3144/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.11.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 26.11.2009
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0340-IK/1a/2009
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3174/J betreffend „Betrug und Wirtschaftskriminalität in Österreichs Unternehmen“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 6. Oktober 2009 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Im Fall von Wahrnehmungen erfolgen seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend Mitteilungen an die zuständigen Bundespolizeibehörden bzw. an die Staatsanwaltschaft; derartige Mitteilungen sind bereits in mehreren Fällen von zu vermutendem Gebührenbetrug via E-Mail Zusendungen ("Nigeria-Connection") erfolgt. Weiters wird von der Beschwerdestelle über Versicherungsvermittler Aufmerksamkeit auf etwaige Anlagebetrügereien gerichtet. Hier erfolgten in bisher zwei Fällen Mitteilungen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Durch die Gewerbeordnungsnovelle 2008 wurde die dritte EU-Geldwäsche-richtlinie 2005/60/EG umgesetzt. Die Umsetzungsbestimmungen enthalten diverse Verpflichtungen der Gewerbetreibenden zur Verhinderung von Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus (§§ 365m-z GewO). Die Gewerbebehörden sind auch Vollzugsbehörden hinsichtlich dieser Bestimmungen. Die Vollziehung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden (§ 336 GewO).
Seitens meines Hauses erfolgen regelmäßige Treffen mit den in den Ländern zuständigen Vertretern für diesen Bereich und werden sonstige relevante Informationen weitergeleitet. Auch steht das BMWFJ in engem Kontakt mit den Bundesministerien für Finanzen, Inneres und Justiz. Der Bereich unterliegt auch der Kontrolle durch die FATF (Financial Action Task Force). Schwerpunkte werden in Zukunft eine verstärkte Bewusstseinsbildung bei den Behörden durch weitere Informationen, Durchleuchtung der Vollziehung und Schulungen bilden.
Die Bezirksverwaltungsbehörden setzen im Falle gerichtlich strafbarer Handlungen die entsprechenden Maßnahmen zur Entziehung von Gewerbeberechtigungen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend steht in laufendem Kontakt mit dem Bundeskriminalamt, um die Polizeibehörden bestmöglich zu unterstützen. Entsprechende Kontakte bestehen auch seitens der Landesbehörden.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die unmittelbare Zuständigkeit zur Kriminalitätsbekämpfung liegt beim Bundesministerium für Justiz und beim Bundesministerium für Inneres.
Im Rahmen der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend für die gewerberechtlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ergehen einschlägige Informationen an die Gewerbebehörden. Weiters erfolgen Schulungsvorträge in Zusammenarbeit mit Vertretern des Bundesministeriums für Inneres.
Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend wird darauf geachtet, dass entsprechende Ausbildungsinhalte auch in den einzelnen gewerblichen Prüfungsverordnungen verankert werden.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wird auch weiterhin im Rahmen seiner Zuständigkeiten (wie in der Beantwortung zu Punkt 2 der Anfrage dargestellt) dazu beitragen, die Aufmerksamkeit der Behörden im Hinblick auf kriminelle Aktivitäten zu erhöhen.
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Für diese Materien besteht keine Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.