3242/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.12.2009
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0369-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 7. Dezember 2009

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3472/J-NR/2009 betreffend Studie über Ausgliederung des RSO Wien, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 22. Oktober 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3:

Wie in meiner Beantwortung Ihrer Parlamentarischen Anfrage Nr. 645/J-NR/2009 vom 16. Jänner 2009 mit Schreiben vom 10. März 2009 ausgeführt, stellt der Österreichische Rundfunk (ORF) auf Basis des ORF-Gesetzes keinen Gegenstand der Vollziehung im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur dar; desgleichen die vom Orchesterbetriebsrat bei dem Musikexperten Peter Wolf in Auftrag gegebene Studie.

 

Zu Fragen 4 bis 8:

Im Allgemeinen wird festgehalten, dass dem angeführten Ergebnis der betreffenden Studie insofern zugestimmt wird, dass das Radiosymphonieorchesters (RSO) als Teil des Kulturauftrags des ORF eine wichtige Funktion als Klangkörper mit großem Ur- und Erstaufführungsanteil erfüllt und als fester Bestandteil der Österreichischen Orchesterlandschaft das Musikleben in Österreich künstlerisch und ökonomisch mitbestimmt.

Auf Grund der durch die Bundesverfassung vorgegebenen Unabhängigkeit des ORF obliegt es jedoch der Geschäftsführung des ORF, ein überzeugendes Zukunftskonzept für das RSO zu erarbeiten.

Die letzte Enquete und Folgegespräche haben ergeben, dass eine zukunftsträchtige Organisationsform gefunden werden kann, die es dem Orchester einerseits ermöglicht, die Synergien mit dem ORF zu erhalten und ihm andererseits erlaubt, freier und flexibler aufzutreten und neue Kooperationen und Erlösquellen (gegebenenfalls die Bundesländer und das AKM) zu erschließen.

Im Sinn der Sicherung von Arbeitsplätzen für Musikerinnen und Musiker, sowie der Wahrung ihrer Interessen im Rahmen des nationalen öffentlich rechtlichen Rundfunks ist den politisch Verantwortlichen die Bestandssicherung des RSO ein wichtiges Anliegen.

 

Zu Fragen 9 und 10:

Dazu wird auf den seitens des Bundeskanzleramtes Mitte November 2009 ausgesandten und auf der Parlamentshomepage abrufbaren Begutachtungsentwurf zur Änderung ua. des ORF-Gesetzes verwiesen (115/ME XXIV. GP), welcher nach Maßgabe der dort näher vorgesehenen Prämissen eine Refundierung der ORF-Gebühren in der Gesamthöhe von bis zu EUR 160 Mio. über den Zeitraum von vier Jahren an den ORF vorsieht, wobei dieser Betrag für die Erhaltung des RSO, für die generelle Steigerung österreichischer Produktionen innerhalb des ORF-Programms, für das Film-Fernsehabkommen, Strukturmaßnahmen zur Kostensenkung sowie für einen neuen Kultur- und Informationsspartenkanal zweckgebunden eingesetzt werden muss.

Damit sehe ich gerade den Bereich Kunst und Kultur innerhalb des ORF auch für die Zukunft gesichert.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.