3200/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.12.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0336-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 4. Dezember 2009

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3249/J-NR/2009 betreffend „Lernen der Gebärdensprache ÖGS“, die die Abg. Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen am 15. Oktober 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Eingangs halte ich fest, dass Österreich konsequent eine Politik der Mehrsprachigkeit verfolgt, die auf eine Wertschätzung, Nutzung und Weiterentwicklung von sprachlichen und kulturellen Fähigkeiten abzielt. Eine sehr wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS), die seit 2005 in Österreich verfassungsmäßig als eigenständige Sprache verankert ist. Einen weiteren Beleg für die Bedeutung der ÖGS im Rahmen einer Politik der Mehrsprachigkeit stellt die beispielhafte Rolle dar, welche sie im Zuge des im Zusammenwirken mit dem Europarat durchgeführten Language Education Policy Profiling-Prozesses spielte und in der Umsetzung dieses Prozesses auch weiterhin spielen wird.

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Der neue Lehrplan der Sonderschule für gehörlose Kinder (1. September 2008) bietet unterschiedliche Sprachlernangebote für Schülerinnen und Schüler mit Hörschädigungen. Je nach den individuellen Voraussetzungen der Kinder kann entweder lautsprachlich orientierte Kommunikation oder Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) zum Einsatz kommen. Klassen mit Gebärdensprachunterricht bzw. bilingualem Unterricht gibt es in fast allen Gehörloseneinrichtungen sowie in Integrationsklassen (z. B. Wien, Kärnten). Am Bundesinstitut für Sozialpädagogik in Baden wird im Rahmen einer unverbindlichen Übung „Interkulturelle Erziehung“ eine „Einführung in den Umgang mit Menschen mit Hörbehinderungen“ im Ausmaß von einer Wochenstunde angeboten. Im Rahmen derer können Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende auch Gebärden zur Kommunikation mit gehörbehinderten Menschen einüben; von dieser Möglichkeit wird intensiv Gebrauch gemacht.

 

Zu Fragen 4 bis 6:

ÖGS ist im Lehrplan der Sonderschule für gehörlose Kinder im Rahmen der verbindlichen Übungen sowie in den Freigegenständen und unverbindlichen Übungen verankert. In anderen Schularten können allfällige Freifachangebote durch schulautonome Beschlüsse eingerichtet werden.

 

Zu Frage 7:

Für gehörlose/hörbehinderte Schülerinnen und Schüler, die nach dem Lehrplan einer allgemein bildenden oder einer berufsbildenden höheren Schule unterrichtet werden, sind gemäß der §§ 39, 55a oder 68a des Schulorganisationsgesetzes von der Schulbehörde erster Instanz Abweichungen vom Lehrplan festzulegen, welche dazu beitragen, dass der/die Schüler/in die Lehrplanziele erreichen kann. Weitere Maßnahmen wie zusätzlicher Förderunterricht, die Unterstützung von Gehörlosenlehrkräften usw. sollen sicherstellen, dass auch gehörlose Schülerinnen und Schüler die Reifeprüfung erfolgreich bewältigen können.

 

Zu Fragen 8 bis 10:

Pläne, Gebärdensprache in der genannten Schulart als Schulfach einzuführen, gibt es derzeit nicht.

 

Zu Fragen 11 bis 14:

Angelegenheiten der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe bzw. der Pflegeberufe betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

Zu Fragen 15 bis 17:

Gehörlose/Hörbehinderte Schülerinnen und Schüler können bereits jetzt unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Beantwortung zu Fragen 1 bis 3 sowie Frage 7) am Unterricht teilnehmen.

 

Zu Fragen 18 bis 24:

Auch unter Hinweis auf die vorstehenden Beantwortungen ist darauf hinzuweisen, dass unter Blickwinkel auf die im Regierungsprogramm vereinbarte Ausbildungsgarantie für junge Menschen bis 18 Jahre seitens des Ressorts alle dafür vorgesehenen Maßnahmen natürlich auch Schülerinnen und Schüler mit (Hör-)Behinderungen einschließen.

 

Zu Frage 25:

Den speziellen Lernbedürfnissen von Schülerinnen und Schülerinnen mit Hörbehinderungen wird weitgehend durch die bestehenden Grundlagen (siehe Beantwortung zu Fragen 1 bis 3 sowie Frage 7) Rechnung getragen, welche durch erforderliche weitere individualisierte Unterstützungsmaßnahmen ergänzt werden können.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.