3216/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.12.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

 

Frau                                                                                                               Geschäftszahl:         BMUKK-10.000/0361-III/4a/2009

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                                     

Wien, 4. Dezember 2009

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3439/J-NR/2009 betreffend Dienstaufsichtsbeschwerden sowie Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gem. § 302 Abs. 1 StGB gegen die verantwortlichen Landesschulräte in der Steiermark / Bezirksschulräte für Knittelfeld, die die Abg. Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen am 22. Oktober 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 6 sowie 9 und 14:

Die gegenständlichen Fragen (Frage 14 bezüglich der gegen den Schulleiter erhobenen Dienstaufsichtsbeschwerde) über die Vorgehensweise bei der Diensteinteilung an der Hauptschule Knittelfeld für das Schuljahr 2008/09 hinsichtlich der im einleitenden Teil der Anfrage genannten Frau HOL Karin Köstinger sowie die weitere Vorgehensweise aufgrund einer wegen dieser Diensteinteilung gegen den Leiter der Hauptschule Knittelfeld eingebrachten Dienstaufsichtsbeschwerde betreffen den dem Land Steiermark zukommenden Landeslehrervollzug und damit nicht den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

Zu Fragen 7 und 8 sowie 14:

Aus schulaufsichtsbehördlicher Sicht wird zu den gegenständlichen Fragen (Frage 14 bezüglich der gegen den Bezirksschulinspektor erhobenen Dienstaufsichtsbeschwerde) bemerkt, dass im Vorfeld der Planungen für das Schuljahr 2008/09 die Berücksichtigung von Frau HOL Karin Köstinger in der Lehrfächerverteilung an der Hauptschule Knittelfeld aufgrund rückgängiger Schülerinnen- und Schülerzahlen nicht sicher gestellt werden konnte. Eine Versetzung der Genannten in die beim Bezirksschulrat geführte Lehrerreserve wurde nicht getroffen: Vielmehr wurde die Betreffende weiterhin an der Hauptschule Knittelfeld verwendet, nämlich zur Vertretung abwesender Lehrkräfte und als Stützlehrerin. Seitens des Landesschulrates für Steiermark bestand daher kein Anlass für die Setzung dienstaufsichtsbehördlicher Maßnahmen gegen den zuständigen Bezirksschulinspektor.

 

Zu Fragen 10 bis 13:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.