3187/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.12.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

                                                                               

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien                                                            

GZ: BKA-353.110/0210-I/4/2009                                      Wien, am 3. Dezember 2009

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. Oktober 2009 unter der Nr. 3201/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø       Hat Ihr Kanzleramt Kanzleien bzw. andere externe Stellen damit beauftragt, Ge­setzesentwürfe auszuarbeiten?

Ø       Wenn ja, warum wurden diese Gesetzesentwürfe nicht von Mitarbeitern ihres Mi­nisteriums verfasst?

Ø       Wenn ja, welche Kanzleien bzw. andere externe Stellen wurden mit der Ausarbei­tung welcher Gesetzesentwürfe beauftragt und wie lässt sich dieses Vorgehen aus demokratischer Sicht rechtfertigen?

Ø       Wie hoch waren die jeweiligen Kosten und unter welchem Budgetansatz wurden diese budgetiert?

Ø       Können Sie gewährleisten, dass die betreffenden Kanzleien nicht im Interesse von Konzernen oder allenfalls parteipolitisch agierenden Interessensvertretungen handelten?

 

Seitens meines Ressorts wurden weder Kanzleien noch andere externe Stellen mit der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen beauftragt.

 

Mit freundlichen Grüßen