3093/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0232-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

 

zur Zahl 3112/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Umgang mit Bewerbungsunterlagen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Der Umgang mit physischen und elektronischen Bewerbungsunterlagen, insbesondere deren Aufbewahrung, Speicherung, Aussonderung und Vernichtung, ist – wie jener mit anderen Unterlagen auch – in der Büroordnung des Bundes 2004, im Bundesarchivgesetz, BGBl. I Nr. 162/1999, in der Bundesarchivgutverordnung, BGBl. II Nr. 367/2002, sowie in der Verordnung der Bundesregierung über nicht archivwürdiges Schriftgut, BGBl. II Nr. 366/2002, festgelegt.

Unter Beachtung dieser Rechtsgrundlagen erfolgt in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz die Vernichtung der Papiereinlaufstücke (und somit auch der Bewerbungsunterlagen) in regelmäßigen Abständen durch beaufsichtigten maschinellen Kleinpartikelschnitt mittels Shredder unmittelbar in den Räumlichkeiten des Palais Trautson und anschließender Übergabe der unlesbaren, gepressten Papierkleinpartikel zur Altpapierverwertung.

Darüber hinaus gelten für den Umgang mit Bewerbungsunterlagen selbstverständlich auch die allgemeinen Grundsätze der Amtsverschwiegenheit.

 

. November 2009

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)