3139/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.11.2009
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0235-Pr 1/2009
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 3140/J-NR/2009
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Pflegefall Maria K.“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die Gerichte entscheiden über die Person eines Sachwalters in Ausübung des unabhängigen richterlichen Amtes (Art. 87 Abs. 1 B-VG). Diese Entscheidung gehört somit nicht zum Bereich der Vollziehung durch die Bundesministerin für Justiz.
Zu 2 und 3:
Ein derartiges Besuchsverbot wurde nicht ausgesprochen. Auch diese Entscheidung wurde in Ausübung des richterlichen Amtes (Art. 87 Abs. 1 B‑VG) getroffen.
Zu 4, 5 und 7:
Der Akt geriet nach meinen Informationen im Jahr 2007 bei der Übersiedlung des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom Gebäude Dobernigstraße 2 in das Gebäude Feldkirchner Straße 6 in Verstoß. Da das Verfahren am 8. August 2007 von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt gemäß § 90 Abs. 1 StPO eingestellt worden war, erfolgten zunächst keine weiteren Ermittlungen. Nach Bekanntwerden des Verlustes wurde der Akt rekonstruiert.
Zufolge des Bekanntwerdens der Angelegenheit anlässlich dieser Anfrage wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zur Klärung des Sachverhaltes eingeleitet.
Zu 6 und 13:
Im Hinblick darauf, dass sich diese Fragen auf Strafsachen beziehen, die sich noch im Stadium offener Ermittlungen befinden und das Ermittlungsverfahren gemäß § 12 StPO nicht öffentlich ist, ersuche ich um Verständnis, dass mir eine Beantwortung derzeit nicht möglich ist, weil dadurch einerseits Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und andererseits der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.
Zu 8 bis 10:
Da sich diese Fragen auf eine Strafsache beziehen, die sich lediglich im Stadium offener Ermittlungen befunden hat, ist deren Beantwortung nur so weit möglich, als dadurch nicht Rechte von Verfahrensbeteiligten verletzt werden.
Nach dem mir vorliegenden Bericht der Staatsanwaltschaft Klagenfurt waren die vom Anzeiger erhobenen Vorwürfe bereits Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens, das im Jahr 2007 nach Zeugenvernehmungen aus Beweisgründen zurückgelegt worden ist. Mangels Vorliegens neuer Verdachtsmomente wurde dieses Verfahren daher (vorerst) eingestellt, zufolge eines Antrages des Anzeigers jedoch fortgeführt und eine umfangreiche Beweisaufnahme durchgeführt. In weiterer Folge wurde das Verfahren abermals eingestellt. Der Anzeiger beantragte neuerlich dessen Fortführung; diesem Antrag wurde vom Oberlandesgericht Graz nicht stattgegeben.
Zu 11:
Das Verfahren der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zu 13 St 33/09t befindet sich noch im Ermittlungsstadium.
Zu 12:
Ja.
Zu 14:
Österreichweit gab es im Jahr 2006 8.652, 2007 8.373 und im Jahr 2008 8.223 Sachwalterbestellungen.
Zu 15:
Österreichweit gab es davon im Jahr 2006 5.399, 2007 5.143 und 2008 4.766 Sachwalterbestellungen einer nahestehenden Person.
. November 2009
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)