3096/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.11.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0233-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

zur Zahl 3124/J-NR/2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Strutz, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Inseratskosten im Wahlkampf“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2, 5 und 6:

Das Bundesministerium für Justiz kommt seinem Auftrag zur Information der Öffentlichkeit durch Herausgabe zahlreicher Broschüren, Abhalten von Veranstaltungen und Veröffentlichung von Sachinformationen im Internet (unter www.justiz.gv.at) nach. Informations- und Werbekampagnen wurden vom Bundesministerium für Justiz nicht durchgeführt.


Im angefragten Zeitraum (1. August 2009 bis 27. September 2009) wurden keine Informationsaktivitäten in Printmedien und sonstigen audiovisuellen Medien gesetzt.

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage zur Zahl 3117/J-NR/2009 durch den Herrn Bundeskanzler.

Zu 3:

Im angefragten Zeitraum wurden keinerlei Druckkostenbeiträge geleistet.

Zu 4:

Derlei Tätigkeiten wurden nicht entfaltet. Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 1.

Die Medienarbeit des Justizressorts wird zentral von zwei Mitarbeitern meines Kabinetts wahrgenommen. Für die nachgeordneten Dienststellen sind Medienstellen eingerichtet, deren Leiter/innen und Stellvertreter/innen stets aktuell der Website des Bundesministeriums für Justiz (www.justiz.gv.at) unter Service/Medienstellen entnommen werden können.

 

. November 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)