3171/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.12.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.000/0024-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017 W i e n

 

Wien, am     . Dezember 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Huber, Kolleginnen und Kollegen haben am 8. Oktober 2009 unter der Nr. 3188/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Schließungswelle von Postämtern gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Einleitend ist zu sagen, dass in den Jahren 2000 bis 2005 ca. 1.000 Postämter (von ca. 2.300 Postämtern im Jahr 2000) von der Österreichischen Post AG geschlossen wurden. Das in Kürze in Kraft tretende Postmarktgesetz schreibt erstmals eine verbindliche Gesamtzahl von 1.650 Postgeschäftsstellen österreichweit vor.

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø      Warum sind vereinzelte, von der Schließung bedrohte, Postämter auf Weisung nur mehr 20 Stunden wöchentlich geöffnet?

Ø      Welche Postämter sind österreichweit von der oben genannten Weisung betroffen? (Bitte Aufstellung jeweils nach Bundesland)

Ø      Wer ist für diese Weisungen verantwortlich?

 

Bei der Veränderung der Öffnungszeiten einzelner Postämter handelt es sich um eine unternehmensinterne Entscheidung der Österreichischen Post AG; die Herabsetzung der Öffnungszeiten darf ein Mindestmaß von 20 Stunden wöchentlich nicht unterschreiten  (§ 4 Abs. 1 Post-Universaldienstverordnung). Eine genaue Aufstellung der Postämter, welche von einer Veränderung der Öffnungszeiten betroffen sein könnten, liegt daher nicht vor.

Es sei darauf hingewiesen, dass es sich bei einer Herabsetzung von Öffnungszeiten einzelner Postämter nicht um einen Akt der Vollziehung gemäß Art. 52 Abs. 1 B-VG handelt.

Weiters ist anzumerken, dass die Eigentümervertretung des Staates an der Österreichischen Post AG unmittelbar durch die ÖIAG und daher mittelbar durch das BMF wahrgenommen wird.

 

Zu den Fragen 4 bis 7:

Ø      Ist es richtig, dass die gesetzlich verpflichtende, flächendeckende, zuverlässige Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit Postdienstleistungen durch die Minimierung der Öffnungszeiten leidet?

Ø      Wenn ja, wurden Sie über diese Problematik von den betroffenen Mitarbeitern der jeweiligen Postämter informiert?

Ø      Wenn ja, wurden Sie über diese Problematik von den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden informiert?

Ø      Wenn ja, welche Gemeinden bzw. Bürgermeister haben sich gegen die Schließung des Postamtes in ihrer Gemeinde ausgesprochen? (Bitte Aufstellung je nach Bundesland)

 

Gemäß § 4 Abs. 1  Post-Universaldienstverordnung ist – wie bereits erwähnt - eine Herabsetzung der Öffnungszeiten von Postämtern bis auf mindestens 20 Wochenstunden gesetzlich erlaubt. Das in Kürze in Kraft tretende Postmarktgesetz schreibt überdies nun verbindlich vor, dass auf die jeweiligen ortsspezifischen Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer Rücksicht zu nehmen ist.

 

Zu Frage 8:

Ø      Wie viele Postpartner haben seit 1. Jänner 2008 die Agenden der Postämter in Österreich übernommen? (Bitte Aufstellung jeweils nach Bundesland)

 

Laut den dem BMVIT von der Österreichischen Post AG übermittelten Informationen haben seit 1. Jänner 2008 158 Postpartner die Agenden von Postämtern übernommen; diese 158 Postpartner teilen sich wie folgt auf die einzelnen Bundesländer auf:

 



Zu Frage 9:

Ø      Wie viele Postpartner sollen österreichweit die Agenden der österreichischen Post übernehmen?

