3068/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-431.004/0084-VI/4/2009

 

Wien,

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3073/J der Abgeordneten Gerhard Huber u.a. wie folgt:

 

Vorbemerkung

Bildungsmaßnahmen der „Aktiven Arbeitsuche" sind dadurch charakterisiert, dass sie Fertigkeiten vermitteln, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Arbeitsuche stehen: Abfassen von Bewerbungsschreiben und Lebensläufen, Bewerbungstraining in Hinblick auf Bewerbungsgespräche, Entwicklung von Bewerbungsstrategien, Selbstmarketing, persönliches Telefonmarketing, Analyse von Stelleninseraten, etc. Sie werden als "Gruppenmaßnahmen" durchgeführt, um die Dynamik einer Gruppe zur Steigerung des Selbsthilfepotentials der einzelnen TeilnehmerInnen zu nutzen und zumeist in Form von Einzelcoaching-Modulen ergänzt. Ziel ist das Finden eines Arbeitsplatzes und die möglichst rasche Aufnahme einer Beschäftigung. Die Unterstützung und Strukturierung des Suchprozesses – häufig kombiniert mit berufsorientierenden und qualifizierenden Basismodulen - bewirkt eine Verkürzung der Vormerkdauer.

Die Maßnahmen der Aktiven Arbeitssuche oder Bewerbungstrainings, wie diese auch oft von den Medien bezeichnet werden, sind per se kein Garant für die Aufnahme einer Beschäftigung, sondern sind in Verbindung mit vorhanden fachlichen Qualifikationen und Fertigkeiten bzw. Berufserfahrung zu bewerten. Diese Maßnahmen werden daher üblicherweise im Anschluss an eine Qualifizierungsmaßnahme angeboten oder, falls angenommen wird, dass ausreichende Qualifikationen vorhanden sind, als Unterstützung bei der Arbeitssuche.

Sollte sich im Laufe des Bewerbungsvorganges herausstellen, dass die vorhandenen bzw. erworbenen fachlichen Qualifikationen nicht für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt ausreichend sind, wird die Teilnahme an der Maßnahme zur aktiven Arbeitssuche beendet und eine weiterführende qualifizierende Maßnahme gesucht, um die fachlichen Qualifikationsdefizite zu beheben.

Die Maßnahmenkonzepte der Aktiven Arbeitssuche sind keinesfalls – wie in der Anfrage unterstellt – auf die Dauer von 3 Monaten ausgerichtet. Die durchschnittliche Teilnahmedauer betrug im Jahr 2008  40 Tage.

 

Frage 1: Wie viele Arbeitssuchende befinden sie derzeit in Österreich in einem 3-monatigen Bewerbungstraining des AMS?

Mit 15.10.2009 befanden sich 4.605 Personen in einer Maßnahme der aktiven Arbeitssuche. Die Maßnahmen weisen einen flexiblen Aus- und Einstieg auf und sind auf eine Teilnahmedauer von bis zu 6 Wochen ausgerichtet.

 

Frage 2: Wie viele Arbeitssuchende befinden sie derzeit in Tirol in einem 3-monatigen Bewerbungstraining des AMS?

Mit 15.10.2009 befanden sich in Tirol 157 Personen in einer Maßnahme der aktiven Arbeitssuche.

 

Frage 3: Wie viele Arbeitsuchende wurden seit 1. Jänner 2008 innerhalb des 3-monatigen Bewerbungstrainings seitens des AMS vermittelt?

Von den im Zeitraum 1.1.2008 bis 31.5.2009 ausgetretenen TeilnehmerInnen haben 15.073 Personen innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Maßnahme eine Beschäftigung aufgenommen.

 

Frage 4: Wie hoch sind die Ausbildungskosten seit 1. Jänner 2008 für die 3-monatigen Bewerbungstrainings?

Seit 1.1.2008 wurden für Maßnahmen der aktiven Arbeitssuche € 48,513 Mio. ausbezahlt (Stand 15.10.2009).

 

Frage 5: Ist es richtig, dass ein Ausbildungsplatz für das 3-monatige Bewerbungstraining 2000 € kostet? Wenn nein, wie hoch sind die tatsächlichen Ausbildungskosten für die oben genannte Ausbildungsmaßnahme?

