3084/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

                                                           BMWF-10.000/0293-III/FV/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Wien, 20. November 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3130/J-NR/2009 betreffend Inseratskosten
im Wahlkampf, die die Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen am
24. September 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1, 2 und 4:

Im angeführten Zeitraum wurden vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung in folgenden Printmedien Inserate geschaltet:

 

Medium

Bruttokosten

MKV SchülerInnenkalender

€   3.137,40

Studentenvolksblatt

€   2.249,10

Illustrierte Neue Welt

€   1.261,26

David

€      850,00

couleur

€      995,40

GPA-DJP SchülerInnenkalender

€   1.764,00

Erzdiözese Wien SchülerInnenkalender

€   1.000,00

Schulanfangszeitung

€   1.533,00

Biber

€   4.498,20

newsAGent

€      300,00

Falter Bildungsbeilage

€   3.411,14

Dolomiten Aus- und Weiterbildung

€   2.400,00

ÖCV Gesamtverzeichnis

€      912,45

Die Presse

€   9.778,36

Wiener Zeitung

€   1.752,40

Format Science

€ 22.102,92

 

In audiovisuellen Medien wurden in diesem Zeitraum keine Informationstätigkeiten getätigt.

 

Die angeführten Informationsaktivitäten des Ressorts konzentrierten sich im genannten Zeitraum auf folgende gerade aktuelle Themen, da mir Transparenz und Bürgernähe wichtige Anliegen sind:

- Mobilitätsprogramme

- Forschungsprogramm Sparkling Science

- Glückwünsche zum Jüdischen Neujahrsfest

- Ausschreibung des Gabriele-Possanner-Staatspreises

- Alpbacher Technologiegespräche.

 

Rechtsgrundlage für diese Informationsaktivitäten ist die im Bundesministeriengesetz vorge-
sehene Zuständigkeitsregelung.

 

Die Verantwortlichkeit für die Auftragsvergabe und die Abwicklung von Informationsaktivitäten richtet sich nach der geltenden Geschäftseinteilung.

 

Über Informationstätigkeiten nachgeordneter Dienststellen liegen keine Unterlagen vor.

 

Zu Frage 3:

Im genannten Zeitraum wurden keine Druckkostenbeiträge gewährt. Über allfällige Druck-kostenbeiträge nachgeordneter Dienststellen liegen dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung keine Informationen vor.

 

Zu Frage 5:

Wie bereits oben angeführt sind für mich Transparenz und Bürgernähe wichtige Anliegen. Daher informiere ich die Bevölkerung regelmäßig über die Tätigkeit meines Ressorts. Dabei werden selbstverständlich die Empfehlungen des Rechnungshofes als Maßstab für die praktische
Umsetzung von Informationsmaßnahmen berücksichtigt.

 

Zu Frage 6:

Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 3117/J-NR/2009 durch den Herrn Bundeskanzler.

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.