311/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.01.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0257-III/4a/2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 20. Jänner 2009

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 393/J-NR/2008 betreffend Kulturhauptstadt
Linz 2009, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am
4. Dezember 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 8:

Anlässlich der Bewerbung von Linz zur „Kulturhauptstadt Europas 2009“ sind die Republik Österreich-Bund, das Land Oberösterreich und die Stadt Linz übereingekommen, die
Kultur­hauptstadt Linz 2009 mit insgesamt 60 Mio. Euro bzw. mit jeweils 20 Mio. Euro zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurden mit der „Linz 2009 – Kulturhauptstadt Europas OrganisationsGmbH“ (idF „Linz 2009 GmbH“) drei gesonderte Förderungsverträge abgeschlossen. Der Förderungs­vertrag (idF „Vertrag“) betreffend den Bundesanteil wurde am
1. September 2006 von Franz Morak, dem seinerzeitigen Staatssekretär für Kunst und Medien im Bundeskanzleramt, und seitens der „Linz 2009 GmbH“ von Dr. Walter Putschögl, kaufmännischer Geschäftsführer, und Martin Heller, künstlerischer Geschäftsführer, unterzeichnet. Der Vertrag wurde von der Rechts­abteilung des Bundeskanzleramtes sowie der Abteilung für EU-Kulturangelegenheiten ausge­arbeitet und mit Vertretern der „Linz 2009-GmbH“, der Stadt Linz und der Oberösterreichischen Landesregierung abgestimmt. Unter Berücksichtigung der allgemein geltenden Förderungs­richtlinien wurde im Speziellen vereinbart, dass die Bundesförderung ausschließlich der Um­setzung des kulturellen Programms der Kulturhauptstadt Linz 2009 zu widmen ist. Die Aus­zahlung des Förderbetrages erfolgt in fünf Raten gemäß beiliegendem Zahlungsschema und ist an verschiedene im Vertrag festgelegte Bedingungen geknüpft:

 

Raten

Fälligkeit

Höhe

1. Rate

Jul.07

2 Mio. Euro

2. Rate

Feb.08

3 Mio. Euro

3. Rate

Jul.08

3 Mio. Euro

4. Rate

Feb.09

6 Mio. Euro

5. Rate

Jul.09

6 Mio. Euro

 

 

20 Mio. Euro

 

 

Das laufende Controlling der vertragsgemäßen Umsetzung erfolgt durch die Abteilung für
EU-Kulturangelegenheiten im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Darüber hinaus nimmt der Leiter der Abteilung, Mag. Norbert Riedl, für den Bund Kontrollfunktionen im Auf­sichtsrat der „Linz 2009 GmbH“ sowie im Prüfungsausschuss wahr.

 

In die Vertragsbestimmungen sind Erfahrungen mit der Kulturhauptstadt Graz 2003 einge­flossen. So wurde beispielsweise im Zusammenhang mit der Vertragswidmung ein
Mecha­nismus vorgesehen, welcher der Entwicklung und Definition des kulturellen Programms Rech­nung trägt, zumal zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in 2006 nur ein Grobprogramm vor­lag. Folgende Kontrollmechanismen sind ebenfalls hervorzuheben:

-     Vertragsgegenstand bzw. Vertragsergänzung: Förderungsmittel dürfen nur für die im Anhang zum Vertrag definierten und durch die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur genehmigten Projekte verwendet werden;

-     Vetorecht des Bundesvertreters im Aufsichtsrat im Hinblick auf den Jahresabschluss und den Wirtschaftsplan;

-     Auszahlung der Förderraten erfolgt nach Genehmigung des Budgets des Geschäftsjahres bzw. des letzten Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat, sofern der Bundesvertreter im Aufsichtsrat seine Zustimmung nicht aus Gründen, die die finanzielle Gebarung der „Linz 2009 GmbH“ betreffen, verweigert hat.

 

Zudem sieht der Vertrag einen Passus betreffend die Verwendung von allenfalls vorhandenen Restmitteln im Sinne der Nachhaltigkeit der Kulturhauptstadt Linz 2009 vor. Auf diesen Aspekt wurde folglich auch bei der Programmgestaltung besonderes Augenmerk gelegt. Dabei hervor­zuheben ist, dass die Entwicklung und Gestaltung des künstlerischen Programms ausschließlich dem Intendanten Martin Heller obliegt und der Bund seiner künstlerischen Freiheit und
Verant­wortlichkeit volle Rechnung trägt. Eine Mitarbeit des Bundesministeriums für
Unterricht, Kunst und Kultur im inhaltlichen Sinn gibt es ausschließlich im Rahmen einer Arbeitsgruppe zum Thema Kunst- und Kulturvermittlung.


 

Zu Frage 9:

Die Kriterien der Messung der Resultate der Kulturhauptstadt Linz 2009 sind einerseits der projekttechnische Erfolg (Überprüfung der Umsetzung mit der Planung der einzelnen Projekte), andererseits die Überprüfung der inhaltlichen Komponente des Programms mit den Vorgaben der Europäischen Union wie auch des sog. „Kulturentwicklungsplanes“ (KEP) der Stadt Linz. Ein weiteres Kriterium ist die „Resonanz“, dh. die Wahrnehmung der Stadt Linz als Kulturhauptstadt Europas von der lokalen bis zur internationalen Ebene (Medienecho, touristische Parameter wie Nächtigungen, Besucherzahlen, etc.). Die diesbezügliche Kommunikation erfolgt in Form von Abschlussberichten.

 

Zu Frage 10:

Gemäß den Bestimmungen der Errichtungserklärung der Gesellschaft ist von der Geschäfts­führung spätestens mit Ablauf des Jahres 2009 dem Aufsichtsrat ein ausgearbeitetes Nach­nutzungskonzept sämtlicher von der Gesellschaft errichteter Objekte sowie aller sonstigen
mate­riellen und immateriellen Güter der Gesellschaft zur Genehmigung vorzulegen.

 

Zu Fragen 11 und 12:

Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist die Abteilung für EU-Kultur­angelegenheiten der Kultursektion federführend für die Europäischen Kulturhauptstädte und somit auch für Linz 2009 zuständig. Die Abteilung nimmt diese Agenden im Rahmen ihres bestehenden Portefeuilles wahr, es gab somit keine Personalaufstockung im Zusammenhang mit der Kulturhauptstadt Linz 2009. Die Förderung des Bundes wurde, wie bei der Beantwortung der Fragen 1 bis 8 dargestellt, in einem Vertrag mit der „Linz 2009 GmbH“ ausführlich definiert. Darüber hinaus wird es grundsätzlich keine zusätzlichen finanziellen Ressourcen des Bundes an die „Linz 2009 GmbH“ bzw. an Projekte im Rahmen des Programms von Linz 2009 geben.

 

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.