3237/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(5-fach)

 

 

 

RUDOLF HUNDSTORFER

Bundesminister

 

Stubenring 1, 1010 Wien

Tel: +43 1 711 00 - 0

Fax:   +43 1 711 00 - 2156

rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

www.bmask.gv.at

DVR: 001 7001

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien

 

 

 

GZ: BMASK-10001/0417-I/A/4/2009

 

Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3368/J der Abgeordneten Markowitz, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 3:

 

Zunächst verweise ich auf die Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur zur Anfrage Nr. 3375/J und führe ergänzend weiters aus:

 

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erreicht mit ar­beitsmarktpolitischen Maßnahmen jene Personen, die Arbeit suchend beim Arbeits­marktservice (AMS) vorgemerkt sind.


Das Arbeitsmarktservice berücksichtigt defizitäre Basisqualifikationen im Rahmen der Betreuungsvereinbarung, da entsprechende Defizite vermittlungsrelevant sein kön­nen. Zwar ist funktionaler Analphabetismus in den AMS Daten nicht explizit erfasst, es ist jedoch davon auszugehen, dass dies zum Teil auf jene Personen zutrifft, die ohne Pflichtschulabschluss arbeitsuchend gemeldet sind. Der Anteil der Personen ohne Pflichtschulabschluss an der Gesamtzahl der Arbeitslosen beträgt 5,6%.

 

Fragen 4 bis 8:

 

Zunächst verweise ich auf die Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur zur Anfrage Nr. 3375/J und führe weiters aus:

 

Die österreichische Arbeitsmarktpolitik legt einen klaren Schwerpunkt auf Qualifizie­rungsmaßnahmen, um die Beschäftigungschancen zu erhöhen und die Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern. In den letzten Jahren entfielen darauf rund zwei Drittel des (aktiven) Förderbudgets und mehr als 80% der Förderfälle.

 

Die arbeitsmarktpolitische Qualifizierungsförderung von Beschäftigten erfolgt derzeit über die Qualifizierung für Beschäftigte im Rahmen des Europäischen Sozialfonds. Durch diese Förderung sollen über eine frühzeitige Qualifizierung von Beschäftigten­gruppen, die am Arbeitsmarkt erfahrungsgemäß einem erhöhten Risiko unterliegen, berufliche Chancen abgesichert werden. Primäre Zielgruppen sind nach den derzei­tigen Förderrichtlinien ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahren, Frauen mit höchstens Lehr­ausbildung oder mittlerer Schule, WiedereinsteigerInnen und ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren, die an Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen von Productive-Ageing-Konzepten in Qualifizierungsverbünden teilnehmen.

 

Im Rahmen der bestehenden Förderinstrumente ist auch die Vermittlung von Basis­qualifikationen ein wesentlicher Inhalt. In diesem Jahr wurde mittels AMS-Kursen bereits 563 Personen das Nachholen des Hauptschulabschlusses ermöglicht. 25.630 Personen ohne Pflichtschulabschluss haben einen AMS-Kurs besucht, über 7.400 wurde der Besuch einer externen Bildungsmaßnahme ermöglicht, und knapp 3.200 junge Menschen ohne Pflichtschulabschluss erhielten eine Förderung ihrer Lehraus­bildung.  Ein weiterer Schwerpunkt des AMS speziell für am Arbeitsmarkt benachtei­ligte Personen ist natürlich die Beschäftigungsförderung. Rund 3.400 Personen ohne Pflichtschulabschluss erhielten 2009 eine Eingliederungsbeihilfe zur Aufnahme einer Beschäftigung, und knapp 4.000 nahmen an einem geförderten Beschäftigungspro­jekt teil.

 

Eine Quantifizierung der aufgewendeten Finanzmittel für die genannte Personen­gruppe ist auf Grundlage der vorhandenen Daten nicht möglich. Die Fördermaßnah­men des AMS werden hinsichtlich ihres Einsatzes und ihrer arbeitsmarktpolitischen Wirkungserfolge einer laufenden Beobachtung und Kontrolle unterzogen und auf Grundlage der Monitoring- und Evaluierungsergebnisse auch kontinuierlich weiter­entwickelt.


Es gibt Kooperationen des AMS (im Rahmen des ESF) in Form von Ko-Finanzierungen mit dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Hinsichtlich der Kooperation meines Ressorts im Rahmen der Teilnahme am PIAAC-Projekt der OECD verweise ich auf die Beantwortung zu den Fragen 10, 11 und 12.

 

Das Bundessozialamt fördert seit September 2005 das Projekt A-Z (Träger: Projekt A-Z). Dieses Projekt brachte und bringt eine Sensibilisierung und Bewusstmachung der Problematik Analphabetismus sowie die Schaffung von Zukunftsperspektiven im Hinblick auf eine Berufstätigkeit durch Verbesserung der Leistungsfähigkeit in den Kulturtechniken Lesen und Schreiben (allfällig auch Rechnen) der jungen Menschen, die an der 10-monatigen Kursmaßnahme teilnahmen bzw. teilnehmen. Eine Kooperation mit anderen Ressorts gibt bzw. gab es nicht.

