3095/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.11.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am       November 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0179-I/4/2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3118/J vom 24. September 2009 der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Das Bundesministerium für Finanzen hat im angefragten Zeitraum keine Informationsaktivitäten in audiovisuellen Medien getätigt. In Printmedien gab es eine halbseitige Einschaltung in der Tageszeitung „Heute“ zum Thema „Kampf gegen die Krise“. Dafür fielen keine Kosten an, da die Einschaltung als Naturalrabatt bereits bei einer früher abgewickelten Kooperation gewährt wurde.

 

Zu 2.:

Die Wirtschaftskrise war auch in den Sommermonaten ein Thema, das die Menschen stark beschäftigte und in den Medien stark präsent war. Um der Bevölkerung Angst und Verunsicherung zu nehmen, ist gezielte Informationsarbeit notwendig. Auch die aktuellen Wirtschaftdaten, die zum Zeitpunkt der Einschaltung erschienen, machten weitere Informationsschritte notwendig.

 

Zu 3.:

In dem angefragten Zeitraum wurden keine Druckkostenbeiträge geleistet.

 

Zu 4.:

Die angesprochenen Aufgaben werden von der Abteilung „Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation“ wahrgenommen. Die Namen der in dieser Abteilung tätigen Personen können der Geschäfts- und Personaleinteilung entnommen werden, welche auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen publiziert wird.

 

Zu 5.:

Transparenz und Bürgernähe sind selbstverständlich auch dem Bundesministerium für Finanzen ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund und auch in Erfüllung des diesbezüglichen gesetzlichen Auftrages im Bundesministeriengesetz wird daher der regelmäßigen zielgruppenspezifischen Information der Bevölkerung über die Tätigkeit des Ressorts und deren Auswirkungen auf die einzelne Person ein sehr großer Stellenwert eingeräumt. Dabei werden die Empfehlungen des Rechnungshofes als Maßstab für die praktische Umsetzung von Informationsmaßnahmen berücksichtigt.

 

Zu 6. bis 8.:

Im Rahmen der Kommunikationsarbeit des Bundesministeriums für Finanzen wurden keine Einschaltungen getätigt, um den Helfern der Hochwasser-Hilfe in einer solchen Form zu danken. Insofern wurde diesbezüglich auch kein Budget aufgewendet. Darüber hinaus wird auf die Beantwortung der gleichlautend an den Herrn Bundeskanzler gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3117/J vom 24. September 2009 durch denselben verwiesen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.