3103/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.11.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/418-PMVD/2009                                                                                 24. November 2009

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. September 2009 unter der Nr. 3133/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Übersiedlung des VR 1" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1, 6, 16 und 18:

Wie ich bereits im Rahmen der Beantwortung der parlamentarischen Anfragen vom 7. Dezember 2007 (Nr. 1625/AB zu Nr. 1614/J, XXII. GP.-NR) und vom 10. Februar 2009 (Nr. 460/AB zu Nr. 439/J, XXIV. GP.-NR) ausgeführt habe, muss die Hackher-Kaserne um- und ausgebaut werden. Nach der derzeit vorliegenden Planung ist neben der Errichtung eines Unterkunftsgebäudes, die Generalsanierung des Wirtschaftsgebäudes vorgesehen. Die Adaptierungen werden in Abhängigkeit von den, dem BMLVS zur Verfügung gestellten budgetären Mitteln erfolgen. Eine Zusammenführung aller Teile des VR1 ist somit erst nach Realisierung der wesentlichen Sanierungen und Adaptierungen in der Hackher-Kaserne geplant. Mit der Übersiedlung von einzelnen Teilen soll im Frühjahr 2010 begonnen werden.


Zu 2:

Ja.

Zu 3, 4 und 10:

Die hiefür erforderlichen baulichen Maßnahmen wurden bereits bzw. werden noch eingeleitet.

Zu 5, 7 und 11:

Ich ersuche um Verständnis, dass eine Beantwortung dieser Fragen derzeit nicht möglich ist.

Zu 8 und 9:

Für allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen wurden in der Hackher-Kaserne in den Jahren 2008 und 2009 bis dato insgesamt rund 90.000 Euro aufgewendet.

Zu 12 und 14:

Wie ich bereits im Rahmen meiner Beantwortung der parlamentarischen Anfrage, Nr. 460/AB zu Nr. 439/J, ausgeführt habe, steht das Raum- und Funktionsprogramm für das Wirtschafts- und das Unterkunftsgebäude noch nicht endgültig fest.

Zu 13:

Entfällt.

Zu 15 und 17:

Nein.