3187/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.12.2009
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
GZ: BKA-353.110/0210-I/4/2009 Wien, am 3. Dezember 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. Oktober 2009 unter der Nr. 3201/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:
Ø Hat Ihr Kanzleramt Kanzleien bzw. andere externe Stellen damit beauftragt, Gesetzesentwürfe auszuarbeiten?
Ø Wenn ja, warum wurden diese Gesetzesentwürfe nicht von Mitarbeitern ihres Ministeriums verfasst?
Ø Wenn ja, welche Kanzleien bzw. andere externe Stellen wurden mit der Ausarbeitung welcher Gesetzesentwürfe beauftragt und wie lässt sich dieses Vorgehen aus demokratischer Sicht rechtfertigen?
Ø Wie hoch waren die jeweiligen Kosten und unter welchem Budgetansatz wurden diese budgetiert?
Ø Können Sie gewährleisten, dass die betreffenden Kanzleien nicht im Interesse von Konzernen oder allenfalls parteipolitisch agierenden Interessensvertretungen handelten?
Seitens meines Ressorts wurden weder Kanzleien noch andere externe Stellen mit der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen beauftragt.
Mit freundlichen Grüßen