3223/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.12.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

                                                           BMWF-10.000/0301-III/FV/2009

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 10. Dezember 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3194/J-NR/2009 betreffend sexuelle Belästigung an Universitäten, die die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen am 12. Oktober 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Da die Rektoren als oberste Dienstvorgesetzte des gesamten Universitätspersonals fungieren, hat das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung Stellungnahmen der Rektoren der Universität Salzburg und der Universität Mozarteum Salzburg eingeholt.

 

Zu Frage 2:

Konkreten Anschuldigungen wurde nachgegangen und gegebenenfalls Konsequenzen  gezogen. Gerüchte und anonyme Anschuldigungen konnten jedoch nicht automatisch Grund für weitere Veranlassungen sein.

 

Zu Frage 3:

Sexuelle Belästigung ist ein gesetzlich verankerter Diskriminierungstatbestand (§ 8 B-GIBG). In Erweiterung dazu enthalten die universitätsspezifischen Frauenförderpläne eine spezifische Bestimmung zur sexuellen Belästigung, verbunden mit der Verpflichtung, geeignete Maßnahmen zur Prävention umzusetzen. Um dieses rechtliche Mittel im Anlassfall ausschöpfen zu können, bedarf es der Zustimmung der von sexueller Belästigung betroffenen Person.

 

Mit einer Beschwerde der betroffenen Person z.B. beim Arbeitskreis für Gleichbehandlungs­fragen oder bei der Bundes-Gleichbehandlungskommission kann der Rechtsweg beschritten werden. Ein Schadensersatz ist in der Bestimmung des § 19 B-GIBG geregelt.

 

Zu Frage 4:

Die Einhaltung der Rechtsvorschriften ist sicherzustellen. Darüber hinaus ist es wichtig, auch an Universitäten ein sexismenfreies Klima zu schaffen. Zweckmäßig ist eine dahingehend formulierte Leitlinie der Universität (z.B. Mozarteum) oder ein entsprechender Passus in der Betriebsvereinbarung (z.B. Akademie der bildenden Künste). Eine fundierte Beratung und sachgerechte Begleitung der Betroffenen ist ebenso wichtig wie der Zugang zu einer unabhängigen  Beratungsstelle für Betroffene, wie sie etwa an der Universität Wien bereits besteht.

 

Zu Frage 5:

Für Angehörige der Universitäten sind die Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen mögliche AnsprechpartnerInnen, die sich in den letzten Jahren auf diesem Gebiet Sachkompetenz angeeignet haben. Nicht zweckmäßig ist die verpflichtende Errichtung einer Beratungsstelle für  sexuelle Belästigung und Mobbing an jeder Universität. Vielmehr sollten die Universitäten bestehende Einrichtungen beanspruchen bzw. kooperativ auf- bzw. ausbauen.

 

Folgende Einrichtungen sind für Betroffene zugänglich:

Anwältin für Gleichbehandlung/Gleichstellung der Geschlechter in der Arbeitswelt

Beratung im Fall sexueller Belästigung am Arbeitsplatz durch die Gleichbehandlungsanwältin beim Bundeskanzleramt (Erstanlaufstelle für ganz Österreich und regional zuständig für Wien, Burgenland und Niederösterreich) sowie die Regionalanwältinnen (für Tirol, Salzburg und Vorarlberg, Steiermark, Kärnten, Oberösterreich).

 

Beratungsstelle Sexuelle Belästigung und Mobbing

Anlauf- und Vermittlungsstelle für von sexueller Belästigung und Mobbing Betroffene an der  Universität Wien. Mit der Medizinischen Universität Wien besteht ein Kooperationsvertrag.

 

Zu Frage 6:

Es wurde die Broschüre „Grenzen – Erkennen – Benennen – Setzen. Eine Initiative gegen  sexuelle Belästigung der Universität Salzburg und der Universität Mozarteum“ herausgegeben (siehe: http://www.uni-salzburg.at/pls/portal/docs/1/460042.PDF), in eigenen Veranstaltungen präsentiert und verteilt.

 

An der Universität  Salzburg wurde eine eigene Internetadresse (www.uni-salzburg.at/akg) eingerichtet. Weiters haben Betroffene an der Universität Salzburg die Möglichkeit, sich anonym an eine universitätsunabhängige Psychotherapeutin zu wenden, wobei die entstehenden Kosten von der Universität übernommen werden.

 

An der Universität Mozarteum Salzburg ist mit dem Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen die Erarbeitung einer Richtlinie für das richtige Vorgehen in derartigen Fällen (im Sinne der Wahrung der Rechte aller Betroffenen) vereinbart.

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.