3041/AB XXIV. GP
Eingelangt am 20.11.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0227-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 3068/J-NR/2009
Der Abgeordnete zum Nationalrat Harald Vilimsky und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Sicherheitsbericht 2008“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Vorauszuschicken ist, dass die Bundesregierung dem National- und Bundesrat gemäß § 93 Abs. 1 SPG einen jährlichen Bericht über die innere Sicherheit zu erstatten hat. Eine Frist für die Vorlage des Sicherheitsberichtes ist gesetzlich nicht vorgesehen. Gleichwohl bin ich bemüht, den Sicherheitsbericht so rasch wie möglich vorzulegen.
Seitens der Bundesministerien für Justiz und Inneres ist in Aussicht genommen, den Sicherheitsbericht 2008 Ende November/Anfang Dezember 2009 in den Ministerrat einzubringen und anschließend unverzüglich dem Parlament zuzuleiten.
Hingewiesen sei auf inhaltliche Verbesserungen im Justizteil: Als Neuerung gegenüber dem Sicherheitsbericht 2007 wurde ein Kapitel über die Wiederverurteilungsstatistik 2004 bis 2008 in den Bericht aufgenommen (siehe Kap. 15.10). Anstelle des bisherigen Kapitels über den Vollzug der Untersuchungs- und Strafhaft, Haftentlassungen und die Anwendung vorbeugender Maßnahmen tritt der Bericht über den Strafvollzug (Kap. 16.4).
. November 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)