3069/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0385-I/A/4/2009

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3098/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Franz Riepl und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Die Personalstände der Arbeitsinspektorate für die Jahre 2008 und 2009 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:


Personalstand der Arbeitsinspektorate

 

 

1.1.2008

1.1.2009

1.10.2009

AI 1 - Wien

29

27

27

AI 2 - Wien

15

15

15

AI 3 - Wien

17

17

17

AI 4 - Wien

15

15

15

AI 5 - Wien

20

21

20

AI 6 - Wien

19

16

16

AI 7 - Wr. Neustadt

15

15

15

AI 8 - St. Pölten

20

18

17

AI 9 - Linz

28

30

29

AI 10 - Salzburg

21

19

21

AI 11 - Graz

34

32

32

AI 12 - Leoben

22

21

20

AI 13 - Klagenfurt

32

32

30

AI 14 - Innsbruck

26

26

24

AI 15 - Bregenz

20

22

21

AI 16 - Eisenstadt

16

16

16

AI 17 - Krems

16

16

14

AI 18 - Vöcklabruck

18

18

18

AI 19 - Wels

18

17

17

AI Bauarbeiten-Wien

24

23

23

AI - insgesamt

425

416

407

 

Laut Stellenplänen (Personalplänen) 2008 und 2009 stehen der Arbeitsinspektion  417 Planstellen zur Verfügung. Eine fixe Aufschlüsselung nach Bundesländern erfolgt nicht, da ein flexibler Personalwechsel zwischen den Arbeitsinspektoraten aller Bundesländer möglich sein muss.

 

Frage 2:

Im Hinblick auf die angestrebten Einsparungsziele am Personalsektor des Bundesdienstes können auch im Bereich der Arbeitsinspektorate Neueinstellungen nicht im erforderlichen Umfang vorgenommen werden.

 

In den Budget- und Stellenplanverhandlungen habe ich mich bemüht, die Arbeitsinspektorate so weit wie möglich von personellen Einsparungen auszunehmen. Ich werde auch weiterhin nichts unversucht lassen, um der Arbeitsinspektion die für die Durchführung ihrer Aufgaben notwendigen Planstellen zu sichern.

 

Frage 3:

Gemäß dem Personalplan für 2009 stehen den Arbeitsinspektoraten 417 Planstellen zur Verfügung. Die besetzten Planstellen (zum 30.6.2009) - aufgeschlüsselt nach Bundesländern - können der nachstehenden Tabelle entnommen werden:


Besetzte Planstellen (Vollbeschäftigungsäquivalente *)) der Arbeitsinspektorate

 

Burgenland

 15,75

Kärnten

 28,00

Niederösterreich **)

 45,93

Oberösterreich

 62,18

Salzburg

 18,75

Steiermark

 49,03

Tirol

 23,00

Vorarlberg

 19,50

Wien

128,57

insgesamt

390,71

*) Durch Karenzierung vorübergehend freie Planstellen sind in „Besetzte Planstellen (VBÄ)“  enthalten.

**) Die Verwaltungsbezirke Bruck/Leitha, Mödling, Tulln, Wien-Umgebung, Gänsern­dorf, Hollabrunn, Korneuburg und Mistelbach werden von Arbeitsinspektoraten in Wien betreut.

 

Die im Personalplan ausgewiesenen Planstellen dürfen nach den Richtlinien des Bundeskanzleramtes nur insoweit besetzt werden, als der Zielwert an "Vollbeschäftigungsäquivalenten" (VBÄ; das ist die Anzahl aller besoldeten Bediensteten, umgerechnet auf Vollbeschäftigte (z.B. 2 Halbbeschäftigte ergeben 1 VBÄ)) von 386 per Ende 2009 nicht überschritten wird. Daraus ergibt sich die Diskrepanz zwischen besetzten Planstellen und Planstellen laut Personalplan.

 

Die in der Beantwortung der gegenständlichen Anfrage angeführten VBÄ von 390,71 wurden zwischenzeitig unterschritten, sodass im vorgegebenen Rahmen bereits Neuaufnahmen erfolgen konnten.

 

Bemerkt wird, dass seitens des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Bemühungen im Gange sind, eine Anhebung der vorgegebenen Zielwerte zu erreichen.

 

Frage 4:

Das Arbeitsinspektorat für den 10. Aufsichtsbezirk in Salzburg besteht derzeit aus 21 Bediensteten, davon 14 Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren. Die Neuein-stellung eines/einer weiteren Arbeitsinspektorin/Arbeitsinspektors noch im Laufe dieses Jahres ist beabsichtigt.

