3153/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.12.2009
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

GZ: BKA-353.290/0162-I/4/2009

Wien, am         . November 2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. Oktober 2009 unter der Nr. 3195/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Maria Stopes und die Namensgebung des Abtreibungs-Ambulatori­ums am Standort Fleischmarkt 26 in der Wiener Innenstadt gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

Ø       Ist Ihnen das Wirken bzw. die wissenschaftliche Arbeit von Marie Stopes bekannt?

Ø       Wie stehen Sie zu Ihren eindeutig antisemitischen Aussagen?

Ø       Wie sehen Sie als Vertreterin der Bundesregierung die enge Neigung von Stopes zum Nationalsozialismus?

Ø       Wie beurteilen die maßgeblichen Fachleute des DÖW bzw. die beigezogenen Fachexperten der Bundesregierung das Wirken von Stopes in Fragen der Zwangssterilisation der Kranken, der Trinker oder einfach der Menschen mit schlechtem Charakter?


Ø       Sollten angesichts der Vorwürfe gegen maßgebliche Bereiche in der Arbeit von Stopes nicht alle Kräfte gebündelt und an einer Aufarbeitung dieser Positionen gearbeitet werden?

Ø       Werden Sie an dieser Aufarbeitung aktiv mitwirken, gegebenenfalls in welcher Form?

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung meines Zuständigkeits­bereiches.

 

Zu den Fragen 7 bis 9:

Ø       Werden Sie die Umbenennung der angesprochenen Klinik vorantreiben?

Ø       Werden Sie an den zuständigen Landeshauptmann herantreten, um die Um­benennung zu bewirken?

Ø       Wussten Sie, dass „Pro:Woman“ von dem international tätigen Konzern „Marie Stopes International“ betrieben wird und dieser auf Marie Stopes zurückgeht?

 

Pro:women steht in Österreich seit 1979 als renommierte Beratungseinrichtung und Gynäkologisches Ambulatorium für Fragen zur Verhütung und Beratung bei gewollter wie ungewollter Schwangerschaft allen Menschen offen. In welchem internationalen Konnex die Klinik steht, liegt nicht in meinem Vollzugsbereich. Das österreichische Ambulatorium leistet wertvolle Arbeit im Dienste der Sexualaufklärung, Prävention und Unterstützung von Frauen in schwierigen Situationen

 

Fragen 10 und 11:

Ø       Haben Sie an der Feier zum 30-jährigen Bestehen des Ambulatoriums „Pro:Wo­man“ am Wiener Fleischmarkt teilgenommen?

Ø       Wenn ja, wie lässt sich Ihr Besuch auf der Feier eines Konzerns erklären der sich sogar in seinem Namen offen zur Marie Stopes bekennt?

 

Der Einladung zur Feier zum 30-jährigen Bestehen des Ambulatoriums "Pro:Woman" am Wiener Fleischmarkt bin ich durch eine Video-Grußbotschaft gerne nachgekom­men. Aufgrund der Vorkommnisse rund um die Veranstaltung habe ich mich dann doch spontan entschlossen, der Eröffnung der Veranstaltung auch persönlich bei­zuwohnen und damit meinen Respekt für die Arbeit der ÄrztInnen und BetreuerInnen von pro:women auszudrücken.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

Ø       Welche finanziellen Mittel wurden von Ihrem Ministerium für die Cocktailparty be­reitgestellt?

Ø       Wurden weitere finanzielle Mittel für „Marie Stopes International“ bereitgestellt? Wenn ja, für welche Maßnahmen bzw. Projekte und in welcher Höhe?


Von meinem Ressort wurden keine finanziellen Mittel bereit gestellt.

 

Zu den Fragen 14 bis 16:

Ø       Welche „flankierenden Maßnahmen“, wie z.B.: flächendeckende Einrichtung von Beratungsstellen für Schwangere und die Einrichtung eines öffentlichen Hilfs­fonds für Schwangere in Not, wurden 2008 durchgeführt?

Ø       Wie werden diese „flankierende Maßnahmen“ nachgewiesen?

Ø       Welche finanziellen Mittel haben Sie für „flankierenden Maßnahmen“ zur Ver­fügung gestellt? (Aufgeschlüsselt nach Art der Maßnahme)

 

Für Frauen, die im Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft Information und Unter­stützung in Anspruch nehmen wollen, steht ein flächendeckendes Netz an Frauen- und Familienberatungsstellen zur Verfügung, in denen für alle Anliegen bzw. Pro­blemlagen Hilfestellung angeboten wird. Den Frauenservicestellen wurde im Jahr 2008 aus dem Frauenbudget ein Betrag in Höhe von € 1,997.400,-- für diese wich­tige Arbeit zur Verfügung gestellt.

 

Zu den Fragen 17 bis 19:

Ø       Wie viele Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sind in Österreich derzeit zugelassen?

Ø       Wie viele Schwangerschaftsabbrüche werden in diesem Ambulatorium jährlich vorgenommen?

Ø       Sollten darüber keine Angaben vorliegen, warum nicht?

 

Nach den mir vorliegenden Informationen werden Schwangerschaftsabbrüche öster­reichweit in ca. 28 Einrichtungen bzw. Ordinationen durchgeführt.

 

Da es in Österreich keine Meldepflicht für Schwangerschaftsabbrüche gibt, steht auch keine bundesweite Statistik zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen