3145/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.11.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 27. November 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0332-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3152/J betreffend „die Bedeutung des Gesundheitswesens bei der Erkennung, Hilfestellung, Dokumentation, Spurensicherung und Prävention von Gewalt in Familie“, welche die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am 30. September 2009 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Eine koordinierte Zusammenarbeit und optimierte interministerielle Strategie erscheint besonders auf dem Gebiet der häuslichen Gewalt unverzichtbar. Diesem Erfordernis werden die einzelnen Verantwortungsträger/innen regelmäßig bereits durch enge Kooperationen bestmöglich gerecht.

 

Um den Schutz von Opfern vor Gewalt und sexuellem Missbrauch zu verbessern, wurde in meinem Ressort die interministerielle Arbeitsgruppe "Prozessbegleitung" eingerichtet, der neben NGOs, die im Gewaltschutzbereich tätig sind, unter anderem auch Vertreter/innen des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen und öffentlichen Dienst und des Bundesministeriums für Inneres angehören. Zielsetzung dieser Arbeitsgruppe ist es, den Implementierungsprozess und die Qualitätssicherung der psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung zu unterstützen.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Im Rahmen der Enquete "Familie - kein Platz für Gewalt!(?) -  20 Jahre gesetzliches Gewaltverbot in Österreich", die mein Ressort am 13. November 2009 durchgeführt hat, wurden die Ergebnisse einer jüngst fertiggestellten, umfassenden Untersuchung zu den Auswirkungen des gesetzlichen Gewaltverbots in der Erziehung anhand eines Vergleichs der Länder Österreich, Deutschland, Schweden, Frankreich und Spanien präsentiert. Diese Studie ist unter www.bmwfj.gv.at abrufbar.

 

Derzeit werden von meinem Ressort Vorarbeiten für die Durchführung einer "Prävalenz-Studie" geleistet, mit der die verschiedenen Erscheinungsformen und das Ausmaß von Gewalt in der Familie näher erforscht werden sollen.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Zur verstärkten Sensibilisierung für alle Formen von Gewalt gibt mein Ressort auf Basis des Gewaltberichtes eine Reihe von Informationsmaterialien heraus, wie beispielsweise: "(K)ein sicherer Ort - Sexuelle Gewalt an Kindern", "Gewalt gegen Kinder und Jugendliche - Leitfaden für die Kinderschutzarbeit in Gesundheitsberufen" oder die Plattformzeitschrift.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Der Leitfaden "Gesundheitliche Versorgung gewaltbetroffener Frauen" wurde von der Gesundheit Österreich GmbH auftragsgemäß ausgearbeitet und vorgelegt und soll demnächst zur Information an Ärzt/inn/e/n in Spitälern und an Praxen von Allgemeinmediziner/innen ausgesandt werden. Entsprechend den Empfehlungen des Expertengremiums nimmt er unter anderem auch auf die besonderen Aspekte von Gewalt gegen Migrantinnen Bezug; ebenso wie auf psycho-somatische und psychische Beschwerdebilder und Folgen von Gewalt.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Da die Prävention von Gewalt eine komplexe Aufgabe ist, begrüße ich grundsätzlich Initiativen zur Zusammenarbeit aller betroffener Ministerien, Interessensvertretungen und Opferschutzeinrichtungen. Zur erfolgreichen Implementierung des Leitfadens "Gesundheitliche Versorgung gewaltbetroffener Frauen" ist im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit eine enge Kooperation mit den Multiplikator/inn/en unerlässlich.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Hierzu ist grundsätzlich festzuhalten, dass Angelegenheiten der Heil- und Pflegeanstalten – mit Ausnahme der Zuständigkeit des Bundes zur Gesetzgebung über die Grundsätze – in die Zuständigkeit der Länder fallen. Zudem liegen mir diesbezügliche Daten nicht vor.