3236/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.12.2009
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ.
BMVIT-10.000/0050-I/PR3/2009 DVR:0000175
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Dezember 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Winter und weitere Abgeordnete haben am 20. Oktober 2009 unter der Nr. 3306/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend seltsame Vorgehensweise der ÖBB beim Online-Ticket gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 13:
Ø Seit wann bekommen Bahnkunden sofort Mahnschreiben eines Inkassobüros zugestellt, wenn ein Abbuchungsauftrag nicht beim 1. Versuch funktioniert?
Ø Wie viele Mahnschreiben wurden seit Beauftragung des Inkassobüros von diesem verschickt?
Ø Wie viele Beschwerden wegen dieser Mahnschreiben wurden bislang registriert?
Ø Wie viele Beschwerden davon waren berechtigt?
Ø Auf welche finanzielle Höhe belaufen sich die Mahnschreiben insgesamt?
Ø Wie hoch sind die Spesen und Gebühren, die vom Inkassobüro bislang verlangt wurden?
Ø Welches Inkassounternehmen wurde seitens der ÖBB beauftragt?
Ø Gibt es eine Verbindung zwischen dem Inkassounternehmen und den Bundesbahnen bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften?
Ø Wenn nein, aus welchen Gründen hat man das betreffende Inkassounternehmen ausgewählt?
Ø Ist es legitim, dass für technische Fehler bei der Abbuchung die Kunden, die ihre Daten vollständig und richtig weitergegeben haben, zur Verantwortung gezogen werden und die Kosten dafür tragen müssen?
Ø Wenn nein, was wird bzw. wurde dagegen getan?
Ø Sind die Zahlungsmodalitäten für ÖBB-Kunden nunmehr besser einsehbar?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Die gegenständliche parlamentarische Anfrage betrifft ausschließlich das privatrechtliche Verhältnis resultierend aus dem Beförderungsvertrag zwischen dem Transportunternehmen Österreichische Bundesbahnen und dem Kunden. ÖBB-Kund/innen können sich jederzeit an die Schienencontrol GesmbH als staatliche Schiedsstelle in Fragen des Beförderungsvertrages mit einem Eisenbahnverkehrsunternehmen wenden.