3157/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.12.2009
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 1. Oktober 2009 unter der Zahl 3167/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Personalentscheidungen – Zuteilung zur SID Salzburg“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 4:
Die Versetzung von A. im Jahr 2006 war mit der Bewerbung des Beamten um eine Funktion im Bundesministerium für Inneres begründet. A. wurde basierend auf einer ressortweit durchgeführten Interessentensuche mit Wirksamkeit vom 1. September 2006 mit dem Arbeitsplatz des Leiters des Referates III/2/a – Sonstige Verwaltungsangelegenheiten – betraut und der Zentralleitung zugewiesen.
Zu Frage 2:
Das Gutachten der Gleichbehandlungskommission vom 3. März 2008 ist dem Bundesministerium für Inneres bekannt.
Zu Frage 3:
Im gegenständlichen Zusammenhang wurden keine Disziplinarverfahren eingeleitet. Der Staatsanwaltschaft Wien wurde eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt. Seitens der Staatsanwaltschaft erfolgte eine Einstellung des Verfahrens.
Zu Frage 5:
Aufgrund einer (derzeit) überdurchschnittlichen Arbeitsbelastung der Sicherheitsdirektion Salzburg wurde dem Ersuchen um Unterstützung – mit dem Einverständnis von A. – entsprochen.
Zu Frage 6:
A. wurde in der Sicherheitsdirektion Salzburg mit Präsidialaufgaben betraut. Bewertungsänderungen bzw. weitergehende dienstrechtliche Konsequenzen sind mit einer bloß vorübergehenden Arbeitsplatzzuweisung in Form einer Dienstzuteilung nicht verbunden.
Zu Frage 7:
A. hat aufgrund seiner Dienstzuteilung zur Sicherheitsdirektion Salzburg Gebührenansprüche nach Maßgabe der Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift 1955.
Die Dienstzuteilung wurde vorerst bis auf weiteres verfügt.
Zu Frage 8:
A. hat keinen Zugang zu den Personalakten der Bundespolizeidirektion Salzburg.