3188/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.12.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium
für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0305-III/4a/2009
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 4. Dezember 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3213/J-NR/2009 betreffend Bundeslehrer im Bundesland Vorarlberg als politische Mandatsträger in Bund, Land oder Gemeinde, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 15. Oktober 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Die in den nachfolgenden Parlamentarischen Anfragen Nr. 3214/J-NR/2009 bis Nr. 3221/J-NR/2009 nahezu wortident hinsichtlich der anderen Bundesländer, ausgenommen hinsichtlich der Fragen 7 und 8 in Bezug auf die Mitgliedschaft in einem Bezirksrat für Wien bzw. in einem Gemeinderat für die anderen Bundesländer, gestellten Fragen werden im Rahmen der gegenständlichen Anfrage mitbehandelt.
Zu Fragen 1 und 2:
Vorweg ist zu bemerken, dass in jenen von der Statistik Österreich publizierten Zahlen unter anderem sowohl öffentliche als auch private Schulen gezählt werden sowie eine bestimmte Dienstgebereigenschaft nicht berücksichtigt wird. Ausgehend davon ist ein angedachter Vergleich mit den nachfolgenden Ausführungen nicht möglich.
Für das Schuljahr 2007/08 stellt sich zum Stichtag 1. Jänner 2008 die Zahl der Bundeslehrerinnen und -lehrer (Köpfe) und der „Karenzierungen“ (inkl. Karenz und Vorruhestände) über alle Planstellenbereiche wie folgt dar:
|
Stichtag/Zeitraum |
1. Jänner 2008 |
1. Jänner 2008 |
|
Bundesland |
Bundeslehrerinnen und -lehrer |
davon karenziert |
|
Burgenland |
1.646 |
84 |
|
Kärnten |
2.890 |
63 |
|
Niederösterreich |
6.954 |
333 |
|
Oberösterreich |
6.623 |
313 |
|
Salzburg |
3.053 |
147 |
|
Steiermark |
5.345 |
194 |
|
Tirol |
3.302 |
169 |
|
Vorarlberg |
1.904 |
182 |
|
Wien |
10.027 |
603 |
|
Zentrallehranstalten |
2.653 |
109 |
|
Gesamt |
44.397 |
2.197 |
Zu Fragen 3 bis 8:
Einleitend ist zu den gegenständlichen Fragestellungen nach „Karenzen“ bzw. „Karenzierungen“ anzumerken, dass diese allgemeine dienstrechtliche Instrumente darstellen, die nicht an die Innehabung politischer Mandate anknüpfen. Ausgehend davon ist im Zusammenhang mit den einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen bezugnehmend auf die Innehabung politischer Mandate auszuführen:
1.Als Mitglied des Nationalrates oder Bundesrates sind in den einzelnen Landesschulratsbereichen Bundeslehrkräfte
1.1 unter Entfall der Bezüge außer Dienst gestellt:
Kärnten: 1
Niederösterreich: 1
Salzburg: 1
Tirol: 1
Vorarlberg: 1
Wien: 2
1.2 mit anteiliger Kürzung der Dienstbezüge prozentuell dienstfreigestellt:
Oberösterreich: 1
Salzburg: 1
2. Als Mitglied eines Landtages sind in den einzelnen Landesschulratsbereichen Bundeslehrkräfte
2.1 unter Entfall der Bezüge außer Dienst gestellt:
Burgenland: 4
Niederösterreich: 3
Tirol: 1
Vorarlberg: 3
2.2 mit anteiliger Kürzung der Dienstbezüge prozentuell dienstfreigestellt:
Burgenland: 1
Kärnten: 1
Niederösterreich: 1
Salzburg: 2
Wien: 1
3.1 Als
Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister, Bezirksvorsteherin bzw.
Bezirksvorsteher
(-Stellvertreterin bzw. -Stellvertreter), Mitglied eines Gemeindevorstandes
oder Gemeinderates oder einer Bezirksvertretung sind in den einzelnen
Landesschulratsbereichen Bundeslehrkräfte anteilig dienstfreigestellt:
Kärnten: 1
Niederösterreich: 1
Salzburg: 1
Steiermark: 2
Vorarlberg: 1
3.2 Als Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister sind in den einzelnen Landesschulratsbereichen Bundeslehrkräfte gegen Entfall der Bezüge außer Dienst gestellt:
Oberösterreich: 2
Vorarlberg: 3
Abschließend ist dazu anzumerken, dass die Eigenschaft „Gemeindemandatar“ vielfach ohne Auswirkung auf das Dienstverhältnis bleibt, sodass diese den Dienstbehörden/Personalstellen nicht bekannt ist.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.