 

Das Postgesetz sieht vor, dass die Österreichische Post AG der Obersten Postbehörde jährlich ein Universaldienstkonzept – einschließlich Filialnetzkonzept – vorlegen muss. Laut dem vorliegenden Universaldienstkonzept der Österreichischen Post AG für 2009 sei eine dauerhafte kostendeckende Führung von 293 Postämtern österreichweit nach Angabe der Österreichischen Post AG nicht möglich und daher deren Schließung von der Österreichischen Post AG beabsichtigt; diese Postämter sollen nach Auskunft der Österreichischen Post AG in Postpartner umgewandelt werden.

 

Zu Frage 10:

Ø      Wie viele Postpartner sollen in Tirol die Agenden der österreichischen Post in Tirol übernehmen? (Bitte um Aufstellung der jeweiligen Standorte)

 

Laut dem vorliegenden Universaldienstkonzept der Österreichischen Post AG für 2009 sei eine dauerhafte kostendeckende Führung von 45 Postämtern in Tirol nach Angabe der Österreichischen Post AG nicht möglich und daher deren Schließung von der Österreichischen Post AG beabsichtigt; diese Postämter sind von der Österreichischen Post AG zur Umwandlung in einen Postpartner vorgesehen gewesen.

Darauf hinzuweisen ist, dass mit Bescheid des BMVIT vom 30.06.2009 die Schließung von 35 der 45 Postämter in Tirol untersagt, mit einem weiteren Bescheid des BMVIT vom 28.09.2009 die Schließung von 24 der 45 Postämter untersagt wurde.

Liste der 45 Postämter in Tirol, welche von der Österreichischen Post AG zur Umwandlung in einen Postpartner vorgesehen gewesen sind:

 

§      6064 Rum

§      6068 Mils

§      6114 Kolsass

§      6134 Vomp

§      6162 Mutters

§      6173 Oberperfuss

§      6175 Kematen

§      6182 Gries im Sellrain

§      6215 Achenkirch

§      6232 Münster

§      6240 Rattenberg

§      6262 Schlitters

§      6274 Aschau

§      6293 Tux

§      6311 Wildschönau-Oberau

§      6323 Bad Häring

§      6335 Thiersee

§      6344 Walchsee

§      6351 Scheffau am Wilden Kaiser

§      6353 Going am Wilden Kaiser

§      6372 Oberndorf

§      6383 Erpfendorf

§      6384 Waidring

§      6393 St Ulrich am Pillersee

§      6401 Inzing

§      6422 Stams

§      6425 Haiming

§      6441 Umhausen

§      6456 Obergurgl

§      6465 Nassereith

§      6471 Arzl im Pitztal

§      6531 Ried im Oberinntal

§      6533 Fiss

§      6534 Serfaus

§      6542 Pfunds

§      6551 Pians

§      6555 Kappl

§      6563 Galtür

§      6574 Pettneu am Arlberg

§      6631 Leermoos

§      6671 Weissenbach am Lech

§      9911 Thal-Assling

§      9932 Innervillgraten

§      9951 Ainet

§      9981 Kals am Großglockner


 

Zu den Fragen 11 bis 15:

Ø      Können Sie eine Kündigungswelle im Logistikzentrum Hall ausschließen?

Ø      Wenn nein, wie viele Mitarbeiter im Logistikzentrum Hall sind vom Verlust ihres Arbeitsplatzes betroffen?

Ø      Können Sie eine österreichweite Kündigungswelle in den Logistikzentren der österreichischen Post ausschließen?

Ø      Wenn nein, wie viele Mitarbeiter in den Logistikzentren der österreichischen Post sind vom Verlust ihres Arbeitsplatzes betroffen?

Ø      Wie viele Mitarbeiter der österreichischen Post AG sind von den geplanten Schließungen von Postämtern in Tirol betroffen?

 

Die Personalangelegenheiten der Österreichischen Post AG zählen zu unternehmensinternen Entscheidungen des Managements der Österreichischen Post AG, auf die ich keinen Einfluss habe und die außerdem keine Akte der Vollziehung gemäß Art. 52 Abs. 1 B-VG darstellen.