 

Frage 5:

Im Sinne der EU-Gemeinschaftsstrategie erfolgt eine nationale Vernetzung aller im Arbeitsschutz tätigen Akteurinnen und Akteuren, wie Unfallversicherungsträger, Interessenvertretungen der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen, Gewerkschaften, Ministerien, Arbeitsaufsichtsbehörden, sonstige Interessenvertretungen und andere Stake-Holder.


 

Dazu wurden - organisiert von meinem Ressort - fünf Arbeitgruppen eingerichtet, die

aus VertreterInnen obiger Institutionen zusammengesetzt sind und Projekte planen

und durchführen, die der Erreichung folgender Ziele dienen:

-          Reduktion von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen,

-          Verbesserung des Gefahrenbewusstseins und somit der Gefahrenevaluierung,

-          Stärkung der Aktivitäten der Präventivfachkräfte,

-          Stärkung von Bewusstsein und Wissen betreffend Arbeitnehmerschutz.

 

Als nächster Schritt ist auch eine Vernetzung hinsichtlich Informationsaustausch und

Durchführung gemeinsamer Projekte der auf regionaler Ebene im Arbeitnehmerschutz tätigen Akteure und Akteurinnen geplant.

 

Frage 6:

Die Schwerpunkte im Rahmen der Arbeitsschutzstrategie und der Aktionen der Arbeitsinspektorate für das Jahr 2009 sind:

-          Gefährdungsbeurteilung (EU-weite Kampagne der Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit Sitz in Bilbao zur „Evaluierung“),

-          Präventivfachkräfte,

-          Good Practice im Bereich der manuellen Lasthandhabung,

-          Informationskampagne Good Practice in Fachmedien und Internet,

-          Explosionsschutz in Lackierereien und Tischlereien,

-          gemeinsame Inspektionskampagne von Land- und Forstwirtschaftsinspektion, Verkehrs-Arbeitsinspektion und Arbeitsinspektion zu Gefährdungsbeurteilung und Präventivkräften,

-          Integration von „Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit“ in den berufsbildenden Unterrichtsanstalten (gemeinsam mit Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur),

-          Herstellung von Informationsmaterial zur Gefahrenevaluierung für optische Strahlung, zur Beurteilung manueller Lasthandhabung zur Unterstützung der betrieblichen Evaluierung, zu Lärm und Vibrationen mit Schwerpunkt Baunebengewerbe,

-          Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Einzelhandel (Arbeitszeit, Notausgänge).

 


Die Schwerpunkte im Rahmen der Arbeitsschutzstrategie und der Aktionen der Arbeitsinspektorate für das Jahr 2010 sind:

 

-          Arbeitsstoffevaluierung in Betrieben:

EU-weite Informations- und Inspektionskampagne bezogen auf Klein- und Mittelbetriebe (KMU) ausgewählter Branchen (z.B. Reinigungsgewerbe, KFZ-Gewerbe, Bäckereien), wobei diese von den Arbeitsinspektionen aller EU-Mitgliedstaaten und nach einheitlichen Kriterien (Checklisten) durchgeführt werden.

 

-          Information und Beratung von Bauunternehmen mit besonderem Schwerpunkt am Unternehmenssitz:

Im Rahmen der österreichischen Arbeitsschutzstrategie 2007-2012 wird dem Hochrisikobereich Bauwesen besonderes Augenmerk zukommen. Ein besonderer Aspekt dabei ist die Information, Beratung und nachfolgende Kontrolle von Bauunternehmen direkt am Unternehmenssitz zusätzlich zu den ständigen Aktivitäten der Arbeitsinspektion auf Baustellen. Vorrangig ist in diesem Projekt die aktive Kontaktaufnahme mit der Unternehmensleitung (von Hoch- und Tiefbauunternehmen) mit Beratungsangeboten, Angebot zur Teilnahme an spezifischen Veranstaltungen (eventuell gemeinsam mit Sozialpartnern und Interessenvertretungen organisiert). Vorrangig behandelt werden Unfallverhütung, Vorstellung von „best practice“-Lösungen sowie manuelle Lasthandhabung.

 

-          Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Reinigungsgewerbe:

Die Arbeitsinspektion hat beim im Jahre 2008 durchgeführten Schwerpunkt im Reinigungsgewerbe Ansatzpunkte für die Verbesserung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ausmachen können. Diesen Verbesserungen soll 2010 in Form eines Jahresarbeitsschwerpunktes zur Durchsetzung verholfen werden.

