3210/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.12.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0348-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 4. Dezember 2009

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3360/J-NR/2009 betreffend SchülerInnenhöchstzahl in Bundesgymnasien und Bundesrealgymnasien, die die Abg. Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen am 21. Oktober 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Ja, alle Landesausführungsgesetzgeber haben die grundsatzgesetzlichen Vorgaben der Novelle zum Schulorganisationsgesetz, BGBl. I Nr. 116/2008, umgesetzt.

 

Zu Fragen 2 bis 5:

Einleitend darf auf Erläuterungen zu der korrespondierenden Regierungsvorlage 548 dB. XXIII. GP verwiesen werden, wonach im weiterführenden Schulwesen auf der Sekundarstufe II, insbesondere im berufsbildenden Schulwesen, eine rechtlich festgeschriebene Senkung der Klassenschülerinnen- und -schülerzahlen analog zur AHS-Unterstufe den Strukturen des berufsbildenden Schulwesens nicht gerecht werden würde. Gerade auf der 9. Schulstufe hätte eine derartige Maßnahme zum Ergebnis gehabt, dass zahlreichen Schülerinnen Schülern die Aufnahme zu verwehren gewesen wäre. Andererseits hätte vor dem Hintergrund der gegebenen räumlichen Rahmenbedingungen eine derartige Senkung bezogen auf die gesamte Sekundarstufe II eine entsprechende Reduzierung der Ausbildungsplätze zur Folge gehabt. Im Hinblick auf eine Erhöhung der Zahl der Personen in Österreich mit einem Abschluss auf diesem Bildungsniveau hätte das eine nicht hinnehmbare Konsequenz bedeutet. Es erschien und erscheint daher im Zusammenhang mit der Novelle BGBl. I Nr. 116/2008 wesentlich die hohen Schülerinnen- und Schülerzahlen (in der 9. Schulstufe) mit gezielten Maßnahmen der Individualisierung des Unterrichts (Kleingruppenunterricht) in einzelnen Unterrichtsgegenständen zu verringern, um so auch die nicht unbeträchtliche Zahl an Systemwechserln bzw. Drop-outs auf der 9. Schulstufe zu senken.

 

Im Lichte dessen ist für den BMHS-Bereich festzuhalten, dass – ungeachtet der Tatsache, dass schulautonome Teilungen in allen Gegenständen bereits derzeit möglich sind – aufgrund des unterschiedlichen Charakters der einzelnen Unterrichtsgegenstände eine allgemeine Senkung der Schülerinnen- und Schülerhöchstzahl nicht zweckmäßig ist. Viel treffender wäre eine Teilung in den Schlüsselgegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache, angewandte Mathematik und in fachtheoretischen Leitfächern. Teilungen in Deutsch und angewandter Mathematik bzw. einem facheinschlägigen Pflichtgegenstand sind mit dem Schuljahr 2007/08 bzw. 2008/09 bereits erfolgt. Die Teilung in den Fremdsprachen wurde beibehalten.

 

Eine erste Wirkungsanalyse zur Teilung auf der 9. Schulstufe im HTL-Schulwesen und Berichte der Schulaufsicht in anderen BMHS-Bereichen ergaben positive Effekte durch die angesprochenen Teilungsmaßnahmen. So hat sich etwa im HTL-Bereich der Mittelwert der Jahresbeurteilungen in Deutsch von 3,22 auf 3,04 verbessert; in Mathematik kam es zu einer Verbesserung von 3,39 auf 3,27. Ebenso hat sich der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit erfolgreichem Jahresabschluss erhöht. Ferner hat sich die Zusammenarbeit der Schülerinnen und Schüler mit den Lehrkräften deutlich verbessert.

 

Wesentlich ist, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler die Chance bekommen sollen, mit den vorhandenen Ressourcen, eine vollständige Ausbildung zu absolvieren; es gibt daher wenig Alternativen zu den hohen Beginnzahlen. Gezielt muss – wie etwa durch entsprechende Beratung vor der Schulwahl und durch geeignete methodisch/didaktische Maßnahmen (Individualisierung etc.) auf der 9. Schulstufe die Zahl der Drop-Outs reduziert werden.

 

Für den Bereich der allgemein bildenden höheren Schulen ist festzuhalten, dass große Klassengrößen auf der 9. Schulstufe in der AHS kein generelles Problem sind, sondern ein punktuelles. Die Dotierung mit zusätzlichen Werteinheiten in diesen Fällen wird zweifellos zu einer Verbesserung der Situation führen. Diese ermöglicht schulautonome Teilungen in neuralgischen Bereichen, die von Standort zu Standort unterschiedlich ausgeprägt sind.

 

Insgesamt betrachtet zeigen erste Evaluierungen über die zusätzlichen Teilungen in bestimmten Gegenstandsbereichen, dass nicht nur positive Auswirkungen auf die Lernleistungen der Schülerinnen und Schüler, sondern auch auf das Schul- und Klassenklima ableitbar sind. Eine generelle Senkung der Klassenschülerinnen- bzw. -schülerzahl in der Oberstufe ist daher im Lichte der vorstehenden Ausführungen mittelfristig nicht vorgesehen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.