3107/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.11.2009
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AB für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0334-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen
Anfrage Nr. 3158/J betreffend „der Sanierung des Opel Konzerns durch die
deutsche Bundesregierung, welche beabsichtigt unter anderem auch von
Österreich, erforderliche finanzielle Mittel für die Sanierung
bereitzustellen“, welche die Abgeordneten Gerhard
Huber, Kolleginnen und Kollegen am 30. September 2009 an mich richteten, stelle
ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Da GM am 3.11.2009 entschieden hat, seine Europa-Sparte und damit Opel und Vauxhall zu behalten und selbst zu sanieren, wird Magna Opel nicht übernehmen. Die Frage nach den Auswirkungen der Übernahme stellt sich also nicht mehr.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Es gab mehrmals Gespräche mit dem deutschen Wirtschaftsministerium, in denen betont wurde, dass in Österreich als Sanierungsunterstützung für Opel eine Haftungsübernahme nach dem Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz (ULSG) möglich ist, wenn das antragstellende Unternehmen dessen Voraussetzungen erfüllt.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Die Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung, die gesetzt wurden, um österreichische Unternehmen in der Krise zu unterstützen, kommen allen Unternehmen zugute. So profitiert auch Magna von den Konjunkturbelebungsmaßnahmen der Bundesregierung, wie der Ausweitung von erp-Krediten und aws-Haftungen, sowie von der Neugestaltung der Kurzarbeitsregelung.
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Antwort zu den Punkten 7 bis 9 der Anfrage:
Österreich ist unverändert zur Übernahme einer Haftung bereit, sofern ein den Kriterien des Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetzes (ULSG) entsprechender Antrag gestellt wird. Ob die Kriterien erfüllt sind, wird von der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) zu prüfen sein. Die Voraussetzungen des ULSG sind unter anderem, dass es sich beim Antragsteller um ein österreichisches Großunternehmen handelt und dass der zu behaftende Kredit von einem Kreditinstitut mit einer Konzession für das Bankgeschäft in Österreich gewährt wird.