309/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.01.2009
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 20.01.2009
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0242-IK/1a/2008
In Beantwortung
der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 307/J betreffend „Vergabe
an KMUs durch das Bundesvergabeamt“, welche die Abgeordneten
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen am 27. November 2008 an meinen
Amtsvorgänger gerichtet haben, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit liegen keine diesbezüglichen Aufzeichnungen oder Statistiken vor.
Antwort zu den Punkten 3 bis 14 der Anfrage:
Unbeschadet der Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes für die Vergabelegistik ist festzuhalten, dass schon auf Grund der derzeitigen Rechtslage die Möglichkeit besteht,
- sowohl nach dem Billigst- als auch nach dem Bestbieterprinzip auszuschreiben,
- Lose in geeigneter Größe auszuschreiben,
- dass Arbeitsgemeinschaften und Bietergemeinschaften Angebote oder Teilnahmeanträge einreichen können, sofern nicht in der Ausschreibung aus sachlichen Gründen die Teilnahme oder die Bildung von Arbeits- oder Bietergemeinschaften für unzulässig erklärt wurde.
Die diesbezügliche Entscheidung liegt in der Verantwortung der jeweiligen ausschreibenden Stelle.