3064/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Sabine Oberhauser, Genossinnen und Genossen  haben am 23. September 2009 unter der Zahl 3095/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Leasing-Einsatzfahrzeuge der Polizei“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Mit Stichtag 01.10.2009 waren im Fuhrpark der Bundespolizei 2.549 Leasingfahrzeuge in Verwendung.

 

Zu Frage 2:

Leasingfahrzeuge werden von der Bundespolizei im gesamten Spektrum der Aufgabenerfüllung als Streifenfahrzeuge bzw. Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes verwendet.

 

Zu Frage 3:

Die Leasingverträge enthalten – unterschiedlich nach Fahrzeugkategorie und Verwendungszweck – auf die Fahrzeugnutzer abgestimmte Kilometerleistungen, die in einer Bandbreite zwischen 20.000 und 100.000 Jahreskilometer liegen.

Diese vertragliche Normkilometerleistung stellt lediglich einen kalkulatorischen Wert dar, der keine Einschränkung hinsichtlich der Fahrzeugnutzung bewirkt, da geringere oder höhere Kilometerleistungen über eine Minder- bzw. Mehrkilometerklausel geregelt werden.

 

Zu Frage 3a):

Keine.

 

Zu Frage 4:

Der Fuhrparkmanagementvertrag inkludiert auch einen Wartungsvertrag, der vorsieht, dass derartige Dienstleistungen österreichweit in allen Vertragswerkstätten der jeweiligen Fahrzeugmarke durchgeführt werden können, wodurch ein größtmögliches Netz an Servicestellen zu Verfügung steht.

 

Es gibt keine besondere Vereinbarung zur Wartung in der Nacht oder an Wochenenden und Feiertagen, da zu diesen Zeiten in der Regel keine Reparaturen an Dienstkraftfahrzeugen – unabhängig davon, ob es sich um Leasingfahrzeuge oder andere Fahrzeuge handelt – vorgenommen werden.

Der Ausfall eines Dienstkraftfahrzeuges zu dieser Zeit wird bei Bedarf durch Fuhrparkmanagementmaßnahmen (Umschichtungen – Ersatzgestellungen) kompensiert.

Grundsätzlich werden Leasingfahrzeuge nicht in behördeneigenen Kfz-Werkstätten gewartet.

 

Zu Frage 5:

Bis Ende des Jahres 2009 wird der Bestand an Leasingfahrzeugen auf insgesamt ca. 2.900 Stück erhöht werden.

Zur Erneuerung der Fahrzeugflotte wird das Fuhrparkmanagementmodell im Jahr 2010 bedarfsgerecht erweitert werden.

Die Planungen hinsichtlich der im Jahr 2010 benötigten Leasingfahrzeuge werden im Verlauf des 4. Quartals 2009 vorgenommen, weshalb eine konkrete Anzahl von Fahrzeugen derzeit noch nicht genannt werden kann.

 

Zu Frage 6:

Nein.