 

Maximal bewilligtes Budget des Projektes A-Z für die Förderperioden:

 

9/2005 bis 8/2006:              €   99.000,00

9/2006 bis 8/2007:              € 113.000,00

9/2007 bis 8/2008:              € 294.000,00

9/2008 bis 8/2009:              € 241.000,00

9/2009 bis 8/2010:              € 275.000,00

 

 

Frage 9:

 

In der Statistik des Arbeitsmarktservice werden Personen mit Migrationshintergrund nicht gesondert erfasst. In Österreich lebende AusländerInnen, die Freizügigkeit am österreichischen Arbeitsmarkt genießen, sind als Kundinnen und Kunden des Ar­beitsmarktservice österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt. Damit steht ih­nen das gesamte Maßnahmen- und Förderungsangebot des AMS zur Verfügung. Auch wird im Bedarfsfall ein zielgruppenspezifisches Maßnahmenangebot eingesetzt wie Orientierungsmaßnahmen für Personen mit nichtdeutscher Muttersprache, spe­zielle Fachkurse zur Verbesserung der Zugangschancen zu höher qualifizierten Beschäftigungen oder Arbeits- und Bewerbungsassistenz für MigrantInnen.

 

Als Reaktion auf die in der Vermittlung von Personen mit Migrationshintergrund be­sonders relevanten Kenntnisse der deutschen Sprache wurde speziell die Integrati­ons-Offensive des AMS als zusätzliches Programm gestartet. 2008 wurden bundes­weit über 16.000 Personen in Deutschkursen geschult, im Jahr 2009 wurden bis Oktober bereits ca. 15.000 Personen geschult und damit schon fast der Wert des gesamten Vorjahres erreicht. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass im Jahr 2009 das Aktivitätsniveau gegenüber dem Vorjahr weiter erhöht wird. Zudem hat sich die durchschnittliche Schulungsdauer der im Jahr 2009 ins Programm einbezogenen TeilnehmerInnen gegenüber dem Vorjahr von 70 auf 95 Tage erhöht, was auf eine deutlich erhöhte Förderintensität hinweist.


Die Ausarbeitung ebenso wie die Umsetzung und Weiterentwicklung der arbeits­marktpolitischen Förderinstrumente sowie die Planungsprozesse finden stets in Ab­stimmung mit den Sozialpartnern statt. Die Mitwirkung der Sozialpartner erfolgt im AMS sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- und auf regionaler Organisations­ebene. Der Erfolg der einzelnen Förderinstrumente unterliegt einer ständigen Kon­trolle und Evaluierung sowohl intern als auch durch externe Institutionen wie For­schungsinstituten.

 

Frage 10:

 

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und das Bun­desministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sind die Ansprechpartner der OECD und beauftragen die notwendigen Implementierungsschritte. Die Statistik Austria ist derzeit mit der Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschritte beauftragt.

 

Frage 11:

 

In den nächsten Monaten wird ein projektbegleitendes Gremium eingerichtet werden. Neben VertreterInnen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumen­tenschutz und des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur sollen Ex­pertInnen aus verschiedenen Bereichen (insb. Wissenschaft) vertreten sein, die So­zialpartner werden ebenfalls angesprochen.

 

Frage 12:

 

Die angeführten Zahlen beruhen auf frühen vorläufigen Schätzungen und sind nicht mehr aktuell, die kolportierte Schätzung in der Höhe von 2,7 Mio. beruhte auf unvoll­ständigen Informationen über den Projektumfang und wesentliche Anforderungen hinsichtlich Datenqualität bzw. Qualitätsmanagement. Die internationalen Projekt­kosten werden sich aus heutiger Sicht auf insgesamt rund 25 Mio. Euro belaufen, der österreichische Anteil dürfte nach Abzug einer zu erwartenden Förderung der Euro­päischen Kommission für die gesamte Laufzeit etwa 300.000 Euro betragen. Für die nationalen Kosten sind nach dem inzwischen vorliegenden präziseren Anforderungs­profil hinsichtlich technischer Standards für den Zeitraum 2010 bis 2014 insgesamt rund 3 Mio. Euro kalkuliert. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsu­mentenschutz beteiligt sich gemeinsam mit dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur an allen Vorbereitungs-, Planungs- und Durchführungsschritten und entsendet einen der beiden österreichischen Vertreter in das Steuerungsgremium des Projekts (Board of participating countries). Das zweite österreichische Mitglied des BPC wird vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gestellt. Die beiden beteiligten Ressorts haben vereinbart, die Kosten zu teilen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen