3237/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.12.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
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(5-fach) |
RUDOLF HUNDSTORFER Bundesminister
Stubenring 1, 1010 Wien Tel: +43 1 711 00 - 0 Fax: +43 1 711 00 - 2156 rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at www.bmask.gv.at DVR: 001 7001 |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien |
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GZ: BMASK-10001/0417-I/A/4/2009 |
Wien, |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3368/J der Abgeordneten Markowitz, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen, wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Zunächst verweise ich auf die Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur zur Anfrage Nr. 3375/J und führe ergänzend weiters aus:
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erreicht mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen jene Personen, die Arbeit suchend beim Arbeitsmarktservice (AMS) vorgemerkt sind.
Das Arbeitsmarktservice berücksichtigt defizitäre Basisqualifikationen im Rahmen der Betreuungsvereinbarung, da entsprechende Defizite vermittlungsrelevant sein können. Zwar ist funktionaler Analphabetismus in den AMS Daten nicht explizit erfasst, es ist jedoch davon auszugehen, dass dies zum Teil auf jene Personen zutrifft, die ohne Pflichtschulabschluss arbeitsuchend gemeldet sind. Der Anteil der Personen ohne Pflichtschulabschluss an der Gesamtzahl der Arbeitslosen beträgt 5,6%.
Fragen 4 bis 8:
Zunächst verweise ich auf die Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur zur Anfrage Nr. 3375/J und führe weiters aus:
Die österreichische Arbeitsmarktpolitik legt einen klaren Schwerpunkt auf Qualifizierungsmaßnahmen, um die Beschäftigungschancen zu erhöhen und die Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern. In den letzten Jahren entfielen darauf rund zwei Drittel des (aktiven) Förderbudgets und mehr als 80% der Förderfälle.
Die arbeitsmarktpolitische Qualifizierungsförderung von Beschäftigten erfolgt derzeit über die Qualifizierung für Beschäftigte im Rahmen des Europäischen Sozialfonds. Durch diese Förderung sollen über eine frühzeitige Qualifizierung von Beschäftigtengruppen, die am Arbeitsmarkt erfahrungsgemäß einem erhöhten Risiko unterliegen, berufliche Chancen abgesichert werden. Primäre Zielgruppen sind nach den derzeitigen Förderrichtlinien ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahren, Frauen mit höchstens Lehrausbildung oder mittlerer Schule, WiedereinsteigerInnen und ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren, die an Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen von Productive-Ageing-Konzepten in Qualifizierungsverbünden teilnehmen.
Im Rahmen der bestehenden Förderinstrumente ist auch die Vermittlung von Basisqualifikationen ein wesentlicher Inhalt. In diesem Jahr wurde mittels AMS-Kursen bereits 563 Personen das Nachholen des Hauptschulabschlusses ermöglicht. 25.630 Personen ohne Pflichtschulabschluss haben einen AMS-Kurs besucht, über 7.400 wurde der Besuch einer externen Bildungsmaßnahme ermöglicht, und knapp 3.200 junge Menschen ohne Pflichtschulabschluss erhielten eine Förderung ihrer Lehrausbildung. Ein weiterer Schwerpunkt des AMS speziell für am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen ist natürlich die Beschäftigungsförderung. Rund 3.400 Personen ohne Pflichtschulabschluss erhielten 2009 eine Eingliederungsbeihilfe zur Aufnahme einer Beschäftigung, und knapp 4.000 nahmen an einem geförderten Beschäftigungsprojekt teil.
Eine Quantifizierung der aufgewendeten Finanzmittel für die genannte Personengruppe ist auf Grundlage der vorhandenen Daten nicht möglich. Die Fördermaßnahmen des AMS werden hinsichtlich ihres Einsatzes und ihrer arbeitsmarktpolitischen Wirkungserfolge einer laufenden Beobachtung und Kontrolle unterzogen und auf Grundlage der Monitoring- und Evaluierungsergebnisse auch kontinuierlich weiterentwickelt.
Es gibt Kooperationen des AMS (im Rahmen des ESF) in Form von Ko-Finanzierungen mit dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Hinsichtlich der Kooperation meines Ressorts im Rahmen der Teilnahme am PIAAC-Projekt der OECD verweise ich auf die Beantwortung zu den Fragen 10, 11 und 12.
Das Bundessozialamt fördert seit September 2005 das Projekt A-Z (Träger: Projekt A-Z). Dieses Projekt brachte und bringt eine Sensibilisierung und Bewusstmachung der Problematik Analphabetismus sowie die Schaffung von Zukunftsperspektiven im Hinblick auf eine Berufstätigkeit durch Verbesserung der Leistungsfähigkeit in den Kulturtechniken Lesen und Schreiben (allfällig auch Rechnen) der jungen Menschen, die an der 10-monatigen Kursmaßnahme teilnahmen bzw. teilnehmen. Eine Kooperation mit anderen Ressorts gibt bzw. gab es nicht.
