3102/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.11.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/417-PMVD/2009                                                                                 24. November 2009

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. September 2009 unter der Nr. 3132/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Schussunfall am Truppenübungsplatz Allentsteig" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1, 4 und 7:

Die Ausbildungsvorgaben für die Jahre 2007 bis 2009 bestehen jeweils aus Dienstvor­schriften und Merkblättern für das Bundesheer, Durchführungsbestimmungen für die Ausbildung, Schießprogrammen, Ausbildungs- und Ausbildungsplanungsweisungen sowie einzelnen Erlässen und Befehlen.

Zu 2, 3, 5, 6, 8 und 9:

In den Jahren 2007 bis 2009 konnten und können die angeordneten Ausbildungsziele erfolgreich vermittelt und abgeschlossen werden.


Zu 10 und 11:

Die Untergliederung der dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport zuge­wiesenen Budgetmittel beinhaltet u. a. Personalkosten, Betriebsaufwand, Beschaffungen, jedoch keine Untergliederung Ausbildung für ein bestimmtes System, wie im konkreten Fall für das Waffensystem Panzerhaubitze M-109 A5Ö. Deshalb ist es nicht möglich, einen budgetären Gesamtbetrag für die Ausbildung an diesem Waffensystem anzugeben.

Die zur Erreichung der Ausbildungsziele notwendigen Budgetmittel wurden zur Gänze für Zwecke der Ausbildung verwendet. Hierunter fallen etwa Kosten für Personal einschließlich Mehrdienstleistungen, Kosten für Übungen und Verlegungen (wie z.B. Eisenbahntransport), Betriebsaufwendungen (wie z.B. Betriebsmittel). Eine Aufschlüsselung bzw. ein Vergleich dieser Kosten für die Jahre 2007 bis 2009 ist weiters auch deshalb nicht möglich, da die Artillerieverbände des Österreichischen Bundesheeres in den Jahren 2008/2009 gänzlich neu gegliedert worden sind.

Zu 12:

Bei der genannten Übung im scharfen Schuss waren die 1. Panzerhaubitzenbatterie des Aufklärungs- und Artilleriebataillons 4, der 4. Jahrgang des Akademikerbataillons der The­resianischen Militärakademie, das Hubschraubergeschwader, das Überwachungsgeschwader und einzelne mechanisierte Teile eingesetzt. Darüber hinaus befand sich auch die Garde im Rahmen der Basisausbildung am Truppenübungsplatz Allentsteig.

Zu 13:

Übungszweck war eine Gefechtsübung, und zwar die Abschlussübung des 4. Jahrgangs des Akademikerbataillons der Theresianischen Militärakademie.

Zu 14 bis 17:

An den Panzerhaubitzen M-109 A5Ö wurde durchwegs erfahrenes Kaderpersonal des Aufklärungs- und Artilleriebataillons 4 mit hohem Ausbildungsstand eingesetzt, welches alle erforderlichen Ausbildungsvoraussetzungen erfüllte und in den Jahren zuvor wiederholt an Ausbildungsvorhaben im scharfen Schuss teilgenommen hatte. Der den Schießunfall verursachende Unteroffizier verfügt am System Panzerhaubitze M-109 A5Ö über hohe Erfahrung und hat allein im Jahr 2009 vor dem Schießunfall an fünf Übungen im scharfen Schuss teilgenommen.

Zu 18:

Nein.


Zu 19:

Entfällt.

Zu 20 und 21:

Mit Panzerhaubitzen M-109 A5Ö wird pro Jahr durchschnittlich etwa zwei Wochen im scharfen Schuss geübt.

Zu 22:

Nein.