3211/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.12.2009
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien                                                          

 

GZ: BKA-353.110/0214-I/4/2009                                                  Wien, am 9. Dezember 2009

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Markowitz, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Oktober 2009 unter der Nr. 3365/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Bekämpfung von funktionalem Analphabetismus in Österreich ge­richtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 12:

Ø      Halten Sie die bestehenden Maßnahmen zur Bekämpfung von (funktionalem) An­alphabetismus bzw. schwachen bis nicht vorhandenen Grundkenntnissen in Rechnen für ausreichend?

Ø      Für wie relevant beurteilen Sie die o.a. Zahl von 30% Österreicher/innen mit schwa­cher Leseleistung für die Zuständigkeiten Ihres Ressorts?

Ø      Sind Ihrem Ressort Daten bekannt bzw. werden von Ihrem Ressort Datenerhe­bungen hinsichtlich des (funktionalen) Analphabetismus bzw. schwacher bis nicht vorhandener Grundkenntnisse in Rechnen und deren Wirkungsmächtigkeit für die von Ihrem Ressort zu verwaltenden Bereiche erhoben?


 

Ø      Welche Maßnahmen zur Bekämpfung des (funktionalen) Analphabetismus bzw. schwacher bis nicht vorhandener Grundkenntnisse in Rechnen werden bzw. wur­den von Seiten Ihres Ressorts eingeleitet, gefördert oder auf andere Art unter­stützt?

Ø      Wie hoch sind bzw. waren die dafür jährlich vorgesehenen Finanzmittel und in welchem prozentuellen Verhältnis stehen bzw. standen diese Mittel zum jeweili­gen Gesamtbudget Ihres Ressorts? (bitte jährliche Auflistung beginnend mit dem Jahr 2004)

Ø      Welche konkreten Ergebnisse brachten die bisher abgeschlossenen Maßnahmen und welche verwertbaren Daten wurden daraus gewonnen?

Ø      Welche weiterführenden Maßnahmen wurden aufgrund der so gewonnenen Da­ten eingeleitet?

Ø      Gibt bzw. gab es in dieser Thematik Kooperationen mit anderen Ressorts?
a) Wenn ja, welcher Art waren bzw. sind diese Kooperationen, wie viel finanzielle Mittel wurden bzw. werden dafür von den jeweils beteiligten Ressorts aufgewen­det und welche Ergebnisse erbrachten bereits abgeschlossene Kooperationen? (Bitte jährliche Auflistung beginnend mit dem Jahr 2004)
b) Wenn nein, warum nicht?

Ø      Bietet Ihr Ressort eigene Weiterbildungsmaßnahmen an, die spezielle auf die Be­dürfnisse von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ausgerichtet sind bzw. för­dert es solche anderer öffentlicher Institutionen oder privater Einrichtungen?
a) Wenn ja, wie viele Personen wurden bzw. werden seit 2004 in derartigen Schu­lungen geführt, welche hauptsächlichen Bereiche wurden bzw. werden geschult, wie hoch ist der Prozentsatz jener Personen, die Weiterbildungsmaßnahmen po­sitiv abgeschlossen haben?
b) Wie hoch sind bzw. waren die dafür aufgewendeten Kosten? (Bitte jährliche Auflistung pro Maßnahme,)
c) Welche konkreten Erkenntnisse/Ergebnisse wurden von Seiten Ihres Ressorts aus diesen Bemühungen gewonnen?
d) Wurden bzw. werden diese Erkenntnisse mit anderen öffentlichen Institutionen oder privaten Einrichtungen geteilt und welche weiteren spezifischen Aktivitäten löste dieser Datenaustausch aus?
e) Wenn nein, warum nicht?

Ø      Welche österreichischen Institutionen werden sich Ihrem Wissen nach an der OECD Studie PIAAC beteiligen?

Ø      Können Sie sagen, wer dem von der Österreichischen UNESCO-Kommission an­gesprochenen Nationalkomitee zur Begleitung der Studie angehören wird bzw. werden Vertreter Ihres Ressorts diesem Komitee angehören?

Ø      Die internationalen Kosten für die OECD-Studie PIAAC belaufen sich laut in den Medien veröffentlichter Angaben auf € 17 Millionen, wovon Österreich laut OECD-Schlüssel drei Prozent trägt. Für die nationale Erhebung in Österreich wird mit Kosten in der Höhe von € 2,7 Millionen gerechnet. Ist Ihr Ressort an der Studie beteiligt?
a) Wenn ja, welche konkreten Aufgaben wird Ihr Ressort dabei übernehmen, wie hoch ist der dafür vorgesehene finanzielle Aufwand, welche und wie viele Perso­nalressourcen wird Ihr Ressort für die Studie bereitstellen?
b) Wenn nein, warum nicht?


 

Dem Bundeskanzleramt kommt keine Zuständigkeit in Angelegenheiten des allge­meinen Schulwesens und der Erwachsenenbildung zu, die einzelnen Fragen be­treffen daher keine Gegenstände der Vollziehung des Ressorts.

 

Unbeschadet der Zuständigkeitslage ist es mir aber wichtig, zu betonen, dass das Bundeskanzleramt im Rahmen seiner Mitarbeiteraus- und -weiterbildung großen Wert auf die Sprachkompetenz und deren Entwicklung legt. Wo Pflichtschulabsol­ventinnen und Absolventen aufgenommen werden, hat es sich als notwendig erwie­sen, Ausbildungselemente in der deutschen Rechtschreibung und zur Stärkung der Stilsicherheit anzubieten. Im Maturanten- und Akademikerbereich werden die erfor­derlichen Weiterbildungen in speziellen Veranstaltungen – etwa bezogen auf die Le­gistik – durchgeführt. Eine fehlerlose Beherrschung der Amtssprache und ein hohes Niveau in Wortschatz und Stil dient der Vermeidung bürokratischer, „amtsdeutscher“ und damit mitunter unverständlicher Floskeln und ist somit ein wichtiges Element der Bürgernähe der Verwaltung.

 

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3375/J-NR/2009 durch die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur so­wie auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3368/J-NR/2009 durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

 

Mit freundlichen Grüßen