3211/AB XXIV. GP
Eingelangt am 10.12.2009
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
GZ: BKA-353.110/0214-I/4/2009 Wien, am 9. Dezember 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Markowitz, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Oktober 2009 unter der Nr. 3365/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Bekämpfung von funktionalem Analphabetismus in Österreich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 12:
Ø Halten Sie die bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung von (funktionalem) Analphabetismus bzw. schwachen bis nicht vorhandenen Grundkenntnissen in Rechnen für ausreichend?
Ø Für wie relevant beurteilen Sie die o.a. Zahl von 30% Österreicher/innen mit schwacher Leseleistung für die Zuständigkeiten Ihres Ressorts?
Ø Sind Ihrem Ressort Daten bekannt bzw. werden von Ihrem Ressort Datenerhebungen hinsichtlich des (funktionalen) Analphabetismus bzw. schwacher bis nicht vorhandener Grundkenntnisse in Rechnen und deren Wirkungsmächtigkeit für die von Ihrem Ressort zu verwaltenden Bereiche erhoben?
Ø Welche Maßnahmen zur Bekämpfung des (funktionalen) Analphabetismus bzw. schwacher bis nicht vorhandener Grundkenntnisse in Rechnen werden bzw. wurden von Seiten Ihres Ressorts eingeleitet, gefördert oder auf andere Art unterstützt?
Ø Wie hoch sind bzw. waren die dafür jährlich vorgesehenen Finanzmittel und in welchem prozentuellen Verhältnis stehen bzw. standen diese Mittel zum jeweiligen Gesamtbudget Ihres Ressorts? (bitte jährliche Auflistung beginnend mit dem Jahr 2004)
Ø Welche konkreten Ergebnisse brachten die bisher abgeschlossenen Maßnahmen und welche verwertbaren Daten wurden daraus gewonnen?
Ø Welche weiterführenden Maßnahmen wurden aufgrund der so gewonnenen Daten eingeleitet?
Ø
Gibt bzw. gab es in dieser Thematik Kooperationen mit anderen
Ressorts?
a) Wenn ja, welcher Art waren bzw. sind diese Kooperationen, wie viel
finanzielle Mittel wurden bzw. werden dafür von den jeweils beteiligten
Ressorts aufgewendet und welche Ergebnisse erbrachten bereits
abgeschlossene Kooperationen? (Bitte jährliche Auflistung beginnend mit
dem Jahr 2004)
b) Wenn nein, warum nicht?
Ø
Bietet Ihr Ressort eigene Weiterbildungsmaßnahmen an,
die spezielle auf die Bedürfnisse von Erwachsenen mit
Migrationshintergrund ausgerichtet sind bzw. fördert es solche
anderer öffentlicher Institutionen oder privater Einrichtungen?
a) Wenn ja, wie viele Personen wurden bzw. werden seit 2004 in derartigen Schulungen
geführt, welche hauptsächlichen Bereiche wurden bzw. werden geschult,
wie hoch ist der Prozentsatz jener Personen, die Weiterbildungsmaßnahmen
positiv abgeschlossen haben?
b) Wie hoch sind bzw. waren die dafür aufgewendeten Kosten? (Bitte
jährliche Auflistung pro Maßnahme,)
c) Welche konkreten Erkenntnisse/Ergebnisse wurden von Seiten Ihres Ressorts
aus diesen Bemühungen gewonnen?
d) Wurden bzw. werden diese Erkenntnisse mit anderen öffentlichen
Institutionen oder privaten Einrichtungen geteilt und welche weiteren
spezifischen Aktivitäten löste dieser Datenaustausch aus?
e) Wenn nein, warum nicht?
Ø Welche österreichischen Institutionen werden sich Ihrem Wissen nach an der OECD Studie PIAAC beteiligen?
Ø Können Sie sagen, wer dem von der Österreichischen UNESCO-Kommission angesprochenen Nationalkomitee zur Begleitung der Studie angehören wird bzw. werden Vertreter Ihres Ressorts diesem Komitee angehören?
Ø
Die internationalen Kosten für die OECD-Studie PIAAC
belaufen sich laut in den Medien veröffentlichter Angaben auf € 17
Millionen, wovon Österreich laut OECD-Schlüssel drei Prozent
trägt. Für die nationale Erhebung in Österreich wird mit Kosten
in der Höhe von € 2,7 Millionen gerechnet. Ist Ihr Ressort an der
Studie beteiligt?
a) Wenn ja, welche konkreten Aufgaben wird Ihr Ressort dabei übernehmen,
wie hoch ist der dafür vorgesehene finanzielle Aufwand, welche und wie
viele Personalressourcen wird Ihr Ressort für die Studie
bereitstellen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Dem Bundeskanzleramt kommt keine Zuständigkeit in Angelegenheiten des allgemeinen Schulwesens und der Erwachsenenbildung zu, die einzelnen Fragen betreffen daher keine Gegenstände der Vollziehung des Ressorts.
Unbeschadet der Zuständigkeitslage ist es mir aber wichtig, zu betonen, dass das Bundeskanzleramt im Rahmen seiner Mitarbeiteraus- und -weiterbildung großen Wert auf die Sprachkompetenz und deren Entwicklung legt. Wo Pflichtschulabsolventinnen und Absolventen aufgenommen werden, hat es sich als notwendig erwiesen, Ausbildungselemente in der deutschen Rechtschreibung und zur Stärkung der Stilsicherheit anzubieten. Im Maturanten- und Akademikerbereich werden die erforderlichen Weiterbildungen in speziellen Veranstaltungen – etwa bezogen auf die Legistik – durchgeführt. Eine fehlerlose Beherrschung der Amtssprache und ein hohes Niveau in Wortschatz und Stil dient der Vermeidung bürokratischer, „amtsdeutscher“ und damit mitunter unverständlicher Floskeln und ist somit ein wichtiges Element der Bürgernähe der Verwaltung.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3375/J-NR/2009 durch die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur sowie auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3368/J-NR/2009 durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Mit freundlichen Grüßen