3201/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.12.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien                                                          

 

GZ: BKA-353.110/0211-I/4/2009                                        Wien, am 3. Dezember 2009

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schwentner, Kolleginnen und Kollegen ha­ben am 15. Oktober 2009 unter der Nr. 3254/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend den österreichischen Auslandskatastrophenfonds gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 10:

Ø     Für welche Katastrophenfälle im Ausland bzw. humanitäre Krisen wurde im Jahr 2009 bereits eine Mittelfreigabe aus dem AKF im Ministerrat beantragt?

Ø     Welchem dieser Anträge wurde stattgegeben? Welche wurden abgelehnt? Wie lautete jeweils die Begründung der Entscheidung der Bundesregierung?

Ø     Für welche Katastrophenfälle im Ausland bzw. humanitäre Krisen ist eine Bean­tragung geplant bzw. in Vorbereitung? (sowohl für das Budget des AKF 2009 als auch für das AKF-Budget 2010)?

Ø     Wann werden die jeweiligen Ministerratsvorträge voraussichtlich stattfinden?

Ø     Ist daran gedacht, dass die mit der Verwaltung des Fonds beauftragte ADA einen Teil der budgetierten Fondsmittel selbst zur Finanzierung von Projekten im Falle von Katastrophenfällen bzw. humanitären Krisen verwendet werden kann?

Ø     Welche Mittelaufteilung bei den für 2009 bereits genehmigten Projekten ist zwi­schen internationalen (z.B. UNHCR, IKRK, UNRWA, etc.) und österreichischen humanitären Organisationen vorgesehen?

Ø     Gibt es zur unter 5. angeführten internationalen/nationalen Mittelaufteilung einen (mittelfristigen) strategischen Ansatz oder wird diese ad hoc entschieden?

Ø     Wie wird die entwicklungspolitische Kohärenz (geographische und thematische Abstimmung) bei der Mittelvergabe sichergestellt?

Ø     Wie wird die Koordination (organisatorische Durchführung und Abwicklung) zwi­schen dem BMeiA, der ADA und anderen Ministerien in der Planung der Maßnah­men sichergestellt?

Ø     Was passiert mit jenen jährlich dotierten Mitteln, die vom Katastrophenfonds bis zum Ende des jeweiligen Jahres nicht ausgeschüttet werden?

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts. Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3253/J durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten.

 

Mit freundlichen Grüßen