3230/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.12.2009
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0181 -I 3/2009
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 9. DEZ. 2009

Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Steier, Kolleginnen
und Kollegen vom 15. Oktober 2009, Nr. 3211/J, betreffend
RFID-Tags&Recycling
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen vom 15. Oktober 2009, Nr. 3211/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Die Studie des deutschen Umweltbundes ist dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) bekannt.
Zu Frage 2:
In Österreich gibt es kein Monitoring zum Einsatz von RFID-Tags.
Zu den Fragen 3 und 4:
Im Vergleich zu den derzeit in Abfallverbrennungsanlagen eingesetzten Siedlungsabfällen stellen RFID-Tags eine verschwindend geringe Menge dar (ca. 0,0005 %).
Unter der Voraussetzung einer vorangehenden Vermischung (beispielsweise im Müllbunker) ist keine Beeinflussung des Verbrennungsvorganges zu erwarten bzw. sind Abfallverbrennungsanlagen für die Verarbeitung dieser Metallfrachten ausgelegt. Die Auswirkungen des Eintrags von RFID-Tags in die Siedlungsabfallentsorgung sind daher als gering einzuschätzen.
Im Zuge der Erstellung des Bundesabfallwirtschaftsplans 2011 wird ein neuer Behandlungsgrundsatz für Schlacken aus der Abfallverbrennung erarbeitet. Im Rahmen dieses Behandlungsgrundsatzes sollen Vorgaben zur Verwertung von Schlacken bzw. Schlackefraktionen und Vorgaben zur Abtrennung von Metallen formuliert werden. Dadurch soll eine Rückgewinnung von Metallfraktionen forciert werden, wobei die Rückgewinnung von feinen Metallteilchen mit partikulärer Verteilung nur mit sehr aufwendigen verfahrenstechnischen Aufbereitungsschritten möglich ist.
Zu Frage 5:
Das BMLFUW hat in den Jahren 2008 und 2009 die Durchführung von Workshops für Unternehmen zum Thema der umweltgerechten Produktgestaltung initiiert. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nur wenige österreichische Anbieter RFID-Technologiekomponenten selbst herstellen. Sensibilisierungsmaßnahmen müssten daher jedenfalls international erfolgen.
Zu Frage 6:
RFID-Tags gelten als Packhilfsmittel und sind daher als Verpackung im Sinne der VerpackVO einzustufen. Hinsichtlich der Entsorgung ist davon auszugehen, dass sie von den Konsumentinnen und Konsumenten entweder abgelöst und über den Restmüll entsorgt werden oder auf der Verpackung verbleiben. Verbleiben sie auf einer Verpackung, dann gelangen sie in die jeweils entsprechende Sammel- und Verwertungsschiene und werden im Rahmen des Aufbereitungsprozesses als Störstoffe abgeschieden.
Separate Sammelsysteme existieren in Österreich nicht und sind derzeit auch nicht geplant.
Der Bundesminister: