3150/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.12.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
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An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.290/0160-I/4/2009 |
Wien, am . November 2009 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner Kolleginnen und Kollegen haben am 1. Oktober 2009 unter der Nr. 3142/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend frauenfördernde Maßnahmen zum Schließen der Einkommensschere gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Ø Wie hoch waren die finanziellen Mittel Ihres Ressorts für Weiterführung und Ausbau von bestehenden Initiativen und Projekten zur Unterstützung von Mädchen und Frauen bei der nicht-traditionellen Berufswahl und Berufsausbildungswahl, die in den Jahren 2007 und 2008, getrennt ausgewiesen nach Jahren und Projekten, ausgegeben wurden?
Ø Welche Projekte davon wurden von anderen Ministerien ko-finanziert?
Für Informationen zum Girls’ Day im Bundesdienst als Initiative zur Unterstützung von Mädchen und Frauen bei der nicht-traditionellen Berufswahl und Berufsausbildungswahl wurde aus den Frauenbudgetmitteln im Jahr 2007 ein Betrag in Höhe von € 1.318,-- und im Jahr 2008 ein Betrag in Höhe von € 22.473,-- aufgewendet.
Aus den Förderbudgetmitteln wurden vorrangig Frauenberatungseinrichtungen unterstützt, die auch Beratungen zur nicht-traditionellen Berufswahl und Berufsausbildungswahl anbieten, wobei das Ziel verfolgt wurde, das Beratungsangebot in bisher unterversorgten Regionen zu verbessern. So wurden 2007 bundesweit 69 Beratungseinrichtungen in Höhe von insgesamt € 957.093,-- unterstützt. 2008 konnten bereits 71 Beratungseinrichtungen in Höhe von insgesamt € 1.125.800,-- gefördert werden.
Darüber hinaus wurden Frauenservicestellen mit gefördert, deren ganzheitliche Beratungsangebote auch Beratungen zur nicht-traditionellen Berufswahl und Berufsausbildungswahl inkludieren. 2007 gab es 34 anerkannte Frauenservicestellen, 2008 konnte die Zahl auf 41 angehoben werden. Einige dieser Einrichtungen betreiben sogenannte Außenstellen, die gleichfalls aus den Frauenprojektfördermitteln unterstützt werden. Zur Basisfinanzierung der Frauenservicestellen inkl. Außenstellen wurde im Jahr 2007 ein Betrag in Höhe von € 1.759.755,- zur Verfügung gestellt und im Jahr 2008 konnte diese Unterstützung auf € 1.997.400,- erhöht werden.
Aufgrund der beschränkt zur Verfügung stehenden Fördermittel können Beratungseinrichtungen, frauenspezifische Initiativen und Projekte nicht ausschließlich aus diesen Mitteln finanziert werden. Eine Aus-/Finanzierung setzt somit grundsätzlich eine Co-Finanzierung mehrerer Fördergeberinnen voraus. Schwerpunktmäßig finanzieren das AMS und die Länder mit.
Zu den Fragen 3 und 4:
Ø Wie hoch sind die finanziellen Mittel Ihres Ressorts für Weiterführung und Ausbau von bestehenden Initiativen und Projekten zur Unterstützung von Mädchen und Frauen bei der nicht-traditionellen Berufswahl und Berufsausbildungswahl, die in den Jahren 2009 und 2010, getrennt ausgewiesen nach Jahren und Projekten, voraussichtlich ausgegeben werden?
Ø Welche Projekte davon wurden von anderen Ministerien ko-finanziert?
Im Jahr 2009 wurde für Informationen zum Girls’ Day im Bundesdienst ein Betrag in Höhe von € 81.817,-- aufgewendet.
Bisher wurde für 97 Frauenberatungseinrichtungen, frauenspezifische Initiativen und Projekte ein Fördervolumen von insgesamt € 1.189.261,- vorgesehen. Weiters konnten vier neue Frauenservicestellen anerkannt und dadurch das flächendeckende Beratungsangebot verbessert werden. Somit gibt es derzeit bundesweit 45 anerkannte Frauenservicestellen, wofür insgesamt ein Betrag in Höhe von € 2.380.500,-- als Basisfinanzierung zur Verfügung gestellt wurde. Sollten darüber hinaus für das laufende Kalenderjahr weitere Förderungsanträge zur Unterstützung von Frauen und Mädchen bei der nicht-traditionellen Berufswahl und Berufsausbildungswahl einlangen, werden diese im Hinblick auf deren formale und inhaltliche Kriterien zu prüfen sein.
Wie bereits in der Beantwortung der Frage 1 und 2 erwähnt, finanzieren weiterhin das AMS und die Länder schwerpunktmäßig mit.
Für 2010 ist grundsätzlich die Finanzierung der Weiterführung oder des Ausbaus aller genannten Initiativen, Projekte und Einrichtungen beabsichtigt.
Zu den Fragen 5 und 6:
Ø Durch welche konkreten Maßnahmen im Zuge der Kampagne „gleich = fair“ sollen mehr Frauen für technische Berufe begeistert werden?
Ø Welche Zielsetzungen verfolgen Sie mit der Kampagne „gleich = fair“?
Ziel der gemeinsamen Kampagne mit Sozialminister Hundstorfer ist es aufzuzeigen, dass gleiche Bezahlung für Frauen und Männer allen Vorteile bringt. Die Gesellschaft und damit auch die Wirtschaft werden sich positiv weiterentwickeln, wenn Einkommensungleichheit abgebaut wird.
Die Kampagne besteht zu einem Teil aus Informationsmaterialien zur Bewusstseinschärfung über Entgeltgleichheit, andererseits wird konkret mit der Vorbereitung der Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes begonnen, die im Frühjahr in Kraft treten soll. Darin soll die gesetzliche Einkommenstransparenz festgeschrieben werden. Mehr Transparenz wird helfen, die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen zu verkleinern. Nach dem Vorbild Schwedens soll die Einkommenstransparenz für Betriebe ab 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesetzlich verankert werden.
Zu den Fragen 7 und 8:
Ø Wie hoch sind die Ausgaben Ihres Ressorts für die Kampagne „gleich = Fair“?
Ø Wie hoch sind die finanziellen Mittel für konkrete Maßnahmen um im Zuge der Kampagne „gleich = fair“ mehr Frauen für technische Berufe zu begeistern? Welchen Anteil trägt Ihr Ressort?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3119/J.
Mit freundlichen Grüßen