3202/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.12.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien                                                          

GZ: BKA-353.110/0212-I/4/2009                                           Wien, am 3. Dezember 2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Moser, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. Oktober 2009 unter der Nr. 3257/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Beratungsleistungen durch die Agentur Hochegger gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø     Beauftragte Ihr Ressort die Agentur Hochegger seit dem Jahr 2000 mit Bera­tungs- oder sonstigen Leistungen?

Ø     Wenn ja, mit welchem Umfang und welcher Honorarsumme?

 

Laut Auskunft der zuständigen Stellen des Bundeskanzleramtes wurde mit der Agentur Hochegger ein Rahmenvertrag für die Jahre 2001 und 2002 zur Umsetzung einer Informationskampagne zum Thema „Verwaltungsreform“ ab­geschlossen. Die Kampagne wurde zur Gänze im Jahr 2002 abgewickelt, wobei zwei TV-Spots und Printanzeigen geschalten wurden.

 

Das Honorar für die Agentur Hochegger betrug € 124.567,15 inkl. MWSt.

Zu Frage 3:

Ø     Erfolgte die Vergabe der Beratungsleistung an Hochegger nach einer Ausschrei­bung? Wenn nein, warum nicht?

 

Laut Auskunft der zuständigen Stellen des Bundeskanzleramtes wurde der Auftrag nach den damals gültigen Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes erteilt.

 

Zu Frage 4:

Ø     In welcher Form bewährten sich die Leistungen von Hochegger?

 

Laut Auskunft der zuständigen Stellen des Bundeskanzleramtes hat die Agentur ihre Leistungen dem Auftrag entsprechend erbracht.

 

Mit freundlichen Grüßen