Weiters ist anzumerken, dass die Eigentümervertretung des Staates an der Österreichischen Post AG unmittelbar durch die ÖIAG und daher mittelbar durch das BMF wahrgenommen wird.

 

Zu den Fragen 16 und 21:

Ø      Können Sie garantieren, dass die Zustellung der Post durch Postpartner, auch in ländlichen Regionen in Zukunft gewährleistet ist?

Ø      Ist die logistische Bewältigung der Postzustellung in Hauptverkehrszeiten (Ostern, Weihnachten) durch private Postpartner vertraglich sichergestellt?

 

Die Zustellung von Postsendungen wird durch die Zusteller/innen der Österreichischen Post AG - und nicht durch Postpartner - durchgeführt.

 

Zu den Fragen 17 und 18:

Ø      Können Sie die Einhaltung des Briefgeheimnisses durch private Postpartner garantieren?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

 

Die Regelung des Briefgeheimnisses erfolgte bereits in Art. 10 Staatsgrundgesetz, RGBl. Nr. 142 aus 1867. Strafbestimmungen bei Verletzung des Briefgeheimnisses finden sich in § 118 StGB.

Auch Postpartner (und deren Bedienstete) haben sich an diese gesetzlichen Vorgaben zu halten.

 

Zu den Fragen 19 und 20:

Ø      Können Sie die Einhaltung des Postgeheimnisses durch private Postpartner garantieren?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

 

Im Sinne von § 3 Postgesetz haben Personen, die Postdienste erbringen – und dazu zählen Postpartner (und deren Bedienstete)  – während und auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit jede wie immer geartete Mitteilung über Postsendungen an andere Personen als an den/die Absender/in oder Empfänger/in zu unterlassen, soweit nicht bundesgesetzlich ausdrücklich anderes bestimmt ist; die Verletzung des Postgeheimnisses (§ 30 Postgesetz) ist eine gerichtlich strafbare Handlung, wobei Täter nur auf Antrag des in seinem Interesse an der Geheimhaltung Verletzten zu verfolgen sind.


Zu den Fragen 22 und 23:

Ø      Ist eine logistische Nachverfolgung bei Verlust eines Briefes, Paketes bei privaten Postpartnern garantíert?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

 

Die Nachforschung nach Postsendungen erfolgt durch die Österreichische Post AG.

 

 

Zu Frage 24:

Ø      Wer ist im Falle des unerwarteten Ausfalles eines Postpartners (Insolvenz, Todesfall etc.) für die Erfüllung des gesetzlichen Versorgungsauftrages seitens der Post verantwortlich?

 

 

Die Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen – im  Sinne der Universaldienstverpflichtung – hat durch die Österreichische Post AG zu erfolgen. Das in Kürze in Kraft tretende Postmarktgesetz fixiert hierfür eine verbindliche Gesamtzahl von 1.650 Postgeschäftsstellen österreichweit; demnach ist grundsätzlich eine Schließung (auch die eines Postpartners) ohne Ersatzlösung nicht möglich.

 

Zu den Fragen 25 und 26:

Ø      Ist es richtig, dass sich die Suche nach geeigneten Postpartnern als äußerst schwierig erweist?

Ø      Wenn ja, warum?

 

Die Suche nach Postpartnern fällt in die unternehmerische Eigenverantwortung der Österreichischen Post AG auf die ich keinen Einfluss habe.

 

Zu den Fragen 27 bis 30:

Ø      Ist es richtig, dass das Innsbrucker Hauptpostamt, nach Verkauf der Hauptpost, geschlossen wird?

Ø      Ist es richtig, dass im neuen Kaufhaus Tyrol ein neues Postamt eröffnet werden soll?

Ø      Gibt es für die Eröffnung des neuen Postamtes im Kaufhaus Tyrol gewisse Vereinbarungen mit dem Betreiber des Kaufhaus Tyrol Rene Benko?

Ø      Wenn ja, welche?

 

Diesbezüglich liegen dem BMVIT keine Informationen vor.