3089/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.11.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0228-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 3085/J-NR/2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Soldaten und Eisenbahner als Gefängnismitarbeiter“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
In österreichischen Justizanstalten sind derzeit 105 ehemalige Bedienstete (drei weibliche und 102 männliche) des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport beschäftigt. Weiters sind vier Bedienstete (eine weibliche und drei männliche) der Österreichischen Bundesbahnen auf Grundlage der „Vereinbarung zur Überlassung von Arbeitskräften der DLG an das Justizressort zur Dienstverrichtung bei Dienststellen im Justizressort“ in österreichischen Justizanstalten beschäftigt.
Zu 3:
Von den ehemaligen Bediensteten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport sind insgesamt 91 Bedienstete und von den ehemaligen Bediensteten der Österreichischen Bundesbahnen sind alle vier Bediensteten seit Beginn der Kooperation dabei.
Zu 4:
Die ehemaligen Bediensteten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport werden grundsätzlich in allen Justizanstalten – außer derzeit in den Justizanstalten Göllersdorf, Feldkirch, Wien-Mittersteig und Wien-Favoriten – und vornehmlich im allgemeinen Justizwachdienst eingesetzt.
Die ehemaligen Bediensteten der Österreichischen Bundesbahnen werden in den Justizanstalten Graz-Jakomini, Göllersdorf, Hirtenberg und Sonnberg verwendet. Sie werden im Allgemeinen Verwaltungsdienst eingesetzt.
Zu 5:
Die ehemaligen Bediensteten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport haben die Grundausbildung für den Justizwachdienst erfolgreich absolviert oder befinden sich derzeit in Grundausbildung. Grundsätzlich wurden gute Erfahrungen gemacht, die Eingliederung in den Dienstbetrieb erfolgte reibungslos.
Die Bediensteten der Österreichischen Bundesbahnen sind eine wertvolle Unterstützung für den Dienstbetrieb in den Justizanstalten. Es sind bisher keine Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Aufgaben aufgetreten.
Zu 6:
Die Vollzugsdirektion ist bemüht, rasch den noch bestehenden Personalmangel im Justizwachdienst zu beheben. So sind derzeit drei Grundausbildungslehrgänge für die Verwendungsgruppe E2b im Justizwachdienst einberufen.
. November 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)