3104/AB XXIV. GP
Eingelangt am 24.11.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.290/0155-I/4/2009 Wien, am 24. November 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Strutz, Kolleginnen und Kollegen haben am 25. September 2009 unter der Nr. 3119/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Inseratskosten im Wahlkampf gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Welche Informationsaktivitäten in Printmedien und audiovisuellen Medien wurden von Ihrem Ressort bzw. nachgelagerten Dienststellen in der Zeit zwischen 01.08.2009 und 27.09.2009, aufgegliedert nach Medium, Informationszweck, Informationsart, Kosten (inklusive Steuern und Abgaben), Rechtsgrundlage und ressortinternem Auftraggeber gesetzt?
Ø Mit welcher Begründung wurden gerade im Zeitraum zwischen 01.08.2009 und 27. September 2009 Informationsaktivitäten in Printmedien und audiovisuellen Medien getätigt?
Ø Welche Druckkostenbeiträge hat Ihr Ressort bzw. nachgelagerte Dienststellen in der Zeit zwischen 01.08.2009 und 27.09.2009, aufgegliedert nach Medium, Zweck, Art, Rechtsgrundlage, Kosten (inklusive Steuern und Abgaben und ressortinterner Auftraggeber) gesetzt?
In der Zeit zwischen 01.08.2009 und 27.09.2009 wurden folgende Inserate mit frauenspezifischen Informationen geschaltet:
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Zweck |
Medium |
Betrag |
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Information zur Neuauflage der FrauenRatgeberin 2009 |
[sic] Forum für feministische GangArten |
€ 525,00 |
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Zum Thema „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ |
Kronen Zeitung |
€ 24.990,00 |
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Zum Thema „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ |
3 SchülerInnenkalender 2009/2010 |
€ 6.126,00 |
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Zum Thema „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ |
Kronen Zeitung Österreich Madonna Heute/Wien+NÖ+OÖ Woman Der Standard Die Presse Kurier Kleine Zeitung SN OÖN INTERNET: Media Digital GmbH, Telekurier Online Medien GmbH, News Networld Internetservice AG |
€ 186.213,00 |
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Zum Thema "gleich=fair" |
Videoblog www.youtube.com |
€ 1.170,00 |
Die Rechtsgrundlagen für Angelegenheiten der Information über meinen Zuständigkeitsbereich einschließlich des Verkehrs mit der Presse, dem Hörfunk und dem Fernsehen sind einerseits Art. 17 B-VG, andererseits Teil 1 Abs. 10 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986 – BMG iVm der Entschließung des Bundespräsidenten, BGBl. II Nr. 479/2008. Die Information der Bevölkerung erfolgt anlassbezogen.
Zu Frage 4:
Ø Welche Mitarbeiter bzw. welche Dienststelle (bitte um separate namentliche Auflistung) waren innerhalb Ihres Ressorts im Zeitraum zwischen 1. August 2009 und 27. September 2009 für die Anordnung, Bestellung und Abwicklung von Informationsaktivitäten in Printmedien und audiovisuellen Medien, Druckkostenbeiträge und die Erstellung von allfälligen Inseratensujets, PR-Texten verantwortlich?
Die angesprochenen Angelegenheiten wurden über die zuständigen Fachabteilungen des Bundeskanzleramtes abgewickelt. Die personelle Zuordnung der Bediensteten des Ressorts zu den jeweiligen Aufgabenbereichen ist in der Geschäftseinteilung des Bundeskanzleramtes ersichtlich.
Zu Frage 5:
Ø Wurden die unter Frage 1 und 2 genannten Aktivitäten Ihres Ressorts unter Berücksichtigung der Richtlinien des Bundesrechnungshofes (Reihe Bund 2005/13-1, S.31 und 2003/2 S.49 f) für Kampagnen der Bundesregierung ausgeführt? Wenn nein, warum nicht?
Die Empfehlungen des Rechnungshofes für Kampagnen der Bundesregierung wurden und werden berücksichtigt.
Zur Frage 6:
Ø Bereits 2008 wurde das Budget über 5 Millionen für eine Regierungskampagne beschlossen. Welchen Inhalt sollte diese Kampagne haben?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3117/J durch den Herrn Bundeskanzler.
Mit freundlichen Grüßen