3201/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.12.2009
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
GZ: BKA-353.110/0211-I/4/2009 Wien, am 3. Dezember 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. Oktober 2009 unter der Nr. 3254/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend den österreichischen Auslandskatastrophenfonds gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 10:
Ø Für welche Katastrophenfälle im Ausland bzw. humanitäre Krisen wurde im Jahr 2009 bereits eine Mittelfreigabe aus dem AKF im Ministerrat beantragt?
Ø Welchem dieser Anträge wurde stattgegeben? Welche wurden abgelehnt? Wie lautete jeweils die Begründung der Entscheidung der Bundesregierung?
Ø Für welche Katastrophenfälle im Ausland bzw. humanitäre Krisen ist eine Beantragung geplant bzw. in Vorbereitung? (sowohl für das Budget des AKF 2009 als auch für das AKF-Budget 2010)?
Ø Wann werden die jeweiligen Ministerratsvorträge voraussichtlich stattfinden?
Ø Ist daran gedacht, dass die mit der Verwaltung des Fonds beauftragte ADA einen Teil der budgetierten Fondsmittel selbst zur Finanzierung von Projekten im Falle von Katastrophenfällen bzw. humanitären Krisen verwendet werden kann?
Ø Welche Mittelaufteilung bei den für 2009 bereits genehmigten Projekten ist zwischen internationalen (z.B. UNHCR, IKRK, UNRWA, etc.) und österreichischen humanitären Organisationen vorgesehen?
Ø Gibt es zur unter 5. angeführten internationalen/nationalen Mittelaufteilung einen (mittelfristigen) strategischen Ansatz oder wird diese ad hoc entschieden?
Ø Wie wird die entwicklungspolitische Kohärenz (geographische und thematische Abstimmung) bei der Mittelvergabe sichergestellt?
Ø Wie wird die Koordination (organisatorische Durchführung und Abwicklung) zwischen dem BMeiA, der ADA und anderen Ministerien in der Planung der Maßnahmen sichergestellt?
Ø Was passiert mit jenen jährlich dotierten Mitteln, die vom Katastrophenfonds bis zum Ende des jeweiligen Jahres nicht ausgeschüttet werden?
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts. Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3253/J durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.
Mit freundlichen Grüßen