3241/AB XXIV. GP
Eingelangt am 11.12.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0366-III/4a/2009 |
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Wien, 7. Dezember 2009
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3448/J-NR/2009 betreffend kunst- und kulturpolitischen Bezirksinitiativen in den einzelnen Bundesländern und deren Förderungsbedarf, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 22. Oktober 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Ich habe auf meinen zahlreichen Bundesländer- und Städtebesuchen eine sehr große Anzahl von Künstlerinnen und Künstlern, Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeitern mit ihren regionalen Kunst- und Kulturinitiativen, deren Organisationsformen primär gemeinnützige Vereine, vereinzelt auch gemeinnützige Gesellschaften m.b.H., sind, kennengelernt; ihre Gesamtheit, auf welcher politischen Verwaltungsebene auch immer angesiedelt, kann aufgrund ihrer enormen Anzahl kaum einem einzelnen Menschen persönlich bekannt sein.
Zu Fragen 3, 4 und 6:
Mir ist der seitens der regionalen Kulturinitiativen mittels Förderungsanträgen an mein Ressort herangetragene jährliche Förderungsbedarf bekannt. Basierend auf einem Entschließungsantrag vom 28. Juni 1990 aller (zu der Zeit) im Parlament vertretenen Parteien erhalten regionale Kunst- und Kulturinitiativen seit 1991 über einen eigenen Budgetansatz und über eine eigens hiefür eingerichtete Förderstelle (heute Abteilung V/7 im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur) Förderungsmittel; eine Umstrukturierung meines Budgets ist daher nicht notwendig.
Sämtliche Förderungen, die über die Abteilungen der Kunstsektion meines Ressorts vergeben werden, finden sich in den jährlichen Kunstberichten aufgelistet, also auch die für regionale Kulturinitiativen unter der gleichnamigen Abteilung (in dem dem Parlament vorliegenden Kunstbericht 2008 auf den Seiten 80 bis 84).
Ich weise ich darauf hin, dass es mir gelungen ist, den Kulturinitiativen im Jahr 2008 aus Budgetreserven rund EUR 250.000,00 für Projekte der Kulturvermittlung zur Verfügung zu stellen. Für die Jahre 2009 und 2010 konnte ich bereits im jeweiligen Bundesvoranschlag eine Erhöhung der Kulturinitiativenmittel um je EUR 500.000,00, die primär für Maßnahmen der Partizipation und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund eingesetzt werden, bewirken.
Zu Fragen 5 sowie 7 bis 11:
Ich führe laufend Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern sämtlicher politischer Parteien, und zwar sowohl über allgemeine Fragen als auch konkrete Vorhaben der Kunst- und Kulturpolitik.
Unabhängig hievon müssen Förderungswerberinnen und -werber Anträge stellen, die seitens der Fachabteilungen der Kunstsektion unter Einbeziehung der Beiräte und Beachtung der Kriterien des Kunstförderungsgesetzes 1988 idgF bearbeitet werden.
Ein direkter Konnex zwischen Vorsprache eines Bürgermeisters, eines Mitgliedes einer Landesregierung oder des Nationalrates und der Förderungszuerkennung ist nicht gegeben, wenngleich ich alle Informationen als Entscheidungshilfe sehr ernst nehme.
Zu Frage 12:
In meinem Kabinett ist Frau Dr. Sirikit Amann für Kunstangelegenheiten und somit auch für regionale Kunst- und Kulturinitiativen zuständige Ansprechpartnerin.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.