 

-          Gefährdungsbeurteilung (Evaluierung) psychosozialer Belastungen in Betrieben sowie besondere Berücksichtigung der Arbeitszeitsituation:

Erarbeitung und Verbreitung einfacher Instrumente zur Erfassung psychischer Belastungen, Unterstützung der Betriebe bei der Umsetzung in ausgewählten Branchen (z.B. Bau, Gesundheitsberufe, Dienstleistung).

 

Frage 7:

In der untenstehenden Grafik wird das meinem Ressort von der Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) zur Verfügung gestellte Zahlenmaterial über die anerkannten meldepflichtigen Arbeitsunfälle unselbständig Erwerbstätiger (ohne Wegunfälle) verwendet, wobei anzumerken ist, dass der starke Anstieg in Oberösterreich von 2007 auf 2008 laut AUVA auf die dort sehr lückenhafte Erfassung der Unfallzahlen im Jahr 2007 zurückzuführen ist, was durch Nacherfassung im Jahr 2008 kompensiert werden musste.

 


Frage 8:

Insgesamt wurden von der Arbeitsinspektion

im Jahr 2006:  2.822

im Jahr 2007:  2.760 und

im Jahr 2008:  3.537 Erhebungen von Arbeitsunfällen durchgeführt.


Details sind der nachfolgenden Grafik zu entnehmen:


Frage 9:

Zunächst sei festgehalten, dass keine Bediensteten der Polizei in Ermangelung an Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren Unfallerhebungen bei Arbeitsunfällen anstelle der Arbeitsinspektion durchführen. Die Polizei erhebt Arbeitsunfälle im eigenen Wirkungsbereich im Dienste der Strafge­richtsbarkeit (vgl. z.B. §§ 83 bis 89 StGB). Das zuständige Arbeitsinspektorat wird diesen Unfallerhebungen beigezogen, um arbeitnehmer/innen/schutzrechtliche Aspekte zu beurteilen und allenfalls weitere Unfälle im Betrieb durch entsprechende Maßnahmen hintan zu halten. Um Arbeitsunfälle und unmittelbar drohende Gefahren unverzüglich vor Ort erheben zu können, ist in der Arbeitsinspektion eine Rufbereit­schaft außerhalb der Normaldienstzeit eingerichtet. Die Telefonnummern der Ruf­bereitschaftstelefone sind auch den Polizeidienststellen bekannt und die Zusam­menarbeit bei Arbeitsunfällen bewährt sich seit langem.

 

Frage 10:

Statistische Daten über grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln von Vor­gesetzten werden von der Arbeitsinspektion nicht gesammelt.

 

Frage 11:

Insgesamt wurden

im Jahr 2006:  374,

im Jahr 2007:  229 und

im Jahr 2008:  318 Anzeigen gemäß § 84 StPO von der Arbeitsinspektion erstattet.

 

Details sind der nachfolgenden Grafik zu entnehmen:


Die Arbeitsinspektorate für den 1. bis 6. Aufsichtsbezirk und das Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten haben Aufsichtsbezirke, die Gebiete Wiens und Niederösterreichs umfassen. Diese wurden für diese Darstellung dem Bundesland Wien zugerechnet.

 

Informationen der Gerichte über den Ausgang dieser von der Arbeitsinspektion initiierten Vorerhebungen bzw. Strafverfahren liegen meinem Ressort nicht vor.

 

Frage 12:

Im Zuge Ihrer Überprüfungs- und Beratungsaktivitäten betreffend Bauarbeiten legt die Arbeitsinspektion besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Bestimmungen des Baukoordnierungsgesetzes. So wurden im Jahr 2008 insgesamt 4.306 dies-bezügliche Tätigkeiten durchgeführt. In 2.374 Fällen ergingen schriftliche Auf-forderungen zur Herstellung des gesetzlichen Zustandes, beispielsweise zur erforderlichen Bestellung von Koordina­torinnen und Koordinatoren oder der Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen.

Eine Novellierung des Bauarbeitenkoordinationsgesetzes, BGBl. I Nr. 13/1999, erscheint nicht erforderlich und es besteht im Bereich des ArbeitnehmerInnenschutz-rechts somit kein Handlungsbedarf des Gesetzgebers.

 

Frage 13:

Mein Ressort verfügt über keine Daten zu Kosten von Arbeitsunfällen, sodass ich diesbezüglich an den für die Unfallversicherung zuständigen Bundesminister für Gesundheit verweise.

 

 

Mit freundlichen Grüßen