3177/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.12.2009
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am November 2009
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0189-I/4/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3190/J vom 8. Oktober 2009 der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Die vorliegenden Fragen betreffen ausschließlich Entscheidungen von Unternehmensorganen der Österreichischen Post AG und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten, und sind somit von dem im § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Vom Bundesministerium für Finanzen werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung wahrgenommen. Dabei hat das Bundesministerium für Finanzen nach der bestehenden Gesetzeslage keine Möglichkeit, Entscheidungen von Organen der ÖIAG beziehungsweise der Österreichischen Post AG als einer zu 52,85 % im Eigentum der ÖIAG stehenden Gesellschaft zu beeinflussen.
Da die Österreichische Post AG als börsenotiertes Unternehmen Transparenzbestimmungen unterliegt, werden relevante Informationen sowohl im Geschäftsbericht als auch auf der Homepage der Österreichischen Post AG veröffentlicht.
Es wird daher um Verständnis ersucht, dass die einzelnen Fragen nicht beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen