3109/AB XXIV. GP
Eingelangt am 25.11.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Maga. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger diplômé Bundesminister
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Wien, am 24. November 2009
GZ: BMG-11001/0296-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3191/J der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Es gibt Insbesondere im Rahmen des gemeinsamen Projektes „Gesunde Schule“ laufend Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und dem Gesundheitsministerium. Dieses Projekt wurde von den beiden Ministerien und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ins Leben gerufen, um gemeinsam für eine nachhaltige und qualitätsgesicherte Gesundheitsförderung an österreichischen Schulen einzutreten. Zur Vermeidung von Haltungsschäden bei Kindern wurden u.a. Qualitätsstandards im Bereich Bewegung erarbeitet.
Frage 2:
Der aus medizinischer Sicht empfohlene Richtwert gemäß ÖNORM A 2170 für das Gewicht der Schultasche beträgt 10 bis max. 12,5 % des Körpergewichtes des Kindes.
Frage 3:
Seitens meines Ministeriums gibt es keine gesetzliche Regelung betreffend das Gewicht von Schultaschen. Die Einhaltung der in der genannten ÖNORM festgelegten Werte, ist aus meiner Sicht jedoch durch entsprechende Information von Eltern, Lehrer/innen und Schüle/innen anzustreben. Ich halte es jedoch nicht für sinnvoll, das Gewicht der Schultaschen gesetzlich zu reglementieren, da das zumutbare Gewicht im Einzelfall neben dem Körpergewicht auch von weiteren Faktoren wie der Körpergröße, dem Konstitutionstyp, dem Vorliegen von Erkrankungen und der Weite des Schulweges abhängig ist und daher individuell zu beurteilen ist. Auch die Durchführung von Kontrollen und das Verhängen von allfälligen Sanktionen bei Gewichtsüberschreitungen erscheinen nicht wirklich praktikabel.
Frage 4:
Aus meiner Sicht müssen sowohl Lehrer/innen als auch Eltern und Schüler/innen vermehrt Augenmerk auf das Gewicht der Schultasche legen. Dies beginnt bereits beim Kauf einer ergonomisch gestalteten Schultasche mit möglichst geringem Eigengewicht, umfasst die regelmäßige Kontrolle des Inhaltes der Schultasche durch Eltern bzw. Schüler/innen ebenso wie Maßnahmen der Lehrer/innen z.B. durch rechtzeitige Bekanntgabe der am nächsten Tag benötigten Unterrichtsunterlagen. Auch die in vielen Schulen bereits geschaffenen Möglichkeiten Handarbeitskoffer, Turnbeutel, schwere Bücher und andere Unterrichtmaterialien am Schulstandort aufzubewahren kann merklich zur Gewichtsreduktion der Schultaschen beitragen.
Seitens des Unterrichtsressorts ergingen mit Erlass GZ 40.000/61-III-13/93 bereits Empfehlungen an das Lehrpersonal um das Gewicht der Schultaschen zu reduzieren.
Aus Sicht meines Ressorts könnte durch Einhaltung dieser Empfehlungen bereits eine deutliche Reduktion des Schultaschengewichts erreicht werden.
Frage 5:
Maßnahmen zur Reduktion der täglich benötigten Unterrichtsmaterialien zur Vermeidung von übermäßigen Belastungen der Schulkinder sind primär durch das BMUKK zu treffen. Ich befürworte als Gesundheitsminister die strikte Umsetzung der bereits existenten Empfehlungen zur Gewichtsreduktion von Schultaschen ebenso wie ich alle Maßnahmen zur Verbesserung des Bewegungsangebotes für Kinder und Jugendliche zur Prävention von Beeinträchtigungen des Stütz- und Bewegungsapparates begrüße und im Rahmen meines Kompetenzbereiches unterstütze.
Frage 6:
Die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen fällt primär in die Zuständigkeit des Unterrichtssektors. Ich werde jedoch auch im Rahmen meiner Kompetenzen und Möglichkeiten als Gesundheitsminister, wie etwa über die GIVE-Servicestelle für Gesundheitsbildung,- einer gemeinsamen Initiative von BMUKK, BMG und ÖJRK - verstärkt auf dieses Problem aufmerksam machen.