Nein; die durchschnittliche Bewilligungssumme pro Person beträgt für die Jahre 2008 und 2009 € 1.481,--.


Frage 6: Laut Medien dienen diese Kurse alleine dazu, Arbeitsuchende aus der Arbeitslosenstatistik zu bekommen. Wie beurteilen sie diese Aussage?

Maßnahmen der aktiven Arbeitssuche sollen Personen, die Job-ready sind, bei der Arbeitssuche unterstützen. Die TeilnehmerInnen werden vom AMS statistisch als ‚Personen in Schulung’ erfasst. Diese Statistik wird gemeinsam mit der Statistik über vorgemerkte Arbeitslose veröffentlicht. In der Medienberichterstattung werden beide Werte auch in einer Zusammenschau dargestellt. Der statistische Ausweis ist transparent und nachvollziehbar.

 

Frage 7: Welche berufsbildenden Kurse werden im Rahmen der 3-monatigen Bewerbungstrainings angeboten?

Keine, denn die Maßnahmen der aktiven Arbeitsuche haben ihre eigenen spezifischen Inhalte. Qualifizierende Kurse werden vorangehend oder – falls die qualifikatorischen Vermittlungshemmnisse erst später evident werden – im Anschluss angeboten.

 

Frage 8: Sind sie davon überzeugt, dass der Inhalt dieser Kurse die Arbeitssuchenden ausreichend für den Erhalt eines neuen Arbeitsplatzes qualifiziert?

In den Maßnahmen der aktiven Arbeitssuche werden keine facheinschlägigen Qualifikationen angeboten. Vielmehr geht es um die Entwicklung und Unterstützung von Fähigkeiten, sich auf einem stark dynamischen Arbeitsmarkt möglichst erfolgreich zu bewegen und die sich individuell bietenden Beschäftigungschancen zu nützen.

 

Frage 9: Welche Bildungsinstitute mit welchem Auftragsvolumen wurden in Tirol mit der Durchführung dieser Bewerbungstrainings beauftragt?

 

Vom Arbeitsmarktservice Tirol wurden für das Jahr 2009 (Stand 15.10.2009) nachstehende Bieter mit der Durchführung von Maßnahmen der Aktiven Arbeitssuche beauftragt:

 

 

Bildungsträger

Bewilligungsbetrag

 

WIFI-INNSBRUCK

36.748,80

 

GESELLSCHAFT FÜR PSYCHISCHE GESUNDHEIT -

200.341,90

 

IBIS ACAM BILDUNGS GMBH

110.498,00

 

BERUFL. FORTBILDUNGSZENTREN  SALZBURG

675.555,40

 

BFI TIROL BILDUNGS GMBH

25.200,00

 

DIE BERATER  UNTERNEHMENSBERATUNGS GMBH

19.774,20

 

 

Frage 10: Welche Reformen betreffend Weiterbildung innerhalb des AMS haben Sie geplant?

Gerade unter den Bedingungen einer krisenhaften wirtschaftlichen Entwicklung wurden und werden die Aus- und Weiterbildungsprogramme des AMS massiv ausgebaut und bedarfsgerecht weiterentwickelt. So befanden sich Ende Oktober insgesamt 73.797 Personen in Schulungsmaßnahmen des AMS, was gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 35,5% bedeutet. Das Förderinstrumentarium wurde auch flexibel an die aktuellen Arbeitsmarktanforderungen angepasst. So wurden zum Beispiel mit der Einführung einer speziellen Qualifizierungsförderung während der Kurzarbeit oder mit der Attraktivierung der Bildungskarenz die Möglichkeiten für zukunftsorientierte, berufsbegleitende Bildungsmaßnahmen in der Krise deutlich erweitert. Auch im Bereich der Arbeitsstiftungen wurde eine grundsätzliche Neuregelung vorgenommen und etwa mit der Einführung der Branchen- und Zielgruppenstiftungen die Einsatzmöglichkeiten erweitert. Die Förderungen wurden insbesondere bei dem auf eine sozialverträgliche Dynamisierung des Arbeitsmarkts abzielenden Instrument der Outplacementstiftungen massiv ausgebaut. Im laufenden Jahr konnten bisher bereits ca. 5.000 Personen in  Maßnahmen dieser Art einbezogen werden, was gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr eine Steigerung um ca. 353% bedeutet. Grundsätzlich zeigt sich bei den Qualifizierungsprogrammen des AMS in den letzten Jahren ein verstärkter Trend zu fachlich orientierten Qualifizierungsangeboten, der auch in der Krise fortgeführt wird.  So wurde etwa im stark forcierten Bereich der Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche die Zahl der im Rahmen der überbetrieblichen Lehrausbildung zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze im Ausbildungsjahr 2009/10 auf 12.300 erhöht. Um bedarfs- und zukunftsorientierte Aus- und Weiterbildungen sicherzustellen, werden vom Arbeitsmarktservice Arbeitsgruppen mit ExpertInnen der Wirtschaft und der Sozialpartner eingerichtet. Für wichtige Wirtschaftsbereiche werden Trends und darauf aufbauend die künftigen Qualifikationsbedarfe von Beschäftigten und Arbeitslosen ermittelt und für die Planung der Förderungsmaßnahmen nutzbar gemacht. In bestimmten Arbeitsmarktsegmenten, bei denen auch unter den gegenwärtigen Bedingungen von einem steigender Personalbedarf auszugehen ist, wie z.B. der Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe oder der „green technologies“, werden die Aus- und Weiterbildungsaktivitäten stark forciert.

 

Frage 11: Welche Maßnahmen planen Sie, um die Personalknappheit im AMS zu beseitigen?

Der Personalstand des Arbeitsmarktservice wurde mit April 2009 um 200 Planstellen und wird mit Jahresbeginn 2010 um weitere 85 Planstellen erhöht.

 

Frage 12: Wie beurteilen Sie die Forderung einer personellen Entlastung der AMS Mitarbeiter etwa durch „freigestellte Postbedienstete“?

 

Für die Betreuung und Beratung der AMS KundInnen, die oft in ausgesprochen schwierigen Lebenssituationen und mit individuell höchst unterschiedlichen Bedürfnissen zum AMS kommen, bedarf es entsprechender Kompetenzen und Qualifikationen seitens der BeraterInnen. Die MitarbeiterInnen des AMS werden daher gezielt in mehrstufigen Auswahlverfahren ausgesucht und in der internen Ausbildungsakademie des AMS für ihre Tätigkeit im AMS fachlich und hinsichtlich der notwendigen social skills geschult. Des Weiteren verweise ich auf die Beantwortung der Frage 11.

 

Frage 13 Wie viele Deutschkurse seitens des AMS wurden für Menschen mit mangelnden Deutschkenntnissen seit 1. Jänner 2008 abgehalten?

Im Auftrag des Arbeitsmarktservice wurden 296 Projekte durchgeführt, die nach dem 1.1.2008 begonnen und die Deutschkurse zum Inhalt haben (Stand 15.10.2009).

 

Frage 14  fehlt in der Anfrage

Frage 15: Wie war die Auslastung dieser Kurse? (Bitte um genaue Angabe von Personenzahl, deren Geschlecht und Staatszugehörigkeit)

Seit dem 1.1.2008 haben an diesen Deutschkursen 21.291 Personen teilgenommen. Die Verteilung nach Nationalität und Geschlecht stellt sich wie folgt dar:


Nation

Staat

Anzahl Personen

A

Österreich

5.385

AFG

Afghanistan

476

AL

Albanien

37

AM

Armenien

57

ANG

Angola

14

AUS

Australien

9

AZ

Aserbaidschan

25

B

Belgien

11

BD

Bangladesch

89

BF

Burkina Faso

2

BG

Bulgarien

121

BO

Bolivien

12

BOS

Bosnien-Herzegowina

753

BR

Brasilien

64

BUR

Myanmar

3

BY

Weißrussland

40

C

Kuba

46

CAM

Kamerun

19

CDN

Kanada

4

CH

Schweiz

4

CL

Sri Lanka

22

CO

Kolumbien

30

CR

Costa Rica

3

CRO

Kroatien

313

CY

Cypern

4

D

Deutschland

34

DK

Dänemark

6

DOM

Dominikanische Republik

108

DZ

Algerien

18

E

Spanien

49

EAK

Kenia

28

EAT

Tansania

6

EAU

Uganda

6

EC

Ecuador

12

ER

Eritrea

9

EST

Estland

2

ET

Ägypten

258

ETH

Äthiopien

10

F

Frankreich

38

GB

Großbritannien und Nordirland

74

GCA

Guatemala

1

GE

Georgien

62

GH

Ghana

61

GR

Griechenland

26

GUB

Guinea-Bissau

8

H

Ungarn

237

HD

Honduras

2

I

Italien

114

IL

Israel

32

IND

Indien

198

IR

Iran

216

IRL

Irland

7

IRQ

Irak

197

IS

Island

2

J

Japan

10

JA

Jamaika

5

JEM

Jemen

2

JOR

Jordanien

15

K

Kambodscha

9

KG

Kirgisistan

21

KK

Kasachstan

8

KS

Republik Kosovo

74

L

Luxemburg

1

LAO

Laos

2

LAR

Libyen

5

LB

Liberia

7

LTU

Litauen

7

LVA

Lettland

8

M

Malta

2

MA

Marokko

55

MAL

Malaysia

6

MAZ

Mazedonien

273

MD

Moldau

34

MEX

Mexiko

13

MN

Mongolei

28

MNE

Montenegro

10

N

Norwegen

2

NEP

Nepal

13

NIC

Nicaragua

5

NIG

Niger

43

NL

Niederlande

28

NZ

Neuseeland

4

P

Portugal

36

PA

Panama

1

PAK

Pakistan

91

PE

Peru

40

PI

Philippinen

207

PL

Polen

462

PY

Paraguay

3

R

Rumänien

556

RA

Argentinien

9

RB

Botswana

2

RC

Republik China (Taiwan)

28

RCB

Republik Kongo (Brazaville)

22

RCH

Chile

8

RG

Republik Guinea

3

RI

Indonesien

15

RL

Libanon

15

RM

Madagaskar

2

ROK

Republik Korea (Südkorea)

3

ROU

Uruguay

1

RSL

Slowakei

185

RU

Russland

1.137

RWA

Rwanda

4

S

Schweden

20

SA

Saudi Arabien

1

SAL

Salomonen

1

SCG

Serbien und Montenegro

267

SF

Finnland

10

SGP

Singapur

1

SLO

Slowenien

31

SME

Surinam

1

SN

Senegal

13

SOM

Oman

1

SP

Somalia

92

SRB

Serbien

740

SUD

Sudan

22

SYR

Syrien

68

TC

Tschechische Republik

81

TCH

Tschad

1

TG

Togo

3

THA

Thailand

205

TM

Turkmenistan

2

TN

Tunesien

86

TR

Türkei

4.318

TT

Trinidad und Tobago

2

UKR

Ukraine

122

USA

Vereinigte Staaten von Amerika

16

UZ

Usbekistan

10

VAE

Vereinigte Arabische Emirate

1

VN

Vietnam

55

VRC

Volksrepublik China

115

WAG

Gambia

39

WAL

Sierra Leone

8

WAN

Nigeria

332

WV

St. Vincent und die Grenadinen

1

XXB

Konventionsfluechtling

835

XXX

Unbekannt

191

YU

Jugoslawien

765

YV

Venezuela

12

Z

Sambia

1

ZA

Südafrika mit SW-Afrika

3

ZR

Demokratische Republik Kongo (Zaire)

28

ZW

Simbabwe

3

Gesamt

21.291

 

Frage 16: Wie viele Deutschkurse seitens des AMS wurden von Menschen mit mangelnden Deutschkenntnissen seit 1. Jänner 2008 trotz Anmeldung seitens des AMS nicht besucht?

Die Nicht-Teilnahme von den Maßnahmen zugewiesenen Personen wird aktenmäßig dokumentiert, ist allerdings EDV-technisch nicht auswertbar. Generell kann aber zu den Deutschkursen festgestellt werden, dass diese auch von den Kunden des Arbeitsmarktservice als notwendig erachtet und daher auch angenommen werden. Durch die Nicht-Teilnahme in Einzelfällen entstehen keine Auslastungsprobleme. Auch für Deutschkurse gilt, dass die Weigerung der Teilnahme zu einer Sperre des Leistungsbezuges gemäß § 10 AlVG führen kann.

 

Frage 17: Wie viele Schulungsplätze in Deutschkursen mussten vom AMS seit 1. Jänner 2008 bezahlt werden, obwohl die Kursplätze nicht wahrgenommen wurden?

