3150/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.12.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.290/0160-I/4/2009

Wien, am       . November 2009

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner Kolleginnen und Kollegen ha­ben am 1. Oktober 2009 unter der Nr. 3142/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend frauenfördernde Maßnahmen zum Schließen der Einkom­mensschere gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø     Wie hoch waren die finanziellen Mittel Ihres Ressorts für Weiterführung und Aus­bau von bestehenden Initiativen und Projekten zur Unterstützung von Mädchen und Frauen bei der nicht-traditionellen Berufswahl und Berufsausbildungswahl, die in den Jahren 2007 und 2008, getrennt ausgewiesen nach Jahren und Projek­ten, ausgegeben wurden?

Ø     Welche Projekte davon wurden von anderen Ministerien ko-finanziert?

 

Für Informationen zum Girls’ Day im Bundesdienst als Initiative zur Unterstützung von Mädchen und Frauen bei der nicht-traditionellen Berufswahl und Berufsausbil­dungswahl wurde aus den Frauenbudgetmitteln im Jahr 2007 ein Betrag in Höhe von € 1.318,-- und im Jahr 2008 ein Betrag in Höhe von € 22.473,-- aufgewendet.

 

Aus den Förderbudgetmitteln wurden vorrangig Frauenberatungseinrichtungen unter­stützt, die auch Beratungen zur nicht-traditionellen Berufswahl und Berufsausbil­dungswahl anbieten, wobei das Ziel verfolgt wurde, das Beratungsangebot in bisher unterversorgten Regionen zu verbessern. So wurden 2007 bundesweit 69 Bera­tungseinrichtungen in Höhe von insgesamt € 957.093,-- unterstützt. 2008 konnten bereits 71 Beratungseinrichtungen in Höhe von insgesamt € 1.125.800,-- gefördert werden.

 

Darüber hinaus wurden Frauenservicestellen mit gefördert, deren ganzheitliche Bera­tungsangebote auch Beratungen zur nicht-traditionellen Berufswahl und Berufsaus­bildungswahl inkludieren. 2007 gab es 34 anerkannte Frauenservicestellen, 2008 konnte die Zahl auf 41 angehoben werden. Einige dieser Einrichtungen betreiben so­genannte Außenstellen, die gleichfalls aus den Frauenprojektfördermitteln unterstützt werden. Zur Basisfinanzierung der Frauenservicestellen inkl. Außenstellen wurde im Jahr 2007 ein Betrag in Höhe von € 1.759.755,- zur Verfügung gestellt und im Jahr 2008 konnte diese Unterstützung auf € 1.997.400,- erhöht werden.

 

Aufgrund der beschränkt zur Verfügung stehenden Fördermittel können Beratungs­einrichtungen, frauenspezifische Initiativen und Projekte nicht ausschließlich aus diesen Mitteln finanziert werden. Eine Aus-/Finanzierung setzt somit grundsätzlich eine Co-Finanzierung mehrerer Fördergeberinnen voraus. Schwerpunktmäßig fi­nanzieren das AMS und die Länder mit.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Ø     Wie hoch sind die finanziellen Mittel Ihres Ressorts für Weiterführung und Ausbau von bestehenden Initiativen und Projekten zur Unterstützung von Mädchen und Frauen bei der nicht-traditionellen Berufswahl und Berufsausbildungswahl, die in den Jahren 2009 und 2010, getrennt ausgewiesen nach Jahren und Projekten, voraussichtlich ausgegeben werden?

Ø     Welche Projekte davon wurden von anderen Ministerien ko-finanziert?

 

Im Jahr 2009 wurde für Informationen zum Girls’ Day im Bundesdienst ein Betrag in Höhe von € 81.817,-- aufgewendet.

 

Bisher wurde für 97 Frauenberatungseinrichtungen, frauenspezifische Initiativen und Projekte ein Fördervolumen von insgesamt € 1.189.261,- vorgesehen. Weiters konn­ten vier neue Frauenservicestellen anerkannt und dadurch das flächendeckende Be­ratungsangebot verbessert werden. Somit gibt es derzeit bundesweit 45 anerkannte Frauenservicestellen, wofür insgesamt ein Betrag in Höhe von € 2.380.500,-- als Ba­sisfinanzierung zur Verfügung gestellt wurde. Sollten darüber hinaus für das laufende Kalenderjahr weitere Förderungsanträge zur Unterstützung von Frauen und Mäd­chen bei der nicht-traditionellen Berufswahl und Berufsausbildungswahl einlangen, werden diese im Hinblick auf deren formale und inhaltliche Kriterien zu prüfen sein.

 

Wie bereits in der Beantwortung der Frage 1 und 2 erwähnt, finanzieren weiterhin das AMS und die Länder schwerpunktmäßig mit.

 

Für 2010 ist grundsätzlich die Finanzierung der Weiterführung oder des Ausbaus al­ler genannten Initiativen, Projekte und Einrichtungen beabsichtigt.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Ø     Durch welche konkreten Maßnahmen im Zuge der Kampagne „gleich = fair“ sollen mehr Frauen für technische Berufe begeistert werden?

Ø     Welche Zielsetzungen verfolgen Sie mit der Kampagne „gleich = fair“?

 

Ziel der gemeinsamen Kampagne mit Sozialminister Hundstorfer ist es aufzuzeigen, dass gleiche Bezahlung für Frauen und Männer allen Vorteile bringt. Die Gesellschaft und damit auch die Wirtschaft werden sich positiv weiterentwickeln, wenn Einkom­mensungleichheit abgebaut wird.

 

Die Kampagne besteht zu einem Teil aus Informationsmaterialien zur Bewusstsein­schärfung über Entgeltgleichheit, andererseits wird konkret mit der Vorbereitung der Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes begonnen, die im Frühjahr in Kraft tre­ten soll. Darin soll die gesetzliche Einkommenstransparenz festgeschrieben werden. Mehr Transparenz wird helfen, die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen zu verkleinern. Nach dem Vorbild Schwedens soll die Einkommenstranspa­renz für Betriebe ab 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesetzlich verankert wer­den.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Ø     Wie hoch sind die Ausgaben Ihres Ressorts für die Kampagne „gleich = Fair“?

Ø     Wie hoch sind die finanziellen Mittel für konkrete Maßnahmen um im Zuge der Kampagne „gleich = fair“ mehr Frauen für technische Berufe zu begeistern? Welchen Anteil trägt Ihr Ressort?

 

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3119/J.

 

Mit freundlichen Grüßen