3061/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2009
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Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bgm. Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. September 2009 unter der Zahl 3083/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Umgang mit Bewerbungsunterlagen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Der Umgang mit Bewerbungsunterlagen (in Papier- als auch in elektronischer Form) wird abgesehen von den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zur Amtsverschwiegenheit, Vertraulichkeit bzw. Verschwiegenheitspflicht (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, Aus­schreibungs­gesetz 1989, Vertragsbedienstetengesetz 1948 und Datenschutzgesetz 2000) durch die besonderen Bestimmungen der Büroordnung 2004 geregelt.

Die Kontrolle der Vernichtung erfolgt im Wege der Dienstaufsicht bzw. gemäß vertraglicher Vereinbarungen durch einen Vertragspartner.