311/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.01.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0257-III/4a/2008 |
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Wien, 20. Jänner 2009
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 393/J-NR/2008 betreffend Kulturhauptstadt
Linz 2009, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen
am
4. Dezember 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 8:
Anlässlich
der Bewerbung von Linz zur „Kulturhauptstadt Europas 2009“ sind die
Republik Österreich-Bund, das Land Oberösterreich und die Stadt Linz
übereingekommen, die
Kulturhauptstadt Linz 2009 mit insgesamt 60 Mio. Euro bzw. mit
jeweils 20 Mio. Euro zu unterstützen. Zu diesem Zweck wurden mit der
„Linz 2009 – Kulturhauptstadt Europas OrganisationsGmbH“ (idF
„Linz 2009 GmbH“) drei gesonderte Förderungsverträge
abgeschlossen. Der Förderungsvertrag (idF „Vertrag“)
betreffend den Bundesanteil wurde am
1. September 2006 von Franz Morak, dem seinerzeitigen Staatssekretär
für Kunst und Medien im Bundeskanzleramt, und seitens der „Linz 2009
GmbH“ von Dr. Walter Putschögl, kaufmännischer
Geschäftsführer, und Martin Heller, künstlerischer
Geschäftsführer, unterzeichnet. Der Vertrag wurde von der Rechtsabteilung
des Bundeskanzleramtes sowie der Abteilung für EU-Kulturangelegenheiten
ausgearbeitet und mit Vertretern der „Linz 2009-GmbH“, der
Stadt Linz und der Oberösterreichischen Landesregierung abgestimmt. Unter
Berücksichtigung der allgemein geltenden Förderungsrichtlinien
wurde im Speziellen vereinbart, dass die Bundesförderung
ausschließlich der Umsetzung des kulturellen Programms der
Kulturhauptstadt Linz 2009 zu widmen ist. Die Auszahlung des
Förderbetrages erfolgt in fünf Raten gemäß beiliegendem
Zahlungsschema und ist an verschiedene im Vertrag festgelegte Bedingungen
geknüpft:
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Raten |
Fälligkeit |
Höhe |
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1. Rate |
Jul.07 |
2 Mio. Euro |
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2. Rate |
Feb.08 |
3 Mio. Euro |
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3. Rate |
Jul.08 |
3 Mio. Euro |
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4. Rate |
Feb.09 |
6 Mio. Euro |
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5. Rate |
Jul.09 |
6 Mio. Euro |
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20 Mio. Euro |
Das laufende
Controlling der vertragsgemäßen Umsetzung erfolgt durch die
Abteilung für
EU-Kulturangelegenheiten im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und
Kultur. Darüber hinaus nimmt der Leiter der Abteilung, Mag. Norbert Riedl,
für den Bund Kontrollfunktionen im Aufsichtsrat der „Linz 2009
GmbH“ sowie im Prüfungsausschuss wahr.
In die
Vertragsbestimmungen sind Erfahrungen mit der Kulturhauptstadt Graz 2003 eingeflossen.
So wurde beispielsweise im Zusammenhang mit der Vertragswidmung ein
Mechanismus vorgesehen, welcher der Entwicklung und Definition des
kulturellen Programms Rechnung trägt, zumal zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses in 2006 nur ein Grobprogramm vorlag. Folgende
Kontrollmechanismen sind ebenfalls hervorzuheben:
- Vertragsgegenstand bzw. Vertragsergänzung: Förderungsmittel dürfen nur für die im Anhang zum Vertrag definierten und durch die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur genehmigten Projekte verwendet werden;
- Vetorecht des Bundesvertreters im Aufsichtsrat im Hinblick auf den Jahresabschluss und den Wirtschaftsplan;
- Auszahlung der Förderraten erfolgt nach Genehmigung des Budgets des Geschäftsjahres bzw. des letzten Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat, sofern der Bundesvertreter im Aufsichtsrat seine Zustimmung nicht aus Gründen, die die finanzielle Gebarung der „Linz 2009 GmbH“ betreffen, verweigert hat.
Zudem sieht
der Vertrag einen Passus betreffend die Verwendung von allenfalls vorhandenen
Restmitteln im Sinne der Nachhaltigkeit der Kulturhauptstadt Linz 2009 vor. Auf
diesen Aspekt wurde folglich auch bei der Programmgestaltung besonderes
Augenmerk gelegt. Dabei hervorzuheben ist, dass die Entwicklung und
Gestaltung des künstlerischen Programms ausschließlich dem
Intendanten Martin Heller obliegt und der Bund seiner künstlerischen
Freiheit und
Verantwortlichkeit volle Rechnung trägt. Eine Mitarbeit des
Bundesministeriums für
Unterricht, Kunst und Kultur im inhaltlichen Sinn gibt es ausschließlich
im Rahmen einer Arbeitsgruppe zum Thema Kunst- und Kulturvermittlung.
Zu Frage 9:
Die Kriterien der Messung der Resultate der Kulturhauptstadt Linz 2009 sind einerseits der projekttechnische Erfolg (Überprüfung der Umsetzung mit der Planung der einzelnen Projekte), andererseits die Überprüfung der inhaltlichen Komponente des Programms mit den Vorgaben der Europäischen Union wie auch des sog. „Kulturentwicklungsplanes“ (KEP) der Stadt Linz. Ein weiteres Kriterium ist die „Resonanz“, dh. die Wahrnehmung der Stadt Linz als Kulturhauptstadt Europas von der lokalen bis zur internationalen Ebene (Medienecho, touristische Parameter wie Nächtigungen, Besucherzahlen, etc.). Die diesbezügliche Kommunikation erfolgt in Form von Abschlussberichten.
Zu Frage 10:
Gemäß
den Bestimmungen der Errichtungserklärung der Gesellschaft ist von der
Geschäftsführung spätestens mit Ablauf des Jahres 2009 dem
Aufsichtsrat ein ausgearbeitetes Nachnutzungskonzept sämtlicher von
der Gesellschaft errichteter Objekte sowie aller sonstigen
materiellen und immateriellen Güter der Gesellschaft zur Genehmigung
vorzulegen.
Zu Fragen 11 und 12:
Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist die Abteilung für EU-Kulturangelegenheiten der Kultursektion federführend für die Europäischen Kulturhauptstädte und somit auch für Linz 2009 zuständig. Die Abteilung nimmt diese Agenden im Rahmen ihres bestehenden Portefeuilles wahr, es gab somit keine Personalaufstockung im Zusammenhang mit der Kulturhauptstadt Linz 2009. Die Förderung des Bundes wurde, wie bei der Beantwortung der Fragen 1 bis 8 dargestellt, in einem Vertrag mit der „Linz 2009 GmbH“ ausführlich definiert. Darüber hinaus wird es grundsätzlich keine zusätzlichen finanziellen Ressourcen des Bundes an die „Linz 2009 GmbH“ bzw. an Projekte im Rahmen des Programms von Linz 2009 geben.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.