr. L 348 vom 24.12.2008, S 98 ff) sieht vor, dass die Schubhaftdauer so kurz wie möglich sein soll, die maximale Haftzeit von 6 Monaten jedoch dann auf bis zu 18 Monate verlängert werden kann, wenn Betroffene nicht kooperieren oder es bei der Übermittlung der erforderlichen Unterlagen durch Drittstaaten zu Verzögerungen kommen sollte.