3204/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.12.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

GZ: BMASK-10001/0392-I/A/4/2009

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3278/J der Abgeordneten Schenk, Haubner und Kollegen wie folgt:

 

Fragen 1, 2, 4, 5 und 9:

 

Ich verweise auf die Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Frauen und Öf­fentlichen Dienst zu den Fragen 1, 2, 4, 5 und 9 der parlamentarischen Anfrage Nr. 3277/J.

 

Frage 3:

 

Mit Stichtag 15. Oktober 2009 wurden seitens meines Ressorts für die gegenständliche Informationskampagne € 66.699,18 (brutto) bereitgestellt. Bei diesem Betrag handelt es sich um einen vorläufigen.

 

Frage 6:

 

In meinem Ressort finden seit Mai 2009 Sozialpartnergespräche über eine Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes statt, an denen auch Vertreterinnen der Bundesmi­nisterin für Frauen und Öffentlichen Dienst teilnehmen. Die Sozialpartnergespräche sind noch nicht abgeschlossen.

 

In Diskussion steht dabei, Betriebe ab einer bestimmten Größe zu verpflichten, in regelmäßigen Abständen Berichte zur Einkommensanalyse auf Betriebsebene zu er­stellen. Diese Berichte sollen in anonymisierter Form abgefasst werden und betriebs­intern veröffentlicht werden. Über die konkrete Ausgestaltung dieser Berichtslegungs­pflicht, auch ab welcher Betriebsgröße Berichte zu erstatten sind, gibt es noch keine Einigung auf Sozialpartnerebene.

 

Auch die Frage, welchen Stellen diese Daten – über die betriebsinterne Veröffent­lichung hinaus - zur Verfügung gestellt werden sollen, ist noch in Diskussion.

 

Frage 7:

 

Sanktionen für Unternehmen, die der Berichtspflicht nicht nachkommen, sind derzeit für eine zeitlich begrenzte Einführungsphase nicht geplant. Nach dieser Einführungs­phase soll eine Evaluierung stattfinden, um gegebenenfalls Verbesserungen bzw. Modifizierungen durchzuführen. Eventuelle Sanktionen könnten daraus in Folge ent­wickelt werden.

 

Frage 8:

 

Kleinere Unternehmen sollen vorerst im Hinblick auf die für kleinere Unternehmen mangels Ressourcen entstehenden administrativen Belastungen ausgenommen werden. In der Weiterentwicklung könnte allenfalls eine – vereinfachte – Regelung auch für kleinere Unternehmen angedacht werden. Zudem stellt sich bei Unternehmen mit nur wenigen Beschäftigten das Problem der Wahrung der Anonymität.

 

Frage 10:

 

Ziel der arbeitsmarkpolitischen Maßnahmen ist es, die Beschäftigungsfähigkeit von Frauen und Männern zu steigern und geschlechtspezifische Ungleichheiten am Arbeitsmarkt zu beseitigen. Das Arbeitsmarktservice ist verpflichtet, durch adäquaten Leistungseinsatz zum Aufbrechen der Segregation am Arbeitsmarkt und der Gleichstellung von Frauen und Männern beizutragen. Die Gleichstellung am Arbeitsmarkt bildet einen Schwerpunkt des Arbeitsprogramms der Bundesregierung. Vorgabe des Bundesministeriums an das Arbeitsmarktservice ist es, 50 % der aktiven Fördermittel für Frauen auszugeben. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass die Maßnahmen

 


 zielgerecht eingesetzt werden und arbeitsmarktpolitisch erfolgreich sind. Evaluierungsberichte zur österreichischen Arbeitsmarktförderung haben ergeben, dass besonders Frauen von der Mehrzahl der eingesetzten Instrumente durch positive Integrations- und Einkommenswirkungen profitieren.

 

Ein wichtiges Ziel der Arbeitsmarktpolitik ist es, das Berufsspektrum von Frauen und Mädchen zu erweitern und ihnen den Zugang zu allen Berufen und Positionen zu ermöglichen. Durch den Ausbau der Berufsinformation und der Forcierung der Zu­sammenarbeit mit den Schulen soll für alle Schülerinnen die Möglichkeit geschaffen werden, an einer geschlechtersensiblen Berufsorientierung teilzunehmen.

 

In einem speziellen Förderprogramm für Frauen "FIT – Frauen in Handwerk und Technik" werden die Berufswahl und zertifizierte Ausbildungen in handwerklich tech­nischen Berufen forciert. Frauen und Mädchen werden ermutigt, Berufe zu ergreifen, die traditionell männlich dominiert sind, bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt er­öffnen und höhere Ein­kommensmöglichkeiten bieten.

 

Weiters plant das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine Studie zum Themenkreis „Alleinerziehende“, die aus 2 Teilen besteht:

 

1. Teil: Erstellung eines Tabellensets zum Thema Alleinerziehende durch Statistik Austria (2009).

 

2. Teil: Qualitative Studie mit der Hauptfrage: Was sind die Gründe für die überpro­portionale monetäre Armutsgefährdung von Alleinerziehenden und welcher Maß­nahmen bedarf es, um dieses Risiko zu verringern? (2010)

 

 

Mit freundlichen Grüßen