3072/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0323-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 18. November 2009

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3231/J-NR/2009 betreffend Integrationslehrer für Sprachförderkurse an Volksschulen im Bundesland Burgenland, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 15. Oktober 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Die in den nachfolgenden Parlamentarischen Anfragen Nr. 3232/J-NR/2009 bis Nr. 3239/J-NR/2009 wortident hinsichtlich der anderen Bundesländer gestellten Fragen werden im Rahmen der gegenständlichen Anfrage mitbehandelt.

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Seitens des Bundes werden im Zuge der Genehmigung der Stellenpläne für allgemein bildende Pflichtschulen (APS) die Ressourcen für die Sprachförderkurse gemäß § 8e des Schulorganisationsgesetzes als zweckgebundener Zuschlag nach der Schülerinnen- bzw. Schülerzahl mit Status als außerordentliche/r Schüler/in zugeteilt. Diese Zuteilung erfolgt seitens des Bundes an die Länder und bemisst die Gruppengröße mit 8 Schülerinnen und Schüler. Über die tatsächliche Gestaltung der Sprachförderkurse im Land, kann seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur keine Aussage getroffen werden, da die Länder in ihren Ausführungsgesetzen eine von der Ressourcenzuteilung des Bundes unabhängige Organisationsform wählen können (siehe den im einleitenden Teil der Anfrage zitierten Abs. 3). Es kann daher seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur nur die Schülerinnen- bzw. Schülerzahl für die angesprochenen Sprachförderkurse in den genannten Schularten (VS=Volksschulen, HS=Hauptschulen, PTS=Polytechnische Schulen seit der Novelle BGBl. Nr. 766/1996) im Schuljahr 2008/09 angegeben werden:

 

VS

 

HS und PTS

Bundesland

2008/09
Schülerinnen/Schüler

 

Bundesland

2008/09
Schülerinnen/Schüler

Burgenland

52

 

Burgenland

13

Kärnten

735

 

Kärnten

109

Niederösterreich

985

 

Niederösterreich

135

Oberösterreich

2.038

 

Oberösterreich

73

Salzburg

1.078

 

Salzburg

114

Steiermark

809

 

Steiermark

144

Tirol

356

 

Tirol

125

Vorarlberg

863

 

Vorarlberg

112

Wien

9.682

 

Wien

1.482

Österreich

16.598

 

Österreich

2.307

pro Sprachförderkurs 8 Schülerinnen und Schüler

 

Die Zuteilung der Planstellen für die Sprachförderkurse erfolgt auf Basis der gemeldeten Schülerinnen- bzw. Schülerzahlen mit Status als außerordentliche/r Schüler/in und der angenommenen Gruppengröße. Daher kann aus Sicht des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur hier nur die Zuteilung an Planstellen für die obig dargestellte Schülerinnen- bzw. Schülerzahl angegeben werden:

 

VS

 

HS und PTS

Bundesland

2008/09
Planstellen

 

Bundesland

2008/09
Planstellen

Burgenland

1

 

Burgenland

0

Kärnten

14

 

Kärnten

3

Niederösterreich

23

 

Niederösterreich

3

Oberösterreich

47

 

Oberösterreich

2

Salzburg

25

 

Salzburg

3

Steiermark

19

 

Steiermark

3

Tirol

7

 

Tirol

3

Vorarlberg

13

 

Vorarlberg

4

Wien 1)

227

 

Wien

36

Österreich

376

 

Österreich

57

1) Wien: inklusive 30 Planstellen für Schülerinnen und Schüler der 5. Schulstufe

 

Der Einsatz der zugeteilten Planstellen obliegt, soweit er im Sinne der Zweckbindung für Sprachförderkurse gemäß § 8e des Schulorganisationsgesetzes erfolgt, den Ländern als Dienstbehörden der Landeslehrkräfte. Inwieweit die Sprachförderkurse integrativ oder additiv geführt werden, kann daher aus Sicht des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur nicht angegeben werden. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erhält seitens der Länder keine Auflistung über die tatsächlich eingesetzten Lehrkräfte und deren dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung für die Sprachförderkurse. Auch eine pauschalierte Quantifizierung der Kosten dieser Planstellen entsprechend der Richtwerte für die Durchschnittspersonalausgaben/-kosten gemäß BGBl. II Nr. 50/2009 wäre nur unter Kenntnis der jeweiligen Einstufung der für Sprachförderkurse verwendeten Lehrerinnen und Lehrer möglich.

 

Hinsichtlich der sonstigen Kosten für die Einrichtung von Sprachförderkursen an den genannten Schularten wird darauf verwiesen, dass die gesetzlichen Schulerhalter für die Kosten des Sachaufwands der öffentlichen Pflichtschulen aufzukommen haben.

 

Zu Fragen 5 bis 7:

Eine bundesweite Evaluation der „Sprachförderkurse“ für das Schuljahr 2008/09 ist seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur vorgesehen. Zwischenergebnisse sind Ende Jänner 2010 zu erwarten; ein Endbericht sollte Ende März 2010 vorliegen.

 

Zu Fragen 8 bis 10:

Der Einsatz an Planstellen für die Sprachförderkurse im Schuljahr 2009/10 unterliegt derzeit der verwaltungsinternen Bearbeitung im Rahmen der Überprüfung der im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eingelangten Stellenplananträge der Länder. Die Ergebnisse werden im Zuge der Genehmigung der definitiven Stellenpläne für das Schuljahr 2009/10, nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Finanzen, den Ländern übermittelt. Der einstweilige Ressourceneinsatz basiert auf „provisorischen“ Schülerinnen- bzw. Schülerzahlen, die jedoch, nach Beginn des Schuljahres, einer Überprüfung und Aktualisierung seitens der Länder unterzogen werden. Seriöserweise können erst mit Vorlage dieser „definitiven“ Schülerinnen- bzw. Schülerzahlen valide Daten zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 4 verwiesen.

 

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.