Diese Auswertung ist EDV-technisch nicht möglich. Es sind keine Kursabsagen infolge von Teilnahmeverweigerungen bekannt.

 

Frage 18: Wie hoch ist der finanzielle Schaden, der dem AMS dadurch entstanden ist?

Siehe Beantwortung der Frage 17.

 

Frage 19: Wie viele angebotene berufsbildende Kurse seitens des AMS wurden von den Arbeitssuchenden trotz Verpflichtung oder Anmeldung seit 1. Jänner 2008 österreichweit abgelehnt bzw. nicht besucht?

Die Nicht-Teilnahme von den Maßnahmen zugewiesenen Personen wird aktenmäßig dokumentiert, ist allerdings EDV-technisch nicht auswertbar. Generell kann aber festgehalten werden, dass es nur in sehr seltenen Fällen zu Kursabsagen mangels TeilnehmerInnen kommt.

 

Frage 20: Wie hoch ist der finanzielle Schaden, der dem AMS dadurch entstanden ist?

Siehe Beantwortung Frage 19.

 

Frage 21: Teilen Sie meine Meinung, dass es im Bereich Weiterbildung von Arbeitnehmer(innen) maßgeblicher Reformen bedarf, um evtl. Verlust des Arbeitsplatzes konstruktiv und präventiv entgegenzuwirken?

Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik wird insbesondere auch das im Präventivbereich eingesetzte Instrumentarium zur Beschäftigungssicherung stark forciert. Die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte, welche vom Arbeitsmarktservice umgesetzt und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert wird, wird im Zeitraum 2007 bis 2013 massiv ausgeweitet. Im Zeitraum 1.1.2007 bis 15.10.2009 wurden bisher 80.600 Personen mit 122.500 Qualifizierungsteilnahmen gefördert. Zudem wird den Betrieben, insbesondere den Betrieben bis 50 MitarbeiterInnen, eine vorangehende Qualifizierungsberatung angeboten. Diese wurde seit 1.1.2007 von 2.400 Betrieben in Anspruch genommen. Eine besondere Innovation stellt dabei die Umsetzung des ‚Productive-Ageing’-Ansatzes und die Qualifizierung im Rahmen einer Vielzahl von Qualifizierungsverbünden dar. Weiters ist es mir ein besonderes Anliegen, dass die Zeiten von Kurzarbeit verstärkt für die Qualifizierung der betroffenen ArbeitnehmerInnen genutzt werden. Auch die diesbezüglichen Voraussetzungen und Anreize wurden geschaffen. Nicht zuletzt auf Grund verbesserter Rahmenbedingungen konnte auch eine verstärkte Inanspruchnahme der Bildungskarenz erreicht werden. Nach einem vorläufigen Stand der Daten bezogen im laufenden Jahr bis Ende September immerhin  5.282 Personen ein so genanntes Weiterbildungsgeld.

 

Die Arbeitsmarktpolitik wurde und wird in diesem Bereich jedenfalls laufend an die sich verändernden Anforderungen angepasst. Darüber hinaus sind auch andere Politikbereiche gefordert, weitere Anreize für eine Verbesserung des betrieblichen Weiterbildungsverhaltens sowie der individuellen Weiterbildungsbemühungen zu schaffen.

 

Frage 22, Wenn ja, welche Initiativen haben Sie diesbezüglich geplant?

Siehe Frage 21.

 

Frage 23: Gibt es seitens ihres Ministeriums Pläne um Weiterbildung wieder im Rahmen der Chancengleichheit für alle ArbeitnehmerInnen bzw. Arbeitssuchende(n) leistbar zu machen?

Um die Teilnahme an Qualifizierungen des AMS zu erleichtern, wird der „Qualifizierungsbonus“ für Arbeitslose für die Teilnahme an länger dauernden Aus- und Weiterbildungen (€ 3,30 täglich für Maßnahmen zwischen 3 und 6 Monaten bzw. € 6,60 täglich für Maßnahmen über 6 Monaten) ab 1.1.2010 unbefristet und erweitert eingesetzt. Gleichfalls wird eine analoge Regelung für die Teilnahme an Maßnahmen von Arbeitsstiftungen wirksam.

 

Mit freundlichen Grüßen