3115/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.11.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0298-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 24. November 2009

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3157/J-NR/2009 betreffend Existenzabsicherung der Kunstschaffenden, die die Abg. Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen am 30. September 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass die Kultursektion meines Ressorts nicht Kunstschaffende direkt, sondern Projekte der Länder im Bereich Kultur, fördert. Darunter fallen Förderungen im musealen Bereich, Büchereiwesen, in der Volkskultur sowie im Denkmalschutz.

 

Zu Fragen 1, 16 und 17:

Einsparungen in Bezug auf die interne Verwaltung werden laufend im Zuge des Stellenplans umgesetzt.

 

Zu Frage 2:

Die Mittel verteilen sich auf die Erhöhung der Basisabgeltung der Bundesmuseen (EUR 6,00 Mio.), die Erhöhung der Basisabgeltung der Bundestheater (EUR 5,00 Mio.), die Erhöhung der Mittel für gemeinsame museale Vorhaben (EUR 1,58 Mio.), die Auflösung von Rücklagen aus 2007 bei den Investitionen in die Bundesmuseen (EUR 3,98 Mio.) sowie den Ausbau der Mittel für Büchereiwesen/Volkskultur (EUR 500.000) und die Erhöhung der Mittel für die Kulturinformation (EUR 100.000).


Zu Fragen 3 bis 11:

An Förderungen für die Bundesländer wurden 2008 ausbezahlt wie folgt:

 

 

in EUR

Burgenland

451.389

Kärnten

973.567

Niederösterreich

4.323.342

Oberösterreich

2.425.336

Salzburg

2.172.820

Steiermark

2.105.374

Tirol

1.864.251

Vorarlberg

877.285

Wien

3.826.887

Bundesweite Leistungen

2.274.051

 

Die Förderungen verteilen sich auf Projekte im Bereich Denkmalschutz, Museen, Öffentliche Büchereien und Volkskultur. Unter „Bundesweite Leistungen“ sind jene Förderungen zu verstehen, die etwa Bundesverbänden zugute kommen und damit für ganz Österreich wirksam werden. Die geförderten Projekte im Bereich „Museen“ sind dem auch dem Parlament vorliegenden Kulturbericht 2008 (III-80 dB. XXIV. GP) zu entnehmen. Die Aufstellung der Projekte im Bereich Denkmalschutz, Volkskultur und Öffentliches Büchereiwesen würde auf Grund der großen Anzahl einen unzumutbaren Verwaltungsaufwand darstellen; hier kann daher nur die Gesamtsumme dargestellt werden.

 

Zu Fragen 12 und 13:

Die Fördersummen werden im Zuge der Budgeterstellung für ganz Österreich festgelegt und die Förderungen auf Grund der beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eingebrachten Anträge gewährt. Es werden keine Globalsummen an die Bundesländer ausbezahlt; daher kann seitens der Bundesländer auch nicht um eine generelle Erhöhung „ihrer“ Budgets angesucht werden.

 

Zu Frage 14:

Die Mittel für Förderungen, die den Bundesländern zugute kommen, sind für das Budget 2009/2010 gegenüber 2008 gleich hoch geblieben. Der Bund reagiert damit auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten auf eine adäquate Unterstützung der Kulturleistungen in den Bundesländern. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Bundesländer auch selbst über Kulturbudgets verfügen und die Förderung von Kulturleistungen der Länder in erster Linie Aufgabe derselben ist.

 


Zu Frage 15:

Die Fördermittel werden gemäß den Förderrichtlinien des Bundes auf Antrag vergeben. Im Bereich des Denkmalschutzes ergeben sich die höheren Fördersummen in bestimmten Bundesländern (etwa Niederösterreich) auch dadurch, dass diese Länder über mehr und größere Kulturdenkmäler verfügen als andere. Die Aufteilung der Mittel erfolgt daher bedarfsgerecht.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.