3086/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am       November 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0177-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3091/J vom 23. September 2009 der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zunächst dürfen der Beantwortung der konkreten Fragen einige grundsätzliche Erläuterungen zur Klarstellung vorangestellt werden:

 

Im Rahmen des österreichischen Ausfuhrförderungsverfahrens gemäß Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) steht österreichischen Investoren die grundsätzliche Möglichkeit offen, gegen Entgelt ihre Beteiligungen gegen politisches Risiko inklusive Transferrisiko abzusichern bzw. über Wechselbürgschaften des Bundes bei der Oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB) zu refinanzieren.


Im Sinne der Gleichbehandlung steht das AusfFG-Instrumentarium daher auch den österreichischen Banken als Investoren zur Verfügung. Vor allem den österreichischen KMUs kommen die Netzwerke und das lokale Knowhow der Auslandstöchter österreichischer Banken bei ihren Exportaktivitäten in den jeweiligen Zielländern besonders zu Gute.

 

Für die Inanspruchnahme und Abwicklung von Beteiligungsgarantien bzw. Wechselbürgschaften für Beteiligungen gibt es allgemein gültige Richtlinien und Allgemeine Geschäftsbedingungen, die für alle Investoren gleichermaßen zur Anwendung kommen.

Zur Beantwortung der konkreten Fragen:

 

Zu 1.:

Ja.

Vom Bundesministerium für Finanzen wurde bei Diskussion der dem Parlament vorgelegten Quartalsberichte gemäß § 6 AusfFG sowohl dem Hauptausschuss des Nationalrates gegenüber, als auch im jährlichen Tätigkeitsbericht des AusfFG-Beirats ausgeführt, dass sich sowohl Exportfirmen als auch Banken unter den Kunden des Ausfuhrförderungsverfahrens befinden. Der Schwerpunkt des Interesses von Banken am Ausfuhrförderungsverfahren liegt in der Absicherung politischer Risiken durch Beteiligungsgarantien G 4 (nicht versichert ist jedoch ein wirtschaftlicher Misserfolg der Bankbeteiligungen) und in der Refinanzierung ihrer Auslandsinvestitionen zumeist im Wege von Wechselbürgschaften.

 

Die Banken zahlen wie jeder Kunde für diese Bundeshaftungen ein risikoadäquates Entgelt. Der Bund ist aus den 2008 und 2009 zugunsten der Banken übernommenen Haftungen bisher nicht in Anspruch genommen worden, auch zeichnet sich keine Inanspruchnahme ab.

 

Zu 2.:

Haftungen sind vor allem zugunsten der RZB, der Unicredit Bank Austria AG, der ERSTE Group Bank AG und der ÖVAG übernommen worden. Sie beziehen sich auf Eigenkapitaleinlagen in und Finanzierungslinien für diverse Tochterbanken vor allem in Belarus, Kroatien, Kasachstan, Rumänien, Russland, Serbien, der Tschechischen Republik und der Ukraine.


Zu 3.:

Das Volumen der 2008 übernommen Haftungen hat rd. EUR 6,1 Mrd. betragen, wovon rd. EUR 3,3 Mrd. auf Beteiligungsgarantien und rd. EUR 2,8 Mrd. auf Wechselbürgschaften entfallen.

2009 sind keine nennenswerten neuen Garantien G 4 und keine neuen Wechselbürgschaften zugunsten von Banken übernommen worden.

Angemerkt wird, dass von den 2008 übernommenen Haftungen bereits rd. 1/3 rückgeführt wurde.

 

Zu 4.:

Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise ist keine strengere Auslegung der Förderungsvoraussetzungen angeordnet worden. Dass 2009 keine neuen Garantien zugunsten von Banken zustande gekommen sind, liegt einerseits an der gesunkenen Investitionsneigung der Banken und anderseits an Portfolioüberlegungen des Bundes.

 

 

Mit freundlichen Grüßen