Maximal bewilligtes Budget des Projektes A-Z für die Förderperioden:
9/2005 bis 8/2006: € 99.000,00
9/2006 bis 8/2007: € 113.000,00
9/2007 bis 8/2008: € 294.000,00
9/2008 bis 8/2009: € 241.000,00
9/2009 bis 8/2010: € 275.000,00
Frage 9:
In der Statistik des Arbeitsmarktservice werden Personen mit Migrationshintergrund nicht gesondert erfasst. In Österreich lebende AusländerInnen, die Freizügigkeit am österreichischen Arbeitsmarkt genießen, sind als Kundinnen und Kunden des Arbeitsmarktservice österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt. Damit steht ihnen das gesamte Maßnahmen- und Förderungsangebot des AMS zur Verfügung. Auch wird im Bedarfsfall ein zielgruppenspezifisches Maßnahmenangebot eingesetzt wie Orientierungsmaßnahmen für Personen mit nichtdeutscher Muttersprache, spezielle Fachkurse zur Verbesserung der Zugangschancen zu höher qualifizierten Beschäftigungen oder Arbeits- und Bewerbungsassistenz für MigrantInnen.
Als Reaktion auf die in der Vermittlung von Personen mit Migrationshintergrund besonders relevanten Kenntnisse der deutschen Sprache wurde speziell die Integrations-Offensive des AMS als zusätzliches Programm gestartet. 2008 wurden bundesweit über 16.000 Personen in Deutschkursen geschult, im Jahr 2009 wurden bis Oktober bereits ca. 15.000 Personen geschult und damit schon fast der Wert des gesamten Vorjahres erreicht. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass im Jahr 2009 das Aktivitätsniveau gegenüber dem Vorjahr weiter erhöht wird. Zudem hat sich die durchschnittliche Schulungsdauer der im Jahr 2009 ins Programm einbezogenen TeilnehmerInnen gegenüber dem Vorjahr von 70 auf 95 Tage erhöht, was auf eine deutlich erhöhte Förderintensität hinweist.
Die Ausarbeitung ebenso wie die Umsetzung und Weiterentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumente sowie die Planungsprozesse finden stets in Abstimmung mit den Sozialpartnern statt. Die Mitwirkung der Sozialpartner erfolgt im AMS sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- und auf regionaler Organisationsebene. Der Erfolg der einzelnen Förderinstrumente unterliegt einer ständigen Kontrolle und Evaluierung sowohl intern als auch durch externe Institutionen wie Forschungsinstituten.
Frage 10:
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sind die Ansprechpartner der OECD und beauftragen die notwendigen Implementierungsschritte. Die Statistik Austria ist derzeit mit der Umsetzung der erforderlichen Arbeitsschritte beauftragt.
Frage 11:
In den nächsten Monaten wird ein projektbegleitendes Gremium eingerichtet werden. Neben VertreterInnen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur sollen ExpertInnen aus verschiedenen Bereichen (insb. Wissenschaft) vertreten sein, die Sozialpartner werden ebenfalls angesprochen.
Frage 12:
Die angeführten Zahlen beruhen auf frühen vorläufigen Schätzungen und sind nicht mehr aktuell, die kolportierte Schätzung in der Höhe von 2,7 Mio. beruhte auf unvollständigen Informationen über den Projektumfang und wesentliche Anforderungen hinsichtlich Datenqualität bzw. Qualitätsmanagement. Die internationalen Projektkosten werden sich aus heutiger Sicht auf insgesamt rund 25 Mio. Euro belaufen, der österreichische Anteil dürfte nach Abzug einer zu erwartenden Förderung der Europäischen Kommission für die gesamte Laufzeit etwa 300.000 Euro betragen. Für die nationalen Kosten sind nach dem inzwischen vorliegenden präziseren Anforderungsprofil hinsichtlich technischer Standards für den Zeitraum 2010 bis 2014 insgesamt rund 3 Mio. Euro kalkuliert. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz beteiligt sich gemeinsam mit dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur an allen Vorbereitungs-, Planungs- und Durchführungsschritten und entsendet einen der beiden österreichischen Vertreter in das Steuerungsgremium des Projekts (Board of participating countries). Das zweite österreichische Mitglied des BPC wird vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gestellt. Die beiden beteiligten Ressorts haben vereinbart, die Kosten zu teilen.
Mit freundlichen Grüßen