3093/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.11.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0232-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 3112/J-NR/2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Umgang mit Bewerbungsunterlagen“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Der Umgang mit physischen und elektronischen Bewerbungsunterlagen, insbesondere deren Aufbewahrung, Speicherung, Aussonderung und Vernichtung, ist – wie jener mit anderen Unterlagen auch – in der Büroordnung des Bundes 2004, im Bundesarchivgesetz, BGBl. I Nr. 162/1999, in der Bundesarchivgutverordnung, BGBl. II Nr. 367/2002, sowie in der Verordnung der Bundesregierung über nicht archivwürdiges Schriftgut, BGBl. II Nr. 366/2002, festgelegt.
Unter Beachtung dieser Rechtsgrundlagen erfolgt in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz die Vernichtung der Papiereinlaufstücke (und somit auch der Bewerbungsunterlagen) in regelmäßigen Abständen durch beaufsichtigten maschinellen Kleinpartikelschnitt mittels Shredder unmittelbar in den Räumlichkeiten des Palais Trautson und anschließender Übergabe der unlesbaren, gepressten Papierkleinpartikel zur Altpapierverwertung.
Darüber hinaus gelten für den Umgang mit Bewerbungsunterlagen selbstverständlich auch die allgemeinen Grundsätze der Amtsverschwiegenheit.
. November 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)