3042/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.11.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0172-I 3/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 18. NOV. 2009

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Huber,

Kolleginnen und Kollegen vom 30. Sept. 2009, Nr. 3163/J,

betreffend Förderung von Solarenergie anstatt Förderung

von unrentablen Biogas- bzw. Biomasseanlagen

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen vom 30. September 2009, Nr. 3163/J, teile ich Folgendes mit:

 

Allgemein

 

Einleitend sei angemerkt, dass zur Erreichung von energie- und klimapolitischen Zielsetzungen alle erneuerbaren Energieträger wichtig sind.

 

Biogasanlagen haben ihre Bedeutung im Portfolio der Ökostromanlagen, erzielen die höchsten Volllaststunden (Biogas ca. 6.500 bis 8.000 h/a; Photovoltaik ca. 800 bis 1.000 h/a, Wind rund 2100 h/a) und erzeugen daher auch im Winter und in der Nacht verlässlich Ökostrom.

 

Zu den einzelnen Fragen:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Die in Österreich in Betrieb befindlichen Biogasanlagen mit einer durchschnittlichen Größen­ordnung von 260 kWel werden aus der unmittelbar umliegenden Region mit Rohstoffen beliefert, womit sichergestellt ist, dass die Ökostromförderung der Stärkung der regionalen Wertschöpfungsketten und zur Absicherung der Arbeitsplätze im ländlichen Raum dient.

 

Die österreichischen Biogasanlagen werden zum überwiegenden Teil von österreichischen Landwirten bzw. landwirtschaftsnahen Unternehmen betrieben – dementsprechend kommt die Ökostromförderung im Biogasbereich auch den Menschen im ländlichen Raum zugute.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

 

Die Ökostromförderung wird von der Ökostromabwicklungsstelle OeMAG abgewickelt, sowohl die Aufzeichnungen als auch Kontrolle der ordnungsgemäßen Tarifzahlungen erfolgt durch diese Institution. Laufend aktualisierte Daten zur österreichischen Ökostromförderung werden öffentlich zugänglich auf der Website der OeMAG sowie der E-Control bereitgestellt.

 

Zu Frage 5:

 

Biogas hat in der Ökostromerzeugung eine hohe Wertigkeit, da bei hohen Volllaststunden jahresdurchgängig erneuerbarer Strom mit klaren regionalen Wertschöpfungsketten bereit­gestellt werden. Ökostrom aus Biogas steht auch bei den kurzen Tagen im Winter (bei Schlechtwetter) und in der Nacht zur Verfügung.

 

Derzeit liegen die durchschnittlichen Gestehungskosten von Ökostrom aus Biogas wesentlich niedriger als die Gestehungskosten von Ökostrom aus Photovoltaik-Anlagen.

 

Zusätzlich haben Biogasanlagen als rohstoffgetriebene Ökostromanlagen wesentliche positive Arbeitsplatzeffekte in den ländlichen Regionen. Daher haben besonders diese Anlagen in der derzeitigen Wirtschaftskrise eine wichtige zusätzliche Funktion für den ländlichen Raum.


Zu den Fragen 6 und 7:

 

In dem für den Rohstoffeinkauf maßgeblichen Zeitraum lagen die Rohstoffkosten sowohl für das Jahr 2008 als auch für 2009 wesentlich über jenen Kostenannahmen, die in die Kalkulation der geltenden Einspeistarife Eingang gefunden hatten.

 

Durch den Rohstoffkostenzuschlag 2008 wurde nur ein Teil der Mehrkosten für die Anlagen­betreiber abgefedert, um einen Weiterbestand der Anlagen sicherzustellen. Der Rohstoff­kostenzuschlag ist aus den gleichen Gründen auch für das Jahr 2009 gerechtfertigt.

 

Der Vergleich mit den österreichischen Einspeisetarifen für Biogasanlagen mit den Tarifen in Deutschland und Italien verdeutlicht, das die österreichischen Tarife bei Biogasanlagen eine Unterdeckung der Stromgestehungskosten darstellen und es daher auch mit dem Rohstoffkostenzuschlag zu keiner Überförderung der Biogasanlagen kommt.

 

Die Zulässigkeit des Rohstoffkostenzuschlages wurde bei der Prüfung der Ökostromgesetz­novelle durch die Europäische Kommission bestätigt.

 

Der Bundesminister: