3088/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                  Wien, am     November 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0175-I/4/2009

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3107/J vom 23. September 2009 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 15.:

Soweit mit den vorliegenden Fragen die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen angesprochen wird – darüber hinausgehend ist eine Beantwortung unter Hinweis auf § 90 GOG in Verbindung mit dem Bundesministeriengesetz nicht möglich –, hat eine Durchsicht der im angefragten Zeitraum geleisteten Zahlungen aus dem Titel einer Förderung beziehungsweise der sonstigen nichtkommerziellen Vergünstigungen Folgendes ergeben:

 

Die Magna Auteca AG hat im Jahr 1988 gemäß § 1b Abs. 1 Garantiegesetz 1977 eine Ansiedlungshilfe in Form eines Investitionszuschusses erhalten. Die Magna Automobiltechnik AG erhielt im Jahr 1992 im Rahmen des § 11 Garantiegesetz 1977 in Form einer Garantie (EUR 3,8 Mio. mit einer Quote von 40%), welche ordnungsgemäß zurückgeführt wurde, Unterstützung. Der Automobiltechnik Blau GmbH (jetzt: Magna Steyr Fuel Systems GmbH) wurde im Jahr 1995 eine Garantie für Investitionen in Höhe von EUR 2,18 Mio. mit einer Quote von 85% gewährt, welche ebenfalls ordnungsgemäß zurückgeführt wurde. Die Abwicklung ist dabei jeweils im Rahmen der Fördertätigkeit über die Vorgängergesellschaften der Austria Wirtschaftsservice GmbH (BÜRGES, FGG, Innovationsagentur) erfolgt.

 

Die Kriterien zur Festlegung der Höhe der erhaltenen Förderungen ergaben sich aus den  zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Grundlagen sowie Richtlinien und den Finanzierungserfordernissen.

 

Nach dem Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz wurde mangels eines Antrags bislang keine wie immer geartete Unterstützung der angesprochenen Gruppe gewährt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen