3236/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0050-I/PR3/2009    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 


Wien, am     . Dezember 2009

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Winter und weitere Abgeordnete haben am 20. Oktober 2009 unter der Nr. 3306/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend seltsame Vorgehensweise der ÖBB beim Online-Ticket gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 bis 13:

Ø      Seit wann bekommen Bahnkunden sofort Mahnschreiben eines Inkassobüros zugestellt, wenn ein Abbuchungsauftrag nicht beim 1. Versuch funktioniert?

Ø      Wie viele Mahnschreiben wurden seit Beauftragung des Inkassobüros von diesem verschickt?

Ø      Wie viele Beschwerden wegen dieser Mahnschreiben wurden bislang registriert?

Ø      Wie viele Beschwerden davon waren berechtigt?

Ø      Auf welche finanzielle Höhe belaufen sich die Mahnschreiben insgesamt?

Ø      Wie hoch sind die Spesen und Gebühren, die vom Inkassobüro bislang verlangt wurden?

Ø      Welches Inkassounternehmen wurde seitens der ÖBB beauftragt?

Ø      Gibt es eine Verbindung zwischen dem Inkassounternehmen und den Bundesbahnen bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften?


Ø      Wenn nein, aus welchen Gründen hat man das betreffende Inkassounternehmen ausgewählt?

Ø      Ist es legitim, dass für technische Fehler bei der Abbuchung die Kunden, die ihre Daten vollständig und richtig weitergegeben haben, zur Verantwortung gezogen werden und die Kosten dafür tragen müssen?

Ø      Wenn nein, was wird bzw. wurde dagegen getan?

Ø      Sind die Zahlungsmodalitäten für ÖBB-Kunden nunmehr besser einsehbar?

Ø      Wenn nein, warum nicht?

 

Die gegenständliche parlamentarische Anfrage betrifft ausschließlich das privatrechtliche Verhältnis resultierend aus dem Beförderungsvertrag zwischen dem Transportunternehmen Österreichische Bundesbahnen und dem Kunden. ÖBB-Kund/innen können sich jederzeit an die Schienencontrol GesmbH als staatliche Schiedsstelle in Fragen des Beförderungsvertrages mit einem Eisenbahnverkehrsunternehmen wenden.