3105/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.11.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.000/0055-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

Wien, am     . November 2009

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Strutz, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. September 2009 unter der Nr. 3128/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Inseratskosten im Wahlkampf gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 4:

Ø      Welche Informationsaktivitäten in Printmedien und audiovisuellen Medien wurden von Ihrem Ressort bzw. nachgelagerten Dienststellen in der Zeit zwischen 01.08.2009 und 27.09.2009, aufgegliedert nach Medium, Informationszweck, Informationsart, Kosten (inklusive Steuern und Abgaben), Rechtsgrundlage und ressortinternen Auftraggeber gesetzt?

Ø      Mit welcher Begründung wurde gerade im Zeitraum zwischen 01.08.2009 und 27.09.2009 Informationsaktivitäten in Printmedien und audiovisuellen Medien getätigt?


Ø      Welche Mitarbeiter bzw. welche Dienststelle (bitte um separate namentliche Auflistung) waren innerhalb Ihres Ressorts im Zeitraum zwischen 01.08.2009 und 27.09.2009 für die Anordnung, Bestellung und Abwicklung von Informationsaktivitäten in Printmedien und audiovisuellen Medien, Druckkostenbeiträge und die Erstellung von allfälligen Inseratensujets, PR-Texten verantwortlich?

 

Im angefragten Zeitraum wurden seitens meines Ressorts inklusive nachgeordneter Dienststellen € 152.560,40 (zzgl. € 30.512,08 USt) für Informationstätigkeit in Printmedien ausgegeben. Für Schaltungen in audiovisuellen Medien sind keine Kosten angefallen.

In nachstehenden Medien wurden Inserate geschaltet:

Kommunalverlag, Internationale Seilbahnrundschau, Forschungsbeilage zur Presse, Format Science, Woman, Krone Bunt, Austria Innovativ, SchülerInnenkalender 2009/2010

Die Informationsarbeit im Anfragezeitraum erfolgte zur Verbreitung von aktuellen Informationen im Seilbahnbereich sowie zum Thema Postmarktgesetz bzw. um die Aktivitäten im Bereich der Forschung, Innovation und Technologie einer breiten Öffentlichkeit näher zu bringen.

Die Abwicklung von Informationsaktivitäten obliegt den nach der Geschäftseinteilung des BMVIT zuständigen Organisationseinheiten. Es sind dies primär innerhalb der festgelegten Wertgrenzen die Abteilungsleitungen. Bei höheren Beträgen kann weiters eine Befassung der zuständigen Sektionsleitung, der/des Generalsekretärin/s und der Ressortleitung in Frage kommen.

 

Zu Frage 3:

Ø      Welche Druckkostenbeiträge hat Ihr Ressort bzw. nachgelagerte Dienststellen in der Zeit zwischen 01.08.2009 und 27.09.2009, aufgegliedert nach Medium, Zweck, Art, Rechtsgrundlage, Kosten (inklusive Steuern und Abgaben und ressortinterner Auftraggeber) gesetzt?

 

In der Zeit vom 1. August 2009 bis 27. September 2009 wurde ein Druckkostenbeitrag für den Folder „Führerschein-Vormerksystem“ in der Höhe von € 18.656,73 (zzgl. € 3.731,35 USt) geleistet.

 

Zu Frage 5:

Ø      Wurden die unter Frage 1 und 2 genannten Aktivitäten Ihres Ressorts unter Berücksichtigung der Richtlinien des Bundesrechnungshofes (Reihe Bund 2005/13-1, S.31 f und 2003/2, S.49 f) für Kampagnen der Bundesregierung ausgeführt? Wenn nein, warum nicht?

 

Die Empfehlungen des Rechnungshofes für Kampagnen der Bundesregierung wurden selbstverständlich beachtet.

 

Zu Frage 6:

Ø      Bereits 2008 wurde das Budget über 5 Millionen für eine Regierungskampagne beschlossen. Welchen Inhalt sollte diese Kampagne haben?

 

Ich verweise auf die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers zur parlamentarischen Anfrage Nr. 3117/J.