3113/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.11.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Elmar Mayer, Genossinnen und Genossen haben am
28. September 2009 unter der Zahl 3136/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verlegung des Polizeianhaltezentrums/Verwaltungsarrest von Bludenz nach Feldkirch“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Änderungen in den Rahmenbedingungen des Schubhaftvollzuges sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung im Bereich des Haftplatz- und Transportmanagements bedingen eine ständige Evaluierung der Prozesse zur Sicherung der Außerlandesbringung nicht aufenthaltsberechtigter Personen. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch die geplante Errichtung eines neuen Schubhaftzentrums im Süden Österreichs. In diese gesamthaften Überlegungen ist das Polizeianhaltezentrum Bludenz ebenso wie alle anderen Polizeianhaltezentren einbezogen.
Das Ergebnis der Evaluierung insbesondere unter Berücksichtigung der Auswirkungen des genannten neuen Schubhaftzentrums liegt noch nicht vor. Allfällige daraus resultierende organisatorische Maßnahmen sind daher noch nicht absehbar, wobei unbeschadet möglicher Änderungen im Schubhaftvollzug jedenfalls Schubhaftplätze betreffend Abschiebungen in die Schweiz und nach Deutschland bzw. Haftplätze für den Vollzug der Verwaltungsstrafhaft in Vorarlberg vorzusehen sein werden. Aus diesen Gründen stehen auch die derzeit im PAZ Bludenz systemisierten Planstellen nicht zur Disposition.