3112/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.11.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 28. September 2009 unter der Zahl 3135/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „ÖVP-Komatrinkjugend und ihr Schutzpatron Pröll" eingebracht.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Im Jahr 2009 sind 22 Fälle bekannt geworden:
|
Bgld |
1 |
|
NÖ |
7 |
|
OÖ |
3 |
|
Sbg |
9 |
|
Stmk |
1 |
|
Tirol |
1 |
Zu Frage 3:
Inwieweit bei den beamtshandelten Personen (Teilnehmer an allgemein zugänglichen Veranstaltungen) „Alkoholmissbrauch“ vorlag, konnte nicht beurteilt werden.
Zu Frage 4:
Derartige Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 5:
Bei 2 Veranstaltungen in Salzburg wurden rechtsradikale Parolen gerufen. Die diesbezüglichen Anzeigen wurden bzw. werden erstattet.
Zu den Fragen 6 und 7:
Betreffend Pressearbeit wurde vom Landespolizeikommandanten GenMjr. Ernst Kröll das Bezirkspolizeikommando Salzburg-Umgebung angewiesen, dass die Pressearbeit zweckmäßigerweise entweder durch den Bezirkspolizeikommandanten selbst oder den diensthabenden Offizier des LPK Salzburg zu erfolgen hat. Diese Anordnung beinhaltete keine inhaltlichen Weisungen, sondern sollte lediglich gewährleisten, dass im Bedarfsfall den Medien rasch ein mit der Sachlage vertrauter und kompetenter Ansprechpartner der Polizei zur Verfügung steht.
Zu Frage 8:
Die in der Frage getroffene Einschätzung kann nicht